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   BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81   

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https://dejure.org/1984,388
BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81 (https://dejure.org/1984,388)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 7 C 139.81 (https://dejure.org/1984,388)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139.81 (https://dejure.org/1984,388)
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Programmförderung beim Südwestfunk

Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Presse - Rechtsanspruch - Auskunftserteilung - Rundfunkanstalt - Rundfunkfreiheit - Aufdeckung - Mißstand

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Auskunftsanspruch der Presse gegenüber einer Rundfunkanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • uni-bayreuth.de (Auszüge)

    Kein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dem Rundfunk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 310
  • NJW 1985, 1655
  • NVwZ 1985, 587 (Ls.)
  • ZUM 1985, 264
  • afp 1985, 72
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139/81 -, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28).

    Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139/81 -, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern garantiert darüber hinaus in seinem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310 = Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 3 S. 7).

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 314 bzw. S. 10), die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind.

    Er kann die aus seiner Sicht der Auskunftserteilung entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen berücksichtigen und gegenüber dem Auskunftsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit in Abwägung bringen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 315 bzw. S. 10).

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Vielmehr setzt die unabhängige Erfüllung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten Staatsferne voraus (vgl. BVerwGE 70, 310, 316; OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2018 - 13 A 1518/16, juris Rn. 28; vgl. auch BVerfGE 31, 314, 322 und 329; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - VI ZR 678/15, BGHZ 212, 318 Rn. 13; siehe ferner VGH Mannheim, Urteil vom 4. November 2016 - 2 S 548/16, juris Rn. 27 - zur hoheitlich organisierten Einziehung öffentlichrechtlicher Finanzierungsbeiträge einer Rundfunkanstalt).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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