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   AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/2003, 7 C 161/03   

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https://dejure.org/2003,13149
AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/2003, 7 C 161/03 (https://dejure.org/2003,13149)
AG Bremen, Entscheidung vom 10.10.2003 - 7 C 161/2003, 7 C 161/03 (https://dejure.org/2003,13149)
AG Bremen, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 7 C 161/2003, 7 C 161/03 (https://dejure.org/2003,13149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für eine beim Basketballspielen zerbrochene Brille; Annahme einer die Rechtswidrigkeit ausschließenden Einwilligung in eine im Rahmen einer Sportgemeinschaft fahrlässig herbeigeführten Rechtsgutsverletzung; Bewusstes Aussetzen der spieltypischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Basketball eine Brille zerschossen - Keine Haftung des Mitspielers, weder beim Spiel noch beim Aufwärmen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1964 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 749
  • SpuRt 2004, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Im Gegensatz zu Extremsportarten wird der hobbymäßige Mannschaftssportler nicht von vornherein eine eigene Verletzung einkalkulieren und in sie einwilligen (BGHZ 63, 140, 144).

    Durch seine freiwillige Teilnahme bringt der Sportler zum Ausdruck, dass er das Risiko von Verletzungen, die trotz Regeleinhaltung entstehen, nicht auf den Mitspieler abwälzen will und deswegen keine Schadenersatzansprüche erheben wird (BGHZ 63, 140, 143 ff; Hübinger in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, 12. Kapitel, Rn. 6; Budewig, Das Haftpflichtrecht nach der Reform, S. 171 f).

    Mit der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches für eine Schädigung, die trotz Einhaltung der Regeln entstanden ist, würde sich der Geschädigte in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten setzen und verhielte sich daher treuwidrig i.S. d. § 242 BGB (BGHZ 34, 355, 363; 63, 140, 143 ff; BGH NJW 2003, 2018, 2019; OLG Celle, VersR 1980, 874; im Ergebnis auch MüKo-Mertens, Band 5, 3. Auflage, § 823, Rn. 333).

  • OLG Celle, 02.04.1980 - 3 U 186/79
    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Diese Grundsätze sind zwar auch von der Rechtsprechung für besonders gefährliche (Parallel-)Sportarten wie Autorennen oder Felsenklettern entwickelt worden (BGH VersR 1974, 356; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705; OLG Celle, VersR 1980, 874).

    Mit der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches für eine Schädigung, die trotz Einhaltung der Regeln entstanden ist, würde sich der Geschädigte in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten setzen und verhielte sich daher treuwidrig i.S. d. § 242 BGB (BGHZ 34, 355, 363; 63, 140, 143 ff; BGH NJW 2003, 2018, 2019; OLG Celle, VersR 1980, 874; im Ergebnis auch MüKo-Mertens, Band 5, 3. Auflage, § 823, Rn. 333).

    Dies gilt auch für Unfälle, die sich außerhalb eines eigentlichen Wettkampfes beim Training von Basketballspielern ereignen (OLG Celle, VersR 1980, 874).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Mit der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches für eine Schädigung, die trotz Einhaltung der Regeln entstanden ist, würde sich der Geschädigte in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten setzen und verhielte sich daher treuwidrig i.S. d. § 242 BGB (BGHZ 34, 355, 363; 63, 140, 143 ff; BGH NJW 2003, 2018, 2019; OLG Celle, VersR 1980, 874; im Ergebnis auch MüKo-Mertens, Band 5, 3. Auflage, § 823, Rn. 333).
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 199/74

    Basketballspieler - Verletzung eines Mitspielers - Foul

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen der Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sportes gehört (sog. "Kampfsportarten", etwa auch Basketball, vgl. BGH VersR 1976, 775, 776; OLG Koblenz, VersR 1991, 1067), setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verletzungsgefahr bewusst aus.
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72

    Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd -

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Diese Grundsätze sind zwar auch von der Rechtsprechung für besonders gefährliche (Parallel-)Sportarten wie Autorennen oder Felsenklettern entwickelt worden (BGH VersR 1974, 356; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705; OLG Celle, VersR 1980, 874).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1977 - 4 U 146/76

    Haftungsausschluß; Hochgebirgstour; Schadensersatz; Fahrlässigkeit

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Diese Grundsätze sind zwar auch von der Rechtsprechung für besonders gefährliche (Parallel-)Sportarten wie Autorennen oder Felsenklettern entwickelt worden (BGH VersR 1974, 356; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705; OLG Celle, VersR 1980, 874).
  • OLG Koblenz, 08.02.1991 - 5 W 43/91

    Haftungsfreistellung; Sportverletzung; Geringfügiger Regelverstoß

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen der Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sportes gehört (sog. "Kampfsportarten", etwa auch Basketball, vgl. BGH VersR 1976, 775, 776; OLG Koblenz, VersR 1991, 1067), setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verletzungsgefahr bewusst aus.
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
    Mit der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches für eine Schädigung, die trotz Einhaltung der Regeln entstanden ist, würde sich der Geschädigte in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten setzen und verhielte sich daher treuwidrig i.S. d. § 242 BGB (BGHZ 34, 355, 363; 63, 140, 143 ff; BGH NJW 2003, 2018, 2019; OLG Celle, VersR 1980, 874; im Ergebnis auch MüKo-Mertens, Band 5, 3. Auflage, § 823, Rn. 333).
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