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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05   

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https://dejure.org/2006,2652
BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05 (https://dejure.org/2006,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2006 - 7 C 18.05 (https://dejure.org/2006,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 7 C 18.05 (https://dejure.org/2006,2652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 7, § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen; besatzungshoheitliche Enteignung; russisches Rehabilitierungsgesetz; faktischer Enteignungsbegriff; Zweitenteignung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 7, § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Berliner Einziehungsgesetz; Beschlagnahme; Eigentumsverlust; Einziehung; Einziehung Vermögen; Enteignungsbegriff; Grundstück; Rehabilitierung; Rückgabeanspruch; Rückübertragungsanspruch; SMT-Urteil; Todesstrafe; Vermögenseinziehung; Vermögensgesetz; ...

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverlust durch Rechtskraft eines Vermögen einziehenden sowjetischen Militärtribunal - Urteils; Vermögenseinziehung durch tatsächlichen Zugriff auf den Vermögensgegenstand als Maßnahme der Vermögensvollstreckung; Voraussetzungen des Rückübertragungsanspruchs nach ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besatzungshoheitliche Enteignung; russische Rehabilitierung; Vermögenseinziehung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 7 § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals - kein Rückübertragungsanspruch bei späterem Zugriff durch besatzungshoheitliche Enteignung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 213
  • NJ 2006, 573
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Dass derjenige, der von einer im Wege der Rehabilitierung aufgehobenen Enteignung betroffen war, die Rückgabe der entzogenen Vermögensgegenstände unabhängig davon beanspruchen kann, ob diese Gegenstände zeitgleich oder später auch auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen wurden (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268 ), setzt eine Vermögensentziehung voraus, die durch die aufgehobene rechtsstaatswidrige Entscheidung bewirkt wurde, also konkrete Wirksamkeit erlangt hat.

    In derartigen Fällen geht die Zweitenteignung ins Leere (Urteil vom 28. September 1995 a.a.O. S. 275; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32 S. 41).

    Wurden demgegenüber die Vermögensgegenstände auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage enteignet, bevor das Vermögen durch SMT-Urteil eingezogen wurde, lässt dessen Aufhebung den Enteignungsgrund nicht entfallen; eine Restitution ist unter diesen Umständen nur möglich, wenn die Erstenteignung wiedergutmachungsbedürftiges Unrecht war (Urteil vom 28. September 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01

    Berechtigtenfeststellung; Sowjetisches Militärtribunal; Strafurteil;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Eine solche unmittelbare Wirkung eines rechtskräftigen SMT-Urteils wird in der einschlägigen Literatur (Hilger, a.a.O. m. Nachw. aus den Archiven) und in der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 ; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - BVerwGE 117, 76 ; vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 und Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 65 S. 56 zu Einziehungen durch Urteile von DDR-Gerichten).

    Der 8. Senat ist in den bereits zitierten Entscheidungen zwar davon ausgegangen, dass bei einer Vermögenseinziehung durch SMT-Urteil oder durch Urteil eines DDR-Strafgerichts der Rechtsverlust unmittelbar durch das Urteil herbeigeführt worden ist, die vermögensrechtlichen Folgeansprüche allein das Vorliegen einer Vermögenseinziehung voraussetzen und (so ausdrücklich das Urteil vom 25. September 2002 a.a.O. S. 79) die Grundsätze der faktischen Enteignung "hier" keine andere Beurteilung rechtfertigen.

    Der durch Urteil vom 25. September 2002 (a.a.O.) entschiedene Fall war dadurch gekennzeichnet, dass drei Wochen vor der Verurteilung zur Einziehung des Vermögens eine "Vermögensaufstellung zur Beschlagnahme des Vermögens" angefertigt und auf die darin aufgeführten Vermögensgegenstände tatsächlich zugegriffen worden war (Urteilsabdruck S. 3, 5 f.; in BVerwGE 117, 76 nicht abgedruckt); davon abgesehen hatte der 8. Senat in jenem Urteil zu entscheiden, ob sich eine durch SMT-Urteil ausgesprochene Vermögenseinziehung auch auf Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten erstreckte, wobei er das Maß der Einziehung anhand des von der Vorinstanz bindend festgestellten tatsächlichen Vermögenszugriffs bestimmt hat.

  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 6.99

    Aussetzung eines Revisionsverfahrens wegen des Todes der Klägerin

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Eine solche unmittelbare Wirkung eines rechtskräftigen SMT-Urteils wird in der einschlägigen Literatur (Hilger, a.a.O. m. Nachw. aus den Archiven) und in der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 ; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - BVerwGE 117, 76 ; vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 und Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 65 S. 56 zu Einziehungen durch Urteile von DDR-Gerichten).

    Nach dem Urteil vom 19. Juli 2000 (a.a.O. S. 22) ist die Rückgabe nach Aufhebung einer Vermögensentziehung im Wege der Rehabilitierung davon abhängig, dass die verfügte Einziehung den konkreten Vermögensgegenstand erfasste.

  • BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Klärung einer "mehrfachen Enteignung" eines

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    In derartigen Fällen geht die Zweitenteignung ins Leere (Urteil vom 28. September 1995 a.a.O. S. 275; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32 S. 41).
  • BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01

    Restitutionsausschluss bei von sowjetischen Stellen enteigneten Vermögenswerten

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Darum muss das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht feststellen, ob ein bestimmter Vermögenswert durch Strafurteil eingezogen oder auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet wurde (Beschluss vom 21. August 2001 - BVerwG 8 B 123.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 7 S. 24 ).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Entscheidend ist hiernach, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam und sich der frühere Eigentümer als vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt sehen musste (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Hiernach kann eine Enteignung auch hinsichtlich nicht näher bezeichneter Vermögensgegenstände anzunehmen sein, wenn auf in Enteignungslisten ausdrücklich benannte Vermögenswerte bestimmter Personen zugegriffen wurde und besatzungshoheitliche Vorschriften vorsahen, dass die Enteignung auf das übrige, nicht in solchen Listen verzeichnete Vermögen dieser Personen erstreckt wurde (Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Eine solche unmittelbare Wirkung eines rechtskräftigen SMT-Urteils wird in der einschlägigen Literatur (Hilger, a.a.O. m. Nachw. aus den Archiven) und in der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 ; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - BVerwGE 117, 76 ; vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 und Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 65 S. 56 zu Einziehungen durch Urteile von DDR-Gerichten).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 9.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Russische Rehabilitierungen sind zwar auf die von der Besatzungsmacht getroffenen Maßnahmen beschränkt und erfassen keine von deutschen Stellen vorgenommenen Enteignungen (Urteil vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 9.98 - BVerwGE 108, 315 ).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05
    Die vom Vermögensgesetz bezweckte Wiedergutmachung knüpft an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und will deshalb auch solche Vermögenswerte erfassen, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel jedenfalls faktisch entzogen worden sind (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01

    Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung

  • BVerwG, 20.03.2002 - 8 C 2.01

    Strafrechtliche Rehabilitierung, Rückgabeanspruch, Berechtigter, Vermögenswert,

  • BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12

    Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne

    Erst wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Strafurteil und dem tatsächlichen Zugriff auf den Vermögenswert fehlt, ist der Ausspruch der Vermögenseinziehung in dem Strafurteil wirkungslos geblieben (vgl. u.a. Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - BVerwGE 126, 213 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17 Rn. 11).

    Das entsprach einer damals verbreiteten Praxis (vgl. Urteil vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 15.08

    Auslegung des Enteignungsbegriffs des Vermögensgesetzes (VermG); Möglichkeit der

    Entscheidend ist hiernach, ob überhaupt und ggf. wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam und sich der frühere Eigentümer als vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt sehen musste (vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1999 BVerwG 7 C 10.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1, m.w.N. und vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 18.05 BVerwGE 126, 213 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17).

    Der "faktische" Enteignungsbegriff führt dazu, dass eine Enteignung auch hinsichtlich nicht näher bezeichneter Vermögensgegenstände anzunehmen sein kann, wenn auf in Enteignungslisten ausdrücklich benannte Vermögenswerte bestimmter Personen zugegriffen wurde und besatzungshoheitliche Vorschriften vorsahen, dass die Enteignung auf das übrige, nicht in solchen Listen verzeichnete Vermögen dieser Personen erstreckt wurde (Urteil vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 18.05 a.a.O. S. 219 m.w.N.).

    Der auch vom faktischen Enteignungsbegriff geforderte tatsächliche Zugriff auf den betroffenen Vermögensgegenstand (vgl. Urteil vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 18.05 a.a.O.) muss nur überhaupt stattgefunden haben.

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 15.11

    Bindungswirkung; Bodenreformeigentum; Bucheigentum; Entziehung; Erlösauskehr;

    Offen bleiben kann, ob der endgültige Vermögensverlust schon mit der Rechtskraft des Strafurteils eintrat (vgl. Urteile vom 19. Juli 2000 a.a.O. S. 22 und vom 6. August 2008 a.a.O. Rn. 21) oder ob er wegen des faktischen Enteignungsbegriffs des Vermögensrechts einen tatsächlichen Zugriff voraussetzte (Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - BVerwGE 126, 213 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17).

    Eine die Vermögensentziehung aufhebende, die vermögensrechtliche Restitution erübrigende Rückabwicklung liegt nur vor, wenn die Entziehung vollständig rückgängig gemacht und der Betroffene wieder in seine vorherige Rechtsstellung eingesetzt wurde (vgl. Urteile vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8 S. 30 und vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 16.11

    Bindungswirkung; Bodenreformeigentum; Bucheigentum; Entziehung; Erlösauskehr;

    Offen bleiben kann, ob der endgültige Vermögensverlust schon mit der Rechtskraft des Strafurteils eintrat (vgl. Urteile vom 19. Juli 2000 a.a.O. S. 22 und vom 6. August 2008 a.a.O. Rn. 21) oder ob er wegen des faktischen Enteignungsbegriffs des Vermögensrechts einen tatsächlichen Zugriff voraussetzte (Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - BVerwGE 126, 213 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17).

    Eine die Vermögensentziehung aufhebende, die vermögensrechtliche Restitution erübrigende Rückabwicklung liegt nur vor, wenn die Entziehung vollständig rückgängig gemacht und der Betroffene wieder in seine vorherige Rechtsstellung eingesetzt wurde (vgl. Urteile vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8 S. 30 und vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 3.07

    Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung;

    In der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, dass eine Vermögensentziehung durch sowjetische Militärtribunalurteile nach dem damals geltenden sowjetischen Recht unmittelbar mit deren Rechtskraft wirksam werden und den Eigentumsübergang auf die UdSSR herbeiführen kann, im Grundsatz also eine der Einziehung nach § 74a Abs. 1 StGB entsprechende Wirkung hat (Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 11; anders Urteil des 7. Senats vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17, das für die Wirksamkeit der Vermögenseinziehung einen tatsächlichen Zugriff verlangt).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 7 B 69.06

    Aufhebung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden über die

    Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts beruht auf einer nachträglich eingetretenen Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 18.05 .
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06 (7 C 18.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13391
BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06 (7 C 18.05) (https://dejure.org/2006,13391)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2006 - 7 C 10.06 (7 C 18.05) (https://dejure.org/2006,13391)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2006 - 7 C 10.06 (7 C 18.05) (https://dejure.org/2006,13391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anhörungsrüge

 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 [5 B 110.06] - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 [7 C 18.05] - jeweils juris).
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 a.a.O. - jeweils juris).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Zum einen verpflichtet die Verfahrensgarantie der Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sie verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 - juris Rn. 6 und vom 27. Juni 2007 - 5 C 7.07 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Es ist jedoch anzumerken, dass weder der Anspruch auf faire Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) noch der Amtsermittlungsgrundsatz oder das Gebot des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichten, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2006 - 7 C 10.06 - juris Rn. 6; B.v. 11.2.2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3 zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 20.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Schreibens der Südafrikanischen Militärmission zur

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht allerdings nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - jeweils juris).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 8 B 26.10

    Entscheidung über die streitgegenständlichen Verfahrenskosten erst nach

    Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag und der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris).
  • BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs; Begründung der

    Diese Verfahrensgarantie verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 2006 BVerwG 7 C 10.06 Rn. 6).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07

    Berücksichtigung der Erwägungen der Beteiligten im Rahmen der

    Diese Verfahrensgarantie verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 2006 BVerwG 7 C 10.06 Rn. 6).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16

    Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 -, vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - und vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - jeweils juris).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 4 BN 39.18

    Fortführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens i.R.d. Verletzung des

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 -, vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - und vom 24. November 2011 - 8 C 13.11 - jeweils juris).
  • BVerwG, 07.01.2013 - 8 C 43.12

    Vorliegen einer Anhörungsrüge i.R.d. Berücksichtigung des Vorbringens der Einrede

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

  • BVerwG, 27.09.2012 - 8 BN 2.12

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch fehlende Auseinandersetzung des

  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des

  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 25.14

    Schreiben der Südafrikanischen Militärmission als Beweis für die Beschlagnahme

  • BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08

    Inhalt des Gebots des rechtlichen Gehörs und Voraussetzungen eines

  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 8 ZB 22.1193

    Keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von

  • BVerwG, 25.07.2008 - 8 B 51.08

    Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit eines

  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 21.14

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Schreibens der Südafrikanischen Militärmission

  • BVerwG, 24.07.2014 - 1 B 10.14

    Bewertung der Gefahrensituation der Asylsuchenden in Italien hinsichtlich

  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 24.14

    Schreiben der Südafrikanischen Militärmission als Beweis für die Beschlagnahme

  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 22.14

    Schreiben der Südafrikanischen Militärmission als Beweis für die Beschlagnahme

  • BVerwG, 03.07.2014 - 8 B 23.14

    Schreiben der Südafrikanischen Militärmission als Beweis für die Beschlagnahme

  • BVerwG, 16.02.2012 - 8 B 3.12

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge i.R.d. Begehrens auf

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 77.14

    Vermutung der Verfolgungsbedingtheit der Entziehung eines Grundstücks in der

  • BVerwG, 11.02.2013 - 8 B 88.12

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der

  • BVerwG, 02.08.2012 - 10 B 24.12

    Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs bei Übergehen von

  • BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.e. mangelnden ausdrücklichen Bescheidung

  • BVerwG, 24.06.2014 - 8 B 19.14

    Zulässigkeit der Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Entscheidung

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14

    Vermutung der Verfolgungsbedingtheit einer Veräußerung von Verfolgten des

  • BVerwG, 23.09.2011 - 8 B 82.11
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2012 - 1 MB 18/12

    Korrektur einer Entscheidung bzw. Rechtsweggarantie mittels Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 11 ZB 14.2785

    Anhörungsrüge (unbegründet); Prozesskostenhilfe für Anhörungsrüge

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2005 - 7 C 18.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,66437
BVerwG, 22.12.2005 - 7 C 18.05 (https://dejure.org/2005,66437)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 7 C 18.05 (https://dejure.org/2005,66437)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 7 C 18.05 (https://dejure.org/2005,66437)
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