Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 29.07.2019 - 7 C 185/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nach DSGVO: Anwalt muss Originalvollmacht vorlegen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Macht ein Anwalt für Mandanten Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend muss eine Originalvollmacht vorgelegt werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Macht ein Anwalt Auskunftsanspruch nach DSGVO für seinen Mandanten geltend, muss Originalvollmacht vorliegen
- e-recht24.de (Kurzinformation)
DSGVO: Wann beginnt die Frist für eine Auskunftserteilung?
Sonstiges
- dr-bahr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Anwalt muss Vollmacht vorlegen, um Auskunftsanspruch nach Art.15 DSGVO für seinen Mandanten geltend machen zu können
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21
Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen
Hiernach ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist, unwirksam (im Ergebnis ebenso AG Berlin-Mitte, Urteil vom 29.07.2019 - 7 C 185/18, ZD 2020, 647 [Rn. 15]). - OLG Stuttgart, 20.07.2021 - 9 U 34/21
Darlegungs- und Beweislast bei einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DS- GVO
Hiernach ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist, unwirksam (im Ergebnis ebenso AG Berlin-Mitte, Urteil vom 29.07.2019 - 7 C 185/18, ZD 2020, 647 [Rn. 15]). - LG Hamburg, 03.09.2021 - 324 O 86/20
Promi-Kunden - Datenschutzrecht: Auskunftsanspruch eines Betroffenen gegen eine …
Eine entsprechende Vollmacht sei jedoch erforderlich, um etwaige Zweifel an der Legitimierung auszuräumen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 29.07.2019 - 7 C 185/18).Die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin vom 29.7.2019 - 7 C 185/18 ändert an der Rechtsauffassung der Kammer nichts, da sie auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist.