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   BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14   

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https://dejure.org/2015,14889
BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14 (https://dejure.org/2015,14889)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 7 C 2.14 (https://dejure.org/2015,14889)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 7 C 2.14 (https://dejure.org/2015,14889)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Telemedicus

    Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - Ufo-Akte

  • Telemedicus

    Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - Ufo-Akte

  • Wolters Kluwer

    Informationspflichtigkeit des Deutschen Bundestag bei der mandatsbezogenen Unterstützung der Abgeordneten durch Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste

  • rewis.io
  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Urheberrecht, Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Veröffentlichung von Informationen - Urheberrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflichtigkeit des Deutschen Bundestag bei der mandatsbezogenen Unterstützung der Abgeordneten durch Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bundestag muss Zugang zu Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes gewähren

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bundestag: Gutachten sind für alle da

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2015)

    Informationsfreiheit: Freigabe von UFO-Gutachten

  • lto.de (Kurzinformation)

    IFG: Aliens und zu Guttenberg

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Urheberrecht, Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundestag muss Zugang zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss gewährt werden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 38 GG; §§ 1, 6 IFG; §§ 12, 35 UrhG
    Anspruch auf Einsicht in die "UFO-Unterlagen" des Bundestages

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 26.01.2016)

    Frag den Bundestag: Parlamentsgutachten sollen öffentlich werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Eine solche nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise liegt auch § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zugrunde (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 11, 16 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 22 f.).

    Danach umschreiben die in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG genannten Staatsfunktionen (BT-Drs. 15/4493 S. 8), soweit es um die ihnen zuzuordnenden spezifischen Aufgaben geht, im Wesentlichen die Tätigkeitsbereiche, auf die das Informationsfreiheitsgesetz sich nicht erstreckt (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 18 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 24).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Qualität der Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste leidet, wenn deren Veröffentlichung nicht auszuschließen ist (so aber Rohleder/Schöler, in: Eberbach-Born/Kropp/Stuchlik/Zeh, Parlamentarische Kontrolle und Europäische Union, 2013, S. 169; siehe auch BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 31).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Eine solche nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise liegt auch § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zugrunde (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 11, 16 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 22 f.).

    Danach umschreiben die in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG genannten Staatsfunktionen (BT-Drs. 15/4493 S. 8), soweit es um die ihnen zuzuordnenden spezifischen Aufgaben geht, im Wesentlichen die Tätigkeitsbereiche, auf die das Informationsfreiheitsgesetz sich nicht erstreckt (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 18 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 24).

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03

    Bodenrichtwertsammlung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Dabei folgt dieses spezifische Verbreitungsinteresse nicht bereits aus dem grundsätzlichen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 185/03 - ZUM 2007, 136 Rn. 17, 21; J.B. Nordemann, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl. 2014, § 5 Rn. 26).
  • VG Köln, 22.11.2012 - 13 K 5281/11

    Anspruch eines politischen Redakteurs auf Übersendung einer Kopie des durch die

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Vielmehr gehört zur behördlichen Aufgabenerfüllung auch die Gewährung von Zugangsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; insoweit hat sich die Zwecksetzung durch den Erlass dieses Gesetzes erweitert (für eine umfängliche Übertragung von Nutzungsrechten auch bezüglich externer Gutachten siehe VG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 K 89/09 - juris Rn. 38 f. und VG Köln, Urteil vom 22. November 2012 - 13 K 5281/11 - juris Rn. 45; so wohl auch Schoch, IFG, 2009, § 6 Rn. 36).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Vielmehr gehört zur behördlichen Aufgabenerfüllung auch die Gewährung von Zugangsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; insoweit hat sich die Zwecksetzung durch den Erlass dieses Gesetzes erweitert (für eine umfängliche Übertragung von Nutzungsrechten auch bezüglich externer Gutachten siehe VG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 K 89/09 - juris Rn. 38 f. und VG Köln, Urteil vom 22. November 2012 - 13 K 5281/11 - juris Rn. 45; so wohl auch Schoch, IFG, 2009, § 6 Rn. 36).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Der - vorbehaltlich einer Einwilligung - absolute und jeglicher Abwägungsentscheidung entzogene Schutz der dem Urheber zustehenden Rechtsposition trägt insbesondere im Hinblick auf vermögenswerte Ergebnisse einer schöpferischen Leistung dem Grundrecht des Urhebers aus Art. 14 Abs. 1 GG Rechnung (BT-Drs. 15/4493 S. 14; BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/99 - BVerfGE 129, 78 ).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Damit würde zu Unrecht ausgeblendet, dass der voraussetzungslose Anspruch nach § 1 Abs. 1 IFG von jedermann geltend gemacht werden kann und das Werk vor diesem Hintergrund der Sache nach dem Zugriff der Öffentlichkeit ausgesetzt ist (Ramsauer, AnwBl 2013, 410 ; Schnabel, K&R 2012, 143 ; Heuner/Küpper, JZ 2012, 801 ; Rossi, DÖV 2013, 205 ; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 5 A 188/06 - juris Rn. 25; vgl. zur einheitlichen Auslegung von Versagungsgründen auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerfG, 04.01.2000 - 1 BvR 1916/99
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Der - vorbehaltlich einer Einwilligung - absolute und jeglicher Abwägungsentscheidung entzogene Schutz der dem Urheber zustehenden Rechtsposition trägt insbesondere im Hinblick auf vermögenswerte Ergebnisse einer schöpferischen Leistung dem Grundrecht des Urhebers aus Art. 14 Abs. 1 GG Rechnung (BT-Drs. 15/4493 S. 14; BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/99 - BVerfGE 129, 78 ).
  • VG Braunschweig, 17.10.2007 - 5 A 188/06
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Damit würde zu Unrecht ausgeblendet, dass der voraussetzungslose Anspruch nach § 1 Abs. 1 IFG von jedermann geltend gemacht werden kann und das Werk vor diesem Hintergrund der Sache nach dem Zugriff der Öffentlichkeit ausgesetzt ist (Ramsauer, AnwBl 2013, 410 ; Schnabel, K&R 2012, 143 ; Heuner/Küpper, JZ 2012, 801 ; Rossi, DÖV 2013, 205 ; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 5 A 188/06 - juris Rn. 25; vgl. zur einheitlichen Auslegung von Versagungsgründen auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 24).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 209/07

    Lärmschutzwand

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
    Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 209/07 - BauR 2011, 878).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • VG Mainz, 29.11.2017 - 4 K 147/17

    Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz als transparenzpflichtige

    Ein Zugangsanspruch ergebe sich außerdem unter Anwendung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 (7 C 1/14 bzw. 7 C 2/14), wonach ein Anspruch auf Zugang zu Informationen jeglicher Wissenschaftlicher Dienste bestehe.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Landestransparenzgesetz mit seinen Urteilen vom 25. Juni 2015 (7 C 1/14 -, BVerwGE 152, 241 - und 7 C 2/14) für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags entschieden, dass dieser - auch soweit er Gutachten für Abgeordnete im Rahmen deren parlamentarischer Tätigkeit verfasst - Verwaltungsaufgaben wahrnehme und deshalb informationspflichtig nach dem Informationsfreiheitsgesetz sei.

    In der Sache schließt sich die Kammer dabei den Erwägungen an, mit denen das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. Juni 2015 (7 C 1/14 -, BVerwGE 152, 241 - und 7 C 2/14) den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes für Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags bejaht hat, und überträgt diese auf das Landestransparenzgesetz.

    Der vom Beklagten angeregten Zulassung der Berufung bedurfte es mit Blick auf die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 (7 C 1/14 -, BVerwGE 152, 241 - und 7 C 2/14) zugrundeliegende vergleichbare Rechtslage nicht.

  • OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20

    Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche; Öffentliche Zugänglichmachung einer

    Ob auch schon die erste Gewährung des Informationszugangs nach dem IFG für die Annahme eines öffentlichen Werkes nach § 5 Abs. 2 UrhG ausreicht (§ 6 IFG greift jedenfalls für die Zeit davor und für die Urheberrechte Dritter, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2015, 7 C 1/14, juris, Tz. 37, 42; BVerwG, Urteil vom 25.06.2015, 7 C 2/14, juris, Tz. 39 ff.; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 12 Rn. 16) oder § 6 IFG gegen eine solche Ansicht spricht, kann dahinstehen.
  • VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten

    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 66 ff. zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG mit zahlreichen weiteren Nachweisen; s. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - BVerwG 7 C 2.14 - juris Rn. 37 ff. zu § 6 Satz 1 IFG).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.07.2021 - 5 K 486/20
    Bei gegen Entgelt erstellten (Sachverständigen-)Gutachten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte an diesen Gutachten ganz oder teilweise vom Gutachtenersteller auf den Auftraggeber übertragen werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 -, juris Rn. 66 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - BVerwG 7 C 2.14 -, juris Rn. 37 ff.).
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