Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.10.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04   

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https://dejure.org/2005,1657
BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2005,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2005,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2005,1657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches Informationshandeln; Warnungen; Empfehlungen; mittelbar faktische Betroffenheit; Grundrechtseingriff; Schutzerklärung; Wiederholungsgefahr.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Aus der Aufgabe der Staatsleitung abgeleitete Befugnis zu staatlichem Informationshandeln - Überlassung der zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierten Erklärungen an Dritte durch den Staat - Transzendenten Elemente der Scientology-Lehre als verbindlicher Inhalt ...

  • tvdiskurs.de PDF
  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1
    Verfassungswidrige Überlassung vorformulierter Erklärungen zur Auskunft über Sektenzugehörigkeit im Rahmen staatlichen Informationshandelns - Scientology

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Hamburg darf Erklärung zum Schutz vor Scientologen nicht an Unternehmen weitergeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hamburg kämpft gegen Scientologen mit zu unorthodoxen Methoden: Unzulässige Formulare für Geschäftsleute

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Staatliches Informationshandeln als Grundrechtseingriff - Zur Anwendung der Osho-Rechtsprechung in der verwaltungsgerichtlichen Praxis (Wiss. Mitarb. Dr. Sophie-Charlotte Lenski; ZJS 2008, 13-17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1303
  • NVwZ 2006, 713 (Ls.)
  • DVBl 2006, 387
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Unter Religion oder Weltanschauung ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen; dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

    Dieser Schutz ist einer Gemeinschaft dann abzusprechen, wenn die Lehren religiösen oder weltanschaulichen Inhalts ihr nur als Vorwand für eine wirtschaftliche Betätigung dienen, wenn die Gemeinschaft also in Wahrheit ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen bloß verbrämt sind (Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

    Seine Maßnahme muss eindeutig auf einen nachteiligen Effekt abzielen, der bei dem Betroffenen eintreten soll, und darf diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen (Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

    Das von der Beklagten mit der Herausgabe der Schutzerklärung verfolgte Handlungsziel fasste den gesamten Geschehensablauf zu einer einheitlichen grundrechtsbeeinträchtigenden Handlung zusammen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Die Staatsleitung in diesem Sinne umfasst die Aufgabe, durch rechtzeitige öffentliche Information die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern und auf diese Weise neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen entgegenzutreten, auf Krisen schnell und sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern auch mit Warnungen oder Empfehlungen zu Orientierungen zu verhelfen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ; Beschluss vom selben Tag - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Nach ihrem Inhalt und Zweck stellt sie sich als typisches auf den Einzelfall bezogenes Verwaltungshandeln dar, das dem Rechtsgüterschutz durch Bekämpfung angenommener Gefahren dient (zur Bedeutung dieser Unterscheidung vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Die Staatsleitung in diesem Sinne umfasst die Aufgabe, durch rechtzeitige öffentliche Information die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern und auf diese Weise neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen entgegenzutreten, auf Krisen schnell und sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern auch mit Warnungen oder Empfehlungen zu Orientierungen zu verhelfen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ; Beschluss vom selben Tag - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Durch Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs kann das Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Seine Maßnahme muss eindeutig auf einen nachteiligen Effekt abzielen, der bei dem Betroffenen eintreten soll, und darf diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen (Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Infolge dessen kann der Bürger, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ).
  • VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19

    Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Denn im Regelfall wird die Behörde ihre Maßnahmen für rechtmäßig halten und keinen Anlass sehen, von diesen Abstand zu nehmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 - juris, Rn. 34; Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris, Rn. 34, m. w. N.
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    a) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr (Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 7 C 20.04 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 78 S. 12, 17) liegt vor.

    Sie wird sie in der Zukunft aufrechterhalten und in diesem Sinne wiederholen wollen (Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 17).

  • VG Hamburg, 15.06.2006 - 9 E 962/06
    Diese enthält eine "Offizielle Stellungnahme der Behörde für Inneres, Arbeitsgruppe Scientology, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.2005 ( 7 C 20.04 ) zur so genannten Technologie Erklärung".

    Namentlich vertritt sie auf ihren Internetseiten die Auffassung, ihre jetzige Praxis - keine direkte Herausgabe der Schutzerklärung an Interessierte, aber Information über deren Gegenstand und Bezugsmöglichkeiten - stehe mit den rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20/04 -, NJW 2006, 1303 [BVerwG 15.12.2005 - 7 C 20.04] )in Einklang.

    Namentlich kann er nicht darauf verwiesen werden, die Vollstreckung aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (- 1 Bf 198/00 -, NordÖR 2005, 23 [OVG Hamburg 17.06.2004 - 1 Bf 198/00] ), gegen das die von der Antragsgegnerin eingelegte Revision mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) zurückgewiesen worden ist, zu betreiben.

    Er kann die begehrte Unterlassung von der Antragsgegnerin auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs, der unmittelbar aus den Grundrechten abgeleitet werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.), verlangen.

    Dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass sich der Antragsteller zu 1) ausweislich seiner ausführlichen eidesstattlichen Versicherung, gegen deren Richtigkeit auch die Antragsgegnerin nichts eingewendet hat, für den spirituellen Weg der Scientology - deren Aussagen sind grundsätzlich geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) - entschieden hat und diese Sicht der Welt und der Menschen und Dinge darin als ein für sich bindendes Gedankengebäude betrachtet.

    Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Schutzerklärung eintretenden Folgen sind ihr deshalb zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.) im Einzelnen ausgeführt:.

    Dass weitere Eingriffe drohen, kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn bereits eine Beeinträchtigung stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

    Der Annahme einer Widerholungsgefahr steht nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin - in scheinbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) - die Schutzerklärung nicht mehr an Dritte im Rahmen ihrer Beratungspraxis herausgibt.

    Die nunmehr von der Antragsgegnerin geübte Praxis, auf ihren Internetseiten im Zusammenhang mit der Darstellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) die Schutzerklärung im Wortlaut wiederzugeben und im Übrigen auf öffentliche Bezugsquellen hinzuweisen, steht einer öffentlichen Verbreitung dieser Erklärung gleich und geht in ihren Wirkungen über die Herausgabe im Rahmen der Beratungstätigkeit der Antragsgegnerin hinaus.

    Diese Absicht wird nicht zuletzt auch aus der Art der Berichterstattung der Antragsgegnerin über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) erkennbar.

    Die mangelnde Objektivität der Antragsgegnerin wird hier auch dadurch deutlich, dass in der von ihr auf ihren Internetseiten bereitgehaltenen Rechtsprechungsübersicht, in der ausweislich der eigenen Beschreibung der Antragsgegnerin "die wichtigsten Urteile zur Scientology-Organisation" im Volltext dargestellt sind, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) nicht enthalten ist.

    Das Klageverfahren, das mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) seinen Abschluss gefunden hatte, war im April 1997 anhängig gemacht worden.

  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Äußerung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts übersandt, in der dieser auf sein Urteil vom 15. Dezember 2005 (7 C 20.04) sowie auf die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Widerruf und Folgenbeseitigungsanspruch nach ehrverletzenden Äußerungen von Hoheitsträgern hinweist.
  • VG Stuttgart, 22.09.2022 - 1 K 3675/22

    Vereinbarkeit einer amtlichen Äußerung des Beauftragten der Landesregierung

    Stellt die Äußerung ein funktionales Äquivalent für eine staatliche Maßnahme dar, die als Grundrechtseingriff im herkömmlichen Sinne zu qualifizieren ist, bedarf es einer über die Aufgabe der Staatsleitung hinausgehenden besonderen Ermächtigung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20/04 -, NJW 2006, 1303).

    Greift der Staat durch schlichtes Verwaltungshandeln rechtswidrig in verfassungsrechtlich geschützte Positionen ein und besteht die Gefahr einer Wiederholung des rechtswidrigen Eingriffs, kann der Betroffene gestützt auf das berührte Recht Unterlassung verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20.04 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Soweit die Informationstätigkeit zu lediglich mittelbar-faktischen Beeinträchtigungen von Grundrechten führt, verlangt der Vorbehalt des Gesetzes hierfür keine über die Aufgabe der Staatsleitung hinausgehende besondere Ermächtigung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20.04 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Durch Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs kann das Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 62; BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, a.a.O. Rn. 28).

    Seine Maßnahme muss eindeutig auf einen nachteiligen Effekt abzielen, der bei dem Betroffenen eintreten soll, und darf diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, a.a.O. Rn. 29 m.w.N.).

    Das von dem Antragsgegner mit Aussage verfolgte Handlungsziel fasst den gesamten Geschehensablauf zu einer einheitlichen grundrechtsbeeinträchtigenden Handlung zusammen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, a.a.O. Rn. 31 m.w.N.).

    Dass der Antragsgegner erst in Verbindung mit dem privatautonomen Handeln eines Dritten in einen grundrechtlich geschützten Lebensbereich eingreift, entbindet ihn nicht von den Schranken staatlichen Handelns (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, a.a.O. Rn. 32).

    Denn im Regelfall wird die Behörde ihre Maßnahmen für rechtmäßig halten und keinen Anlass sehen, von diesen Abstand zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, a.a.O. Rn. 34).

  • BVerwG, 06.04.2022 - 8 C 9.21

    Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung

    Hierfür kann sie die Gewährleistungen des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Gestalt der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 78 Rn. 12).

    Die Versagung der begehrten Förderung im Falle der Nichtabgabe beeinträchtigt die von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleistete Freiheit, weil sie ihren Grund allein in den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Betroffenen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 78 Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 2541/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rn. 14, und Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 -, NJW 2006, 1303 = juris, Rn. 11.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, a. a. O., Rn. 62, vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63 = juris, Rn. 52, und vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 -, NJW 2011, 511 = juris, Rn. 22 f.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 -, NJW 1999, 3404 = juris, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 -, a. a. O., Rn. 28.

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 -, a. a. O., Rn. 29 bis 31; Neumann, jurisPR-BVerwG 19/2006, Anm. 5, D.

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 -, a. a. O., Rn. 26; Martini/Kühl, DÖV 2013, 573 (576).

  • VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19

    Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"

    Denn im Regelfall wird die Behörde ihre Maßnahmen für rechtmäßig halten und keinen Anlass sehen, von diesen Abstand zu nehmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 7 C 20.04 -, juris Rn. 34; HessVGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 34.
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Infolge dessen kann der Bürger, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (BVerwG, NJW 2006, 1303 Rn. 10).
  • VG München, 28.08.2019 - M 31 K 19.203

    Ablehnung eines Förderantrags wegen Nichtabgabe der sog.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (Az. 7 C 20.04 - juris) kann hinsichtlich der dort getroffenen Feststellung der Rechtswidrigkeit des in jenem Verfahren streitgegenständlichen hoheitlichen Handelns, nämlich die Herausgabe einer Scientology-Schutzerklärung durch die Freie und Hansestadt Hamburg an Dritte zur Verwendung im Geschäftsverkehr, nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    Dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende (transzendente) Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche (immanente) Bezüge beschränkt (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.2005 - 7 C 20.04 - juris Rn. 13).

    Ob die Scientology-Organisation als Weltanschauungs- oder Religionsgemeinschaft anzuerkennen ist und deshalb auch für sich als Organisation den Schutz insbesondere von Art. 4 GG und Art. 140 GG in Anspruch nehmen kann, kann vor diesem Hintergrund offenbleiben (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.2005 aaO Rn 17).

    So liegt der Fall auch hier, da sich die verwendete Schutzerklärung ihrem Inhalt nach ausdrücklich gerade auf den Glauben oder die Weltanschauung als Scientologe/Scientologin und damit auf die entsprechenden freiheitsrechtlichen Positionen der Klägerin bezieht (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.2005 aaO Rn. 19 ff.).

  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

  • VG Potsdam, 13.11.2015 - 8 K 4253/13

    Pass- und Ausweisrecht

  • VG Gelsenkirchen, 07.05.2020 - 17 L 88/20

    Vorläufig keine Videoüberwachung im sogenannten "Nazi-Kiez" in Dortmund

  • VG München, 28.12.2022 - M 30 K 19.2699

    Freiwillige kommunale Zuwendungen an Eltern-Kind-Initiativen, die Kinderbetreuung

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175

    Kein Anspruch bayerischer Imker auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihre

  • VG Berlin, 07.10.2021 - 2 K 79.20

    Beschluss des Deutschen Bundestags zur BDS-Bewegung rechtmäßig

  • VGH Bayern, 16.06.2021 - 4 B 20.3008

    Ausschluss von Scientology-Anhängern von kommunaler Umweltförderung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1082/19

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Beanstandung des Landesbeauftragten für die

  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17

    OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

  • VG Köln, 17.11.2023 - 1 K 3664/21

    Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 5702/18

    Zulässige und begründete Feststellungsklage, dass der von einem Träger

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

  • OVG Sachsen, 30.06.2017 - 5 A 133/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; religiöse Gründe

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13

    Staatliche Informationen mit Grundrechtsrelevanz; Erfordernis gesetzlicher

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

  • VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 104/21

    Entscheidung über Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22

    Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 5 S 5.09

    Kein Warnplakat des Bezirksamtes vor Scientology-Zentrale

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 325/21

    Verfassungsschutz und AfD: Mitgliederzahl des sog. Flügels

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2008 - 5 S 393/06

    Sondernutzungsgebühr für Veranstaltung der Church of Scientology

  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

  • VG Berlin, 02.11.2023 - 6 L 180.23

    1. Ob die Veröffentlichung von Dokumenten auf einer offiziellen staatlichen

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2021 - 17 L 1531/20

    Polizei darf Münsterstraße in Dortmund per Video überwachen

  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354

    Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler

  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 2 K 1939/09

    Zur teilweisen Zulässigkeit der Herausgabe einer durch die Freie und Hansestadt

  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18

    Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit;

  • VG Köln, 13.07.2023 - 13 L 535/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 12 A 2111/19

    Unterlassung der Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse des sog. 10.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 B 335/19

    Anspruch auf Unterlassung der Information an Ausbildungsteilnehmer eines privaten

  • VG Köln, 27.06.2018 - 1 L 641/18

    Rechtmäßigkeit von Äußerungen über die Vergütungspraxis in einer Kanzlei von

  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - 8 A 1024/11

    Rechtmäßigkeit einer Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber

  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 10 ZB 16.791

    Vorbeugende Unterlassungsklage nach rechtswidrigem Einsatz von Pfefferspray gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2018 - 4 E 158/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Begleitung und Überwachung von einem oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2018 - 4 B 232/18

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Antrags auf Bewilligung von

  • BVerwG, 13.01.2014 - 6 VR 2.13

    Auskunftsanspruch eines Rechtsanwalts bzgl. Entgegennahme und Speicherung seiner

  • VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

  • VGH Bayern, 04.12.2006 - 7 ZB 06.1790

    Universelles Leben (UL); Unterlassungsanspruch hinsichtlich auf einer Website

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2018 - 4 E 160/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Begleitung und Überwachung von einem oder

  • OVG Sachsen, 06.07.2012 - 5 B 172/12

    Unterlassung, Äußerung Verfassungsschutzbericht, Beschwer

  • VG Köln, 21.07.2022 - 4 K 4784/21
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2004 - 7 C 20.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30028
BVerwG, 06.10.2004 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2004,30028)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2004,30028)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2004,30028)
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