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   BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08   

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BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08 (https://dejure.org/2009,1973)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2009 - 7 C 20.08 (https://dejure.org/2009,1973)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2009 - 7 C 20.08 (https://dejure.org/2009,1973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Elektro-Richtlinie Art. 5 Abs. 2 Buchst. c, Art. 8 Abs. 1 bis 3; ElektroG § ... 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 9 Abs. 4, 5 und 8, § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, 5 Satz 2 und 3, Abs. 6, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, § 16 Abs. 5
    Abhol- und Bereitstellungspflicht; Verursacherprinzip; Herstellerverantwortung; Finanzierungsverantwortung; Entsorgungsträger, öffentlich-rechtlicher; Elektro- und Elektronik-Altgerät, Neu-Altgerät, Alt-Altgerät; Sammelgruppe; Gerätekategorie; Geräteart; Rechtsbegriff, ...

  • openjur.de

    Abhol- und Bereitstellungspflicht; Verursacherprinzip; Herstellerverantwortung; Finanzierungsverantwortung; Entsorgungsträger, öffentlich-rechtlicher; Elektro- und Elektronik-Altgerät, Neu-Altgerät, Alt-Altgerät; Sammelgruppe; Gerätekategorie; Geräteart; Rechtsbegriff, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Elektro-Richtlinie Art. 5 Abs. 2 Buchst. c, Art. 8 Abs. 1 bis 3

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Pflicht von Elektrogeräteherstellern nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur Entsorgung von an öffentlich-rechtlichen Sammelstellen abgegebenen Altgeräten mit Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht; Zumutbarkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Pflicht von Elektrogeräteherstellern nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur Entsorgung von an öffentlich-rechtlichen Sammelstellen abgegebenen Altgeräten mit Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht; Zumutbarkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Pressemitteilung)

    §§ 9 Abs. 4 Nr. 3, 10 Abs. 1 S. 1 ElektroG
    Hersteller von Elektrogeräten dürfen Entsorgung von fremden Altgeräten nicht ablehnen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Entsorgungspflicht von Herstellern für fremde Elektro-Altgeräte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausrangierte Elektro(nik)geräte - Hersteller müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Hersteller müssen auch fremde Elektrogeräte entsorgen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 522
  • DVBl 2010, 523
  • DÖV 2010, 409
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "vergleichbare Merkmale" ist in besonderem Maße von Wertungen abhängig, für die es besonderer Sachkunde bedarf, über die die Gemeinsame Stelle aufgrund ihrer Zusammensetzung verfügt (vgl. zur besonderen fachliche Legitimation von Kollegialorganen auch Urteile vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - BVerwGE 72, 195 und vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 - BVerwGE 91, 211 ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "vergleichbare Merkmale" ist in besonderem Maße von Wertungen abhängig, für die es besonderer Sachkunde bedarf, über die die Gemeinsame Stelle aufgrund ihrer Zusammensetzung verfügt (vgl. zur besonderen fachliche Legitimation von Kollegialorganen auch Urteile vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - BVerwGE 72, 195 und vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 - BVerwGE 91, 211 ).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Insoweit mag, da der Gesetzgeber gehalten ist, die Folgen einer gesetzlichen Neuregelung zu beobachten und unter Kontrolle zu halten, nachträglich gesetzgeberischer Anpassungsbedarf entstehen (BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen und die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ).
  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Der Gesetzgeber ist auch durch den Gleichheitsgrundsatz nicht daran gehindert, aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer Typengerechtigkeit zu begnügen (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Die Abhol-, Bereitstellungs- und Entsorgungspflichten und deren Erstreckung auf historische Altgeräte verstoßen auch nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Verbot rückwirkender belastender Eingriffe in bestehende subjektive Rechte (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 u.a. - BVerfGE 45, 142 ).
  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3930
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
    Die Hersteller sollen Verantwortung für die von ihnen produzierten Geräte übernehmen und dadurch gezwungen werden, den gesamten Lebenszyklus eines Produktes bereits vorab zu bedenken und in ihre Kalkulation einzubeziehen (BTDrucks 15/3930 S. 16 und BRDrucks 664/04 S. 28 f.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Das Berufungsurteil geht zutreffend davon aus, dass dafür nur normativ angelegte Hindernisse relevant sein könnten, die Ausdruck eines strukturbedingt zu einer defizitären Praxis führenden Regelungsdefizits sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2009 - 7 C 20.08 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 2 Rn. 22 und vom 23. Februar 2011 - 8 C 50.09 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 30 Rn. 38; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. - BVerfGE 133, 168 Rn. 117 f.).
  • BFH, 25.01.2017 - I R 70/15

    Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und

    Grundlage sind nach § 14 Abs. 5 Satz 4 ElektroG die Mitteilungen der Hersteller gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 bis 4 ElektroG (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2009  7 C 20/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2010, 522).
  • BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09

    Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung;

    Dies entspricht der zentralen Bedeutung, die der Geräteart im Regelungssystem des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. November 2009 - BVerwG 7 C 20.08 - AbfallR 2010, 106) zukommt.
  • VG Stuttgart, 28.06.2018 - 14 K 2931/17

    Freiwillige Rücknahme von eigenen oder fremd vertriebenen Alttextilien; Begriff

    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 9 Abs. 8 ElektroG a.F. spricht von einer Gruppenverantwortung der Hersteller, ohne sich ausschließlich auf kollektive Sammelsysteme von Herstellern zu beziehen (BVerwG, Urteil vom 26.11.2009 - 7 C 20/08 - juris, Rn. 20).

    Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 Abs. 8 ElektroG a.F. hält Praktikabilitätserwägungen des Gesetzgebers für zulässig (BVerwG, Urteil vom 26.11.2009 - 7 C 20/08 - juris, Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 - 10 S 1990/18

    Freiwillige Rücknahme nicht gefährlicher Abfälle in Wahrnehmung der

    Sind keine Einschränkungen normiert, sind freiwillige individuelle und kollektive Rücknahmesysteme rechtlich gleichwertig (BVerwG, Urteil vom 26.11.2009 - 7 C 20.08 - NVwZ 2010, 522 Tz. 20 am Beispiel des § 9 Abs. 8 ElektroG a. F.).
  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 13.1015

    Rücknahme von Alttextilien gegen Rabattgewährung; Abfalleigenschaft; Begriff der

    Bezüglich einer Erstreckung der Rücknahmepflicht auf Fremdgeräte im Bereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes führt das Bundesverwaltungsgericht aus (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.2009, 7 C 20/08 - juris Rn. 20 f.):.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Das Berufungsurteil geht zutreffend davon aus, dass dafür nur normativ angelegte Hindernisse relevant sein könnten, die Ausdruck eines strukturbedingt zu einer defizitären Praxis führenden Regelungsdefizits sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2009 - 7 C 20.08 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 2 Rn. 22 und vom 23. Februar 2011 - 8 C 50.09 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 30 Rn. 38; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. - BVerfGE 133, 168 Rn. 117 f.).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.07.2014 - 13/12
    Denn bei der beschriebenen Feinsteuerung mithilfe des unbestimmten Rechtsbegriffs der "kirchlichen Interessen" handelt es sich um eine in finanzpolitischer und personalwirtschaftlicher Hinsicht komplexe Bewertungsentscheidung, die besonderer Sachkunde bedarf und die deshalb dem Kollegium des Oberkirchenrats - als dem Gremium, das über die notwendige Sachkunde für die Beantwortung der mit der Feinsteuerung zusammenhängenden finanzpolitischen und personalwirtschaftlichen Fragen verfügt - überlassen werden durfte (vgl. zum Parallelproblem der Übertragung von Bewertungsentscheidungen auf ein sachkundiges Gremium im staatlichen Recht BVerwG, Urt. v. 26.11.2009 - 7 C 20.08 -, juris Rdnr. 27 und Urt. v. 07.11.1985 - 5 C 29.85 -, juris Rdnr. 15; Urt. v. 26.11.1992 - 7 C 20.92 -, juris Rdnr. 13ff).
  • BVerwG, 11.09.2008 - 7 B 34.08
    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 20.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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