Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.08.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2037
BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01 (https://dejure.org/2002,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2002 - 7 C 21.01 (https://dejure.org/2002,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2002 - 7 C 21.01 (https://dejure.org/2002,2037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 a Satz 2, Abs. 6 und 6 a; AktG § 273 Abs. 4
    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter; Liquidationsgesellschaft; Wiederaufleben nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG; Vermögensgesetz als lex specialis gegenüber Gesellschaftsrecht; "jüdischer" Gewerbebetrieb; Grundstücksveräußerung; Vermutung der ...

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Vermögensgegenständen eines früheren Unternehmens im Wege der Einzelrestitution - Vermögensgesetz als lex specialis gegenüber Gesellschaftsrecht - Vermutung der Verfolgungsbedingtheit - Nachweis eines Kaufpreises - Wirksame Anmeldung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensrückgabe; Unternehmenstrümmerrestitution; Einzelrestitution; Antragsrecht; Liquidationsgesellschaft; Quorum

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 2; ; VermG § 6 Abs. 6; ; VermG § 6 Abs. 6 a; ; AktG § 273 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen - Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter; Liquidationsgesellschaft; Wiederaufleben nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG; Vermögensgesetz als lex specialis gegenüber Gesellschaftsrecht; "jüdischer" Gewerbebetrieb; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 57 (Leitsatz)

    §§ 1 Abs. 6, 2 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1a Satz 2, 6 Abs. 6 u. 6a VermG
    Vermögensrecht - Unternehmensrestitution

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 215 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Die Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes kann aber, was das Verwaltungsgericht nicht richtig erkannt hat, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und dass er - was hier der Fall war - frei über ihn verfügen konnte (Art. 3 Abs. 2 REAO); andere Umstände können eine Verfolgung nicht widerlegen (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 113.00 -).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99

    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Die Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes kann aber, was das Verwaltungsgericht nicht richtig erkannt hat, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und dass er - was hier der Fall war - frei über ihn verfügen konnte (Art. 3 Abs. 2 REAO); andere Umstände können eine Verfolgung nicht widerlegen (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 113.00 -).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 113.00

    Gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Die Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes kann aber, was das Verwaltungsgericht nicht richtig erkannt hat, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und dass er - was hier der Fall war - frei über ihn verfügen konnte (Art. 3 Abs. 2 REAO); andere Umstände können eine Verfolgung nicht widerlegen (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 113.00 -).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    In der Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte, die bei der Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG heranzuziehen ist (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 ), ist eine Kollektivverfolgung jüdischer Gewerbebetriebe nicht erst für die Zeit ab 1938, sondern bereits ab 30. Januar 1933 angenommen worden (ORG Berlin, RzW 1956, 207; BOR Herford, RzW 1951, 216; Schwarz, Rückerstattung nach den Gesetzen der Alliierten Mächte, 1974, 127 f.; a.A. OLG Köln, RzW 1951, 142).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Auch trifft der Regelungszweck des Quorums, der der Restitution nach § 6 Abs. 6 a VermG zugrunde liegt, in gleicher Weise für die Singularrestitution zu: Es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6; Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99

    Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG nicht nur für Anträge auf Rückgabe des Unternehmens selbst, sondern auch für Anträge auf Rückübertragung einzelner Vermögenswerte als Unternehmensreste im Sinne des § 6 Abs. 6 a VermG gilt (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40; Beschluss vom 29. Januar 1999 - BVerwG 7 B 302.98 -).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Auch trifft der Regelungszweck des Quorums, der der Restitution nach § 6 Abs. 6 a VermG zugrunde liegt, in gleicher Weise für die Singularrestitution zu: Es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6; Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welchen Einfluss es auf den verkehrsüblichen Preis gehabt hätte, wenn ein Nichtverfolgter eine solche große Zahl von Parzellen gleichzeitig angeboten hätte (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 29.01.1999 - 7 B 302.98
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Bei im Beitrittsgebiet untergegangenen Unternehmensträgern setzt die Anmeldung von Ansprüchen auf Einzelrestitution von Vermögensgegenständen nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass das zum Wiederaufleben als Liquidationsgesellschaft erforderliche Quorum des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG erfüllt ist (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 S. 77 ).

    Die Übertragung der Anmeldevoraussetzungen für die Restitution von Unternehmensresten auf die Einzelrestitution ist, wie der Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 19. September 2002 a.a.O. dargelegt hat, mit Blick auf die vergleichbare Interessenlage und den Normzweck des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG geboten.

    Nur auf diesem Weg lassen sich auch die Fälle der vorausgegangenen Anteilsschädigung sachgerecht lösen; allein das Wiederaufleben des Berechtigten gemäß § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG ermöglicht es, diejenigen Gesellschafter, denen vor der Unternehmensschädigung Anteilsrechte durch eine schädigende Maßnahme entzogen wurden, wieder in ihre Anteils- und Mitgliedschaftsrechte einzusetzen und damit zu verhindern, dass an der Verteilung des verbliebenen Vermögens nicht berechtigte Dritte teilhaben (Urteil vom 19. September 2002 a.a.O. S. 80).

    In welchem Umfang die Regeln über die Unternehmensrestitution auf die Einzelrestitution übertragbar sind, bedarf aus Anlass des vorliegenden Falles keiner abschließenden Entscheidung; die entsprechenden Erwägungen in dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 a.a.O. dürfen jedenfalls nicht dahin missverstanden werden, dass eine solche Analogie für sämtliche Fallgestaltungen ausnahmslos zulässig und geboten ist.

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Nach Art. 3 Abs. 2 REAO kann - sofern, wie vorliegend, keine anderen Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen - die Vermutung, dass das Rechtsgeschäft eine ungerechtfertigte Entziehung war, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Käufer einen angemessenen Kaufpreis entrichtet hat und dass der Verkäufer frei über diesen verfügen konnte; der "direkte Gegenbeweis", eine ungerechtfertigte Entziehung habe nicht vorgelegen, ist hingegen nicht zulässig (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2005 - BVerwG 8 B 32.05 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 33; Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ff. - "Teltow Seehof III"; Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 76.03 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 21; Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - VIZ 2003, 577; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh § 6 VermG Nr. 51; vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ff. - "Teltow Seehof I und II").

    68 Maßstab für die Angemessenheit des Verkaufspreises ist der Verkehrswert des Grundstücks, d. h. der Preis, der im gewöhnlichen Verkehr nach der Beschaffenheit des zu veräußernden Grundstücks im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu erzielen gewesen wäre, wenn das Objekt keinem Verfolgten gehört hätte (BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh 428 § 6 VermG Nr. 51; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - Teltow-Seehof II) - entscheidend ist, ob der Verfolgte eine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat, die auch in der Übereignung von Sachwerten bestehen kann (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2002 - BVerwG 7 B 40.02 und Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, Teltow-Seehof I).

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, nämlich der Zeitpunkt des Verkaufs, die Lage, Art und Beschaffenheit des Objekts (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - BVerwGE 108, 301 ff. - Teltow-Seehof II; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh § 6 VermG Nr. 51).

    Aus Gründen der Vereinfachung kann in diesem Fall als Indiz auf den Einheitswert als untere Grenze des Verkehrswertes abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03; Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9.03; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - Teltow-Seehof II); hiervon ist die Gebäudeentschuldungssteuer nicht abzuziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9/03, vom 14. Mai 2003 - BVerwG 7 B 37.03).

  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 29.02

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Quorum; Anmeldung,

    2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 m.w.N.).

    Denn es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter oder Mitglieder (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6 und vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 S. 80; s.a. Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Die die Auflassung erklärende Siedlungsgesellschaft, deren Gesellschaftsanteile zumindest zu ca. 80 % im Eigentum des Juden Adolf S. standen, war schon 1933 als jüdisches Unternehmen anzusehen und gehörte damit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zu einem Personenkreis, der aus Gründen der Rasse verfolgt war (vgl. Urteile vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - ZOV 2006, 144 und vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 - jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    In diesen Fällen ist die begehrte Singularrestitution notwendigerweise mit dem Wiederaufleben des Unternehmensträgers als Merkmal einer Unternehmensrestitution verknüpft, weil allein der seinerzeitige Unternehmensträger Berechtigter ist (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; Beschluss vom 30. August 2004 - BVerwG 8 B 34.04 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 12.03

    Jüdisches Unternehmen; Gesellschaft, jüdische; Anteilseigner; Aktionär;

    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; zur "Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich" vgl. etwa die gleichnamige Schrift von Helmut Genschel, Göttingen, 1966).
  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 4.05

    Vermögensrechtliche Berechtigung; Schädigungsmaßnahme; Vermögensverlust;

    Für die Rückübertragung eines Grundstücks an die geschädigte Gesellschaft bedarf es deshalb in diesem Falle nicht der Wiederbelebung des Unternehmensträgers (vgl. hierzu Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 06.04.2004 - 7 B 71.03

    Erlösauskehr aus der Veräußerung eines Grundstücks - Überzeugungsgrundsatz

    Dies gilt in dieser Fallgestaltung nicht nur dann, wenn die Rückübertragung einzelner Vermögenswerte als Unternehmensreste im Sinne des § 6 Abs. 6a VermG beantragt wird, sondern auch dann, wenn die Rückübertragung von Vermögensgegenständen eines früheren Unternehmens im Wege der Einzelrestitution begehrt wird (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).

    Danach gilt § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG nicht nur für Anträge auf Rückgabe des Unternehmens selbst, sondern auch für Anträge auf Rückübertragung einzelner Vermögenswerte als Unternehmensreste im Sinne des § 6 Abs. 6a VermG (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).

  • VG Berlin, 13.03.2003 - 29 A 38.99

    Zulässigkeit des Antrags auf Rückübertragung von Vermögensgegenständen an eine

    Die Rückübertragung von Vermögensgegenständen an eine Kommanditgesellschaft in Liquidation im Wege der Einzelrestitution kann auch von den Rechtsnachfolgern der Gesellschafter des Unternehmensträgers beantragt werden, § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG findet zumindest analog Anwendung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 7 C 21.01 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass im Fall der Restitution einzelner, einem Unternehmen entzogener Gegenstände, die sich nach§ 3 Abs. 1 VermG beurteilte, § 6 Abs. 1 a Satz 2 und § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG entsprechend anwendbar sind, wenn die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden war (BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 7 C 21.01 - S. 6f und S. 9 des amtlichen Abdrucks).

  • BVerwG, 29.11.2006 - 7 B 61.06

    Feststellung einer Berechtigung nach dem Vermögensgesetz (VermG) hinsichtlich

    Im Anschluss an das Urteil vom 19. September 2002 BVerwG 7 C 21.01 (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51) wird darin ausgeführt, dass es in diesem Falle nicht der Wiederbelebung des Unternehmensträgers nach § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG bedarf.
  • BVerwG, 25.10.2002 - 7 B 9.02
  • BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage unter dem Aspekt der

  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
  • OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06

    Anspruch des Komplementär-Rechtsnachfolgers auf anteilige Auskehr der Erlöse aus

  • BVerwG, 18.05.2004 - 7 B 120.03

    Divergenzrüge - Begründungspflicht des Gerichts

  • VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 16 K 05.01978

    § 6 Abs. 5 c VermG ist lex specialis gegenüber bereicherungs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2001 - 7 B 21.01, 7 C 21.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18782
BVerwG, 29.08.2001 - 7 B 21.01, 7 C 21.01 (https://dejure.org/2001,18782)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 7 B 21.01, 7 C 21.01 (https://dejure.org/2001,18782)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 7 B 21.01, 7 C 21.01 (https://dejure.org/2001,18782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine fristwahrende Anmeldung von Singularrestitutionsansprüchen durch die Mehrheitsgesellschafter einer in Auflösung befindlichen fortbestehenden Aktiengesellschaft

  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 7 B 21.01
    Es kann offen bleiben, ob die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des beschließenden Senats vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - (BVerwGE 109, 169) vorliegt.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in

    Das Verwaltungsgericht lehnte dieses Begehren mit Beschluss vom 24. März 2001 ab (7 B 21/01), da die Allgemeinverfügung rechtmäßig sei, der Versammlungsort in dem Korridor liege, der von der Allgemeinverfügung erfasst werde und der Status der Klägerin keine abweichende Beurteilung rechtfertige.
  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01

    Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger;

    Von der Möglichkeit einer Beschränkung oder Verlegung dieser Versammlungen war weder in dem Schreiben vom 22. März 2001 noch im Widerspruchsschreiben vom 24. März 2001 und auch nicht in den Eilverfahren vor der 7. Kammer des erkennenden Gerichts (7 B 21/01) und vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvQ 16/01) die Rede, obwohl der Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin der Inhalt der Allgemeinverfügung bekannt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht