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   BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94   

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https://dejure.org/1995,2387
BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94 (https://dejure.org/1995,2387)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 7 C 21.94 (https://dejure.org/1995,2387)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 7 C 21.94 (https://dejure.org/1995,2387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Investitionsvorrangbescheid - Klage des Anmelders - Rechtsschutzbedürfnis - Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes - Aufrechterhaltung des Antrags - Nachhaltiger Beginn der zugesagten Investitionen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Investitionsvorrangbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 12 Abs. 3 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Investitionen - Investitionsvorrangbescheid - Vorläufiger Rechtsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 2021
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - (VIZ 1995, 529) näher dargelegt hat, entfällt bei Erfüllung dieser Voraussetzungen das Rechtsschutzinteresse des Anmelders an der gerichtlichen Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids.

    Diese Rechtsschutzmöglichkeit ist nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten; sie ersetzt den Rechtsschutz im Klageverfahren, dessen Ablauf wegen der Eilbedürftigkeit der Investitionen nicht abgewartet werden soll (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - aaO.).

    Als "zugesagte Investitionen" im Sinne der Vorschrift sind diejenigen Investitionen anzusehen, die Gegenstand des Investitionsvorrangbescheids sind, ohne daß zusätzlich zu prüfen wäre, ob die Investitionen zu Recht zum Gegenstand des Bescheids gemacht wurden (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - aaO.).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 7 B 37.94
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
    In derselben Weise hat der Senat, wenngleich ohne nähere Begründung, die Vorschrift des § 12 Abs. 3 S. 4 InVorG bereits in seinem Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 7 B 37.94 - (Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 2) ausgelegt.
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
    Wie der Senat im Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - (BVerwGE 94, 279) ausgeführt hat, ist unter dem Begriff der "abschließenden Entscheidung" in Art. 14 Abs. 4 S. 1 des 2. VermRÄndG die letzte Verwaltungsentscheidung, gegebenenfalls also die Widerspruchsentscheidung zu verstehen.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
    Denn dieser Personenkreis ist durch § 1 Abs. 6 VermG in das Regelungssystem des Vermögensgesetzes einbezogen und unterliegt daher grundsätzlich ebenso wie die übrigen nach diesem Gesetz Berechtigten auch den das Restitutionsprinzip ergänzenden Bestimmungen über den Vorrang von Investitionen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - ZOV 1995, 311).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
    Das Investitionsvorranggesetz findet, soweit nicht im Einzelfall § 22 dieses Gesetzes eingreift, auch auf Verfolgte des NS-Regimes Anwendung (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Juni 1995 - BVerwG 7 B 259.94 -).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
    Die Vorschrift des Art. 14 Abs. 5 S. 2 des 2. VermRÄndG, wonach Bescheinigungen nach § 3 a VermG a.F. Investitionsvorrangbescheiden nach dem Investitionsvorranggesetz gleichstehen, ist in solchen Fällen nicht anwendbar; sie betrifft nur Bescheide, bei denen das Verwaltungsverfahren am 22. Juli 1992 bereits abgeschlossen war und deren Rechtmäßigkeit sich daher nach dem bisherigen Recht bestimmt (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 4).
  • BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 4.96

    Offene Vermögensfragen - Begriff der "zugesagten Investition" i.S. von § 12 Abs.

    Dieses fehlt dem Anmelder eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs für die Klage gegen einen Investitions (vorrang)bescheid, sobald die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG erfüllt sind; das gilt auch für die noch vor Inkrafttreten des Investitionsvorranggesetzes erlassenen Investitionsbescheide (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 ; Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - ZOV 1995, 377 = VIZ 1995, 529; Urteil v. 28. September 1995 - BVerwG 7 C 21.94 - ZOV 1996, 50 = VIZ 1996, 37 ; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - VIZ 1996, 452 ).

    Denn zu einer "zugesagten Investition" können allein diejenigen Maßnahmen werden, die Gegenstand des Investitions (vorrang)bescheids sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 [339]; Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - ZOV 1995, 377 = VIZ 1995, 529 [531]; Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 21.94 - ZOV 1996, 50 = VIZ 1996, 37 [38]).

  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Selbst wenn diese bisher noch nicht abschließend entschiedene - Frage (vgl. Urteile vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 21.94 - Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 6, S. 8 = VIZ 1996, 37 und vom 22. Juni 1995, a.a.O.) zu bejahen sein sollte, würde damit allenfalls die in § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG und den erwähnten Bestimmungen des Investitionsvorranggesetzes über den Inhalt und das Verhältnis von Investitionsvorrangbescheid und investivem Vertrag beschriebene typische Konstellation um einen Ausnahmesachverhalt erweitert; ein zwingendes Argument für die Maßgeblichkeit der (letzten) behördlichen Entscheidung für die Beurteilung des nachhaltigen Beginns der zugesagten Investition im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG ergäbe sich daraus jedoch nicht.

    So sind beispielsweise im Urteil vom 28. September 1995 (a.a.O., S. 13) Investitionen "Ende 1992/Anfang 1993" als nachhaltiger Beginn im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG anerkannt worden, obwohl der Widerspruchsbescheid seinerzeit vom 8. September 1992 datierte.

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 21.03

    Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides;

    Eine solche abschließende Entscheidung hätte hier nur ein Widerspruchsbescheid sein können (vgl. Urteile vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 21.94 - a.a.O. und vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 428.1 § 4 InVorG Nr. 4).
  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Dabei kann dahinstehen, ob Art. 14 Abs. 5 S. 2 und 3 2. VermRÄndG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 4 InVorG überhaupt für Fallkonstellationen gilt, bei denen - wie hier - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 (Art. 15 2. VermRÄndG) noch kein das Verwaltungsverfahren abschließender Widerspruchsbescheid erlassen war (verneinend BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 7 C 21/94 - VIZ 1996, 37 f.).
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