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   AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08   

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AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08 (https://dejure.org/2009,28926)
AG Bonn, Entscheidung vom 27.03.2009 - 7 C 211/08 (https://dejure.org/2009,28926)
AG Bonn, Entscheidung vom 27. März 2009 - 7 C 211/08 (https://dejure.org/2009,28926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eintragungsofferte, Täuschung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 123 I, 142
    Eintragungsofferte, Täuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Vergütungsansprüche aus einem als "Eintragsofferte" bezeichneten Vertrags aufgrund einer wirksamen Anfechtung desselben wegen arglistiger Täuschung; Auswirkungen der wirksamen Anfechtung eines als "Eintragsofferte" bezeichneten Vertrags wegen arglistiger Täuschung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Auch bei unterstelltem Täuschungswillen dahingehend "extra Kunden" zu gewinnen, indem der Angebotscharakter verschleiert wird, kommt grundsätzlich zunächst ein Vertrag zustande (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1082).

    Es kann mithin auch derjenige anfechten, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat ( BGH , NJW-RR 2005, 1082 [1083]).

    Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH , NJW-RR 2005, 1082 [1084]): So kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind.

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebots mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH , NJW 2001, 2187 [2189]).

    Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein ( BGH , NJW 2001, 2187).

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Das Anfechtungsrecht gem. § 123 I BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung auf Grund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (vgl. nur BGH , NJW 1982, 2861 [2863]).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861 [2863] m.w. Nachw.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens i.S. des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861 [2863] m.w. Nachw.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens i.S. des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302 [310] = NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795 [1798] m.w. Nachw.; NJW 1989, 287 [288]).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1992 - 6 U 149/91
    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Eine Eintragung erfolgt erst nach Zahlungseingang." Auf ähnliche Merkmale des damaligen Angebotsschreibens stellte das OLG Köln in seinem Urteil vom 08.11.1991 (AZ: 6 U 149/91) entscheidend ab und verneinte eine Täuschung der damals Beklagten und heutigen Klägerin (vgl. zuletzt auch AG Bonn, Urteil v. 19.05.2008, 3 C 436/07).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302 [310] = NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795 [1798] m.w. Nachw.; NJW 1989, 287 [288]).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302 [310] = NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795 [1798] m.w. Nachw.; NJW 1989, 287 [288]).
  • AG Hannover, 26.09.1997 - 545 C 8233/97
    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Es ist dabei nicht dem Einwand der Beklagten zu folgen, es liege kein Vertragsschluss und damit auch keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung vor, indem Kenntnis der Klägerin vom mangelnden Erklärungsbewusstsein der Beklagten bzw. kein Rechtsbindungswille der Beklagten vorgelegen habe (vgl. AG Hannover NJW-RR 1998, 267; AG Kiel, NJW 1997, 948; Palandt-Heinrichs, 66.Auflage, Einf.
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
    Es spricht insoweit der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit dieses Vortrags (vgl. BGH, NJW 1995, 2361; Palandt-Heinrichs, BGB, 66.Auflage, § 123, Rn. 25).
  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

  • AG Kiel, 20.12.1996 - 107 C 504/96
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

  • AG Bonn, 29.12.2010 - 116 C 84/09

    Erheblichkeit der Wirksamkeit einer in einer "Eintragungsofferte" enthaltenen

    Der erkennende Abteilungsrichter hat hierzu bereits detaillierte Ausführungen im Urteil vom 21.01.2009 in der Sache AG Bonn 7 C 211/08, gemacht, auf welche Bezug genommen wird.

    Es ist noch einmal zu betonen, dass die Anforderungen an die Transparenz steigen, desto geringwertiger die angebotene Leistung ist (vgl. AG Bonn, Urteil v. 21.01.2009, 7 C 211/08, so auch LG Bonn, Urteil v. 29.07.2009, 5 S 73/09).

  • LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09

    Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 7 C 211/08 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 265, 97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 19.01.2009 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 6, 50 EUR zu zahlen.
  • AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines

    Wie bereits ausgeführt wurde, neigt ein Leser dazu, das Ende eines Schreibens am unaufmerksamsten zu lesen (vgl. AG Bonn, Urteil vom 21.01.2009, 7 C 211/08), insbesondere dann, wenn ihm zuvor suggeriert wird, es ginge nur um die Prüfung der Richtigkeit bereits eingetragener Daten.
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