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   BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93   

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BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93 (https://dejure.org/1994,655)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1994 - 7 C 24.93 (https://dejure.org/1994,655)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 7 C 24.93 (https://dejure.org/1994,655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Wirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. c, § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 178
  • NJW 1994, 2713
  • NVwZ 1994, 1208 (Ls.)
  • NJ 1994, 594
  • DB 1994, 1871
  • DÖV 1994, 969
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Etwaige Ansprüche wegen zivilrechtlicher Mängel, die in einem inneren Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehen, werden durch diese Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178).

    Der erkennende Senat hat sich im Grundsatz dieser Unterscheidung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, wenn er auch für den Fall der Veräußerungen durch staatliche Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) den Kreis der in innerem Zusammenhang mit der Unrechtsmaßnahme stehenden zivilrechtlichen Mängel weiter zieht (vgl. BVerwGE 96, 178 einerseits und BGHZ 125, 125 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92] sowie BGH, DtZ 1994, 345 andererseits).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Deshalb knüpft es an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und erfaßt auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwGE 98, 137; 96, 178 [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 19/93]; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33 = NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 1 = DÖV 1994, 611).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Die vom Vermögensgesetz bezweckte Wiedergutmachung bestimmter Unrechtsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates und der DDR knüpft an den Geltungsanspruch der jeweiligen Rechtsordnung an und will deshalb auch solche Vermögenswerte erfassen, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel jedenfalls faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - NJW 1994, 2713; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 [BVerwG 21.11.1994 - 7 B 91/94]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 46.94 - DÖV 1994, 611).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Das Bundesverwaltungsgericht grenzt allerdings die Bereiche in anderer Weise ab und bejaht, abweichend von der Senatsentscheidung vom 11. Februar 1994, V ZR 254/92 (WM 1994, 700 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92], für BGHZ 125, 125 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92] bestimmt; vgl. ferner Urt. v. 24. Juni 1994, V ZR 233/92, WM 1994, 1852), den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG (Veräußerung durch den staatlichen Verwalter) auch dann, wenn der Verfügung die zivilrechtliche Wirksamkeit fehlte (Urt. v. 30. Juni 1994, VIZ 1994, 538).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Für die Rechtswirklichkeit der DDR war es nicht untypisch, daß diese Zuständigkeitsregeln - nicht zuletzt mit Rücksicht auf den unitaristischen Staatsaufbau der DDR (Autorenkollektiv, Lehrbuch des Staatsrechts der DDR, 2. Aufl., S. 258), in dem jedes staatliche Organ letztlich den Einheitsstaat repräsentierte - nicht streng beachtet und häufig durchbrochen wurden (s. z.B. den Wegfall der Bestätigung des eingesetzten Treuhänders gemäß § 1 II AO Nr. 2 lt. Z.XII des ersten Grundsatzschreibens des Ministeriums für Finanzen vom 4. Dezember 1958 zur Anordnung Nr. 2, abgedruckt bei Fieberg/Reichenbach, Enteignungen und Offene Vermögensfragen in der ehemaligen DDR, 2. Aufl., Dok. 3.15.2; deutlich wird dies auch durch die Möglichkeit des Rates des Kreises, Verkaufsfälle bei staatlicher Verwaltung an sich zu ziehen gemäß Z.III 4 der Aufgabenstellung der Arbeitsbereiche Staatliches Eigentum der Finanzen der Räte der Stadt- und Landkreise vom 31. Dezember 1986, abgedruckt in Scholz/Werling, Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb dieses Gebietes, Dok. 30, S. 447 ff; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1994, ZOV 1994, 402 f).

    Die Vorschrift ergänzt die Regelung über die Aufhebung der staatlichen Verwaltung (§§ 1 Abs. 4, 11 ff VermG) und schafft einen Restitutionstatbestand für den Fall, daß eine Aufhebung der Verwaltung nicht mehr erfolgen kann, weil das Verwaltergeschäft bereits durchgeführt worden ist (s. BVerwG, ZOV 1994, 402, 403).

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Während das VermG den Zweck verfolgt, dem Bürger, der durch eine staatliche Veräußerungshandlung sein Vermögen verloren hat, ein behördliches Verfahren zur Wiedergutmachung des geschehenen Unrechts an die Hand zu geben, d.h. dem sozialverträglichen Ausgleich sog. Teilungsunrechts dient (BVerwG, VIZ 1994, 538 ), soll das PartG-DDR den Parteien diejenigen Vermögensteile entziehen, die sie sich unter Ausnutzung ihres Machtmonopols entgegen rechtsstaatlichen Grundsätzen verschafft haben, und so die Chancengleichheit der Parteien in vermögensrechtlicher Hinsicht herbeiführen (OVG Berlin, a.a.O., S. 1303/1304; a.a.O., S. 1306; a.a.O., Beschlussabdruck S. 26).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 8 B 104.02

    Beurteilungsgrundlage für Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz

    Ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch ist also bereits dann grundsätzlich möglich, wenn trotz häufig feststellbarer zivil- oder verfahrensrechtlicher Mängel der "Alteigentümer" faktisch aus seinem Eigentum verdrängt worden ist und der Erwerber eine Eigentümerstellung erhalten hat, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 BVerwG 7 C 24.93 BVerwGE 96, 178 ).

    5 Die Beschwerde übersieht im Übrigen, dass ihre Rechtsauffassung ein Vermögensverlust der Kläger bzw. ihrer Rechtsvorgänger sei in Wahrheit gar nicht eingetreten dem von ihnen geltend gemachten Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz von vornherein den Boden entziehen würde (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994, a.a.O.).

    6 2. Das angefochtene Urteil weicht auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1994 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht die Wirksamkeit des zum Schädigungstatbestand gehörenden Veräußerungsgeschäfts voraussetzt; maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (BVerwGE 96, 178 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Dieses Verständnis entspricht dem Zweck des Gesetzes, dem Bürger, der durch staatliche Unrechtsmaßnahmen sein Vermögen verloren hat, ein behördliches Verfahren an die Hand zu geben, mit dem das geschehene Unrecht wiedergutgemacht wird (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178 [180]).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach

    Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des Senats beruht in erster Linie auf der Erwägung, daß Vermögensverluste durch Unrechtsmaßnahmen nach der Rechtswirklichkeit in der DDR nicht deswegen abgewehrt werden konnten, weil die staatlichen Stellen dabei zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet gelassen hatten (vgl. BVerwGE 96, 178 [180 ff.]).

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 395/94

    Zur Stichtagsregelung des VermG § 4 Abs 2 S 2 und zum Ausschluss der Berufung in

  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

  • BVerwG, 27.03.2009 - 8 B 74.08

    Weiterbetreiben und Herunterwirtschaften eines Unternehmens durch einen staatlich

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93

    Mißbräuchliche Beantragung des gerichtlichen Verkaufs eines zum Nachlaß

  • BVerwG, 18.01.2013 - 3 B 88.12

    Zuordnung von Vermögenswerten der Mark Brandenburg; vermögensrechtliche

  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95

    Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4

  • BVerwG, 23.01.2007 - 8 B 100.06

    Unzulässiges Überraschungsurteil; Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum;

  • BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Klärung einer "mehrfachen Enteignung" eines

  • BVerwG, 06.02.1995 - 7 B 30.95

    Vorliegen einer abschließenden Entscheidung im Sinne von Art. 14 Abs. 4 des

  • VG Gera, 13.02.2008 - 2 K 2439/03
  • VG Frankfurt/Oder, 19.07.2007 - 4 K 2485/01

    Enteignung von Grundstücken für dienstliche Zwecke des Ministeriums für

  • VG Leipzig, 02.02.1996 - 1 K 1298/94

    Vermögensrecht; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; höhere Gewalt; Erbanteil

  • VG Leipzig, 24.08.1995 - 3 K 815/95

    Vermögensrecht; Anordnung des Sofortvollzug eines Rückübertragungsbescheid durch

  • BVerwG, 19.11.1996 - 7 B 344.96

    Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 14.08.1996 - 7 B 241.96

    Anspruch einer Erbengemeinschaft auf Rückübertragung des Eigentums an einem

  • BVerwG, 12.07.1995 - 7 B 264.95

    Rückgabe eines bebauten Grundstücks nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes

  • BVerwG, 07.12.1994 - 7 B 168.94

    Rechtsmittel

  • VG Leipzig, 10.11.1994 - 1 K 877/93

    Verweisung einer Eigentumsfeststellungsklage an das zuständige Gericht;

  • VG Berlin, 08.03.2001 - 29 A 140.96

    Rückübertragung eines Grundstücks ; Erwerb von Eigentum in redlicher Weise; Kauf

  • VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95
  • VG Leipzig, 15.03.1995 - 1 K 1686/93
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.1997 - C 8 S 1/96
  • VG Dresden, 18.04.1996 - 1 K 1536/94
  • VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97
  • VG Berlin, 10.03.1995 - 3 A 839.93

    Eigentumsrechtliche Zuordnung eines Hauses aus Treuhandvermögen; Übergang des zur

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