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   BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93   

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BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93 (https://dejure.org/1994,140)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1994 - 7 C 25.93 (https://dejure.org/1994,140)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 (https://dejure.org/1994,140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfallrecht - Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß - Enteignungsrechtliche Vorwirkung - Private Abfallentsorgungsanlage - Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens - Zulassungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren und enteignungsrechtliche Vorwirkung eins Planfeststellungsbeschlusses gegenüber einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 143
  • NVwZ 1995, 598
  • DVBl 1995, 238
  • DVBl 1995, 468
  • DÖV 1995, 599
  • ZfBR 1995, 150
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Dies gilt insbesondere, wenn der beantragte Planfeststellungsbeschluß enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet (vgl. BVerwGE 90, 96 (102)).

    Für fachplanerische Entscheidungen bedeutet dies, daß die planungsbedingte Beeinträchtigung derartigen Eigentums, sei es unmittelbar durch Inanspruchnahme oder mittelbar durch die Auswirkungen des Vorhabens, als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen ist (vgl. BVerwGE 90, 96 (101 f.); ferner BVerwGE 69, 256 (261); 87, 332 (391 f.)).

    Dessen dem Vorhaben der Klägerin entgegenstehende Festsetzungen sind bei der Planfeststellungsentscheidung nicht als zwingendes Recht, sondern gemäß § 38 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfG als ein abwägungserheblicher Gemeinwohlbelang zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 70, 242 (244); 90, 96 (100) m. w. N.).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Nach der Konzeption des Abfallgesetzes ist die Abfallentsorgung einschließlich der Errichtung und des Betriebs entsprechender Entsorgungsanlagen eine grundsätzlich öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und des Gesundheits- und Umweltschutzes (vgl. dazu BVerwGE 85, 44).

    Weiter hat sie zu Recht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 85, 44) die Tatsache, daß eine geplante Abfallentsorgungsanlage nur unter zwangsweiser Inanspruchnahme fremden Grundeigentums errichtet werden kann, als einen maßgeblichen Abwägungsgesichtspunkt angesehen.

    Schließlich hat die Behörde richtig angenommen, daß angesichts des prinzipiell gemeinnützigen Charakters abfallrechtlicher Planungen auch solche Planfeststellungsbeschlüsse enteignungsrechtliche Vorwirkung haben können, die - wie hier - zugunsten eines privaten Trägers ergehen (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwGE 85, 44 (48 ff.); vgl. ferner BVerfGE 66, 248 (257); 74, 264 (284 f.)).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Dem Verwaltungsgerichtshof ist zwar darin zuzustimmen, daß es Gemeinden nicht verwehrt ist, zur Verfolgung städtebaulicher Vorstellungen Grundstücke zu erwerben und einzusetzen (vgl. auch BVerwGE 92, 56 (64); ferner BGH, NJW 1981, 916, 917 f.; NJW 1984, 924; DVBl. 1985, 793, 794).
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 43/79

    Vereinbarung über die Nichtbelieferung eines Endverbrauchers durch ein

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Dem Verwaltungsgerichtshof ist zwar darin zuzustimmen, daß es Gemeinden nicht verwehrt ist, zur Verfolgung städtebaulicher Vorstellungen Grundstücke zu erwerben und einzusetzen (vgl. auch BVerwGE 92, 56 (64); ferner BGH, NJW 1981, 916, 917 f.; NJW 1984, 924; DVBl. 1985, 793, 794).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Dem Verwaltungsgerichtshof ist zwar darin zuzustimmen, daß es Gemeinden nicht verwehrt ist, zur Verfolgung städtebaulicher Vorstellungen Grundstücke zu erwerben und einzusetzen (vgl. auch BVerwGE 92, 56 (64); ferner BGH, NJW 1981, 916, 917 f.; NJW 1984, 924; DVBl. 1985, 793, 794).
  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 179/83

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde: Zivilrechtliche Bindung des Erwerbers an noch

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Dem Verwaltungsgerichtshof ist zwar darin zuzustimmen, daß es Gemeinden nicht verwehrt ist, zur Verfolgung städtebaulicher Vorstellungen Grundstücke zu erwerben und einzusetzen (vgl. auch BVerwGE 92, 56 (64); ferner BGH, NJW 1981, 916, 917 f.; NJW 1984, 924; DVBl. 1985, 793, 794).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Dessen dem Vorhaben der Klägerin entgegenstehende Festsetzungen sind bei der Planfeststellungsentscheidung nicht als zwingendes Recht, sondern gemäß § 38 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfG als ein abwägungserheblicher Gemeinwohlbelang zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 70, 242 (244); 90, 96 (100) m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Denn die vorzeitige Zulassung darf nicht zu einer tendenziellen Veränderung des materiellen Maßstabs im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren führen (vgl. auch den Senatsbeschluß vom 30. April 1991 - BVerwG 7 C 35.90 -, DVBl. 1991, 877).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Jedenfalls sind Gemeinden angesichts des personalen Schutzzwecks der Eigentumsgarantie nicht Inhaber des Grundrechts aus Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 61, 82 (100 ff.)).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
    Schließlich hat die Behörde richtig angenommen, daß angesichts des prinzipiell gemeinnützigen Charakters abfallrechtlicher Planungen auch solche Planfeststellungsbeschlüsse enteignungsrechtliche Vorwirkung haben können, die - wie hier - zugunsten eines privaten Trägers ergehen (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwGE 85, 44 (48 ff.); vgl. ferner BVerfGE 66, 248 (257); 74, 264 (284 f.)).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 10 S 289/92

    Planfeststellung für eine Abfallentsorgungsanlage: "Lagern" iSd VwGO § 48 Abs 1 S

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

  • BVerwG, 27.05.1986 - 7 B 86.86

    Abfallbeseitigungsplan - Abweichungen - Wohl der Allgemeinheit

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17

    HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in

    Soweit das Eigentum Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung ist, genießt gemeindliches Eigentum aber den verfassungsrechtlichen Schutz der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerwGE 97, 143 [juris Rn. 27]).
  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17

    Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum

    Soweit das Eigentum Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung ist, genießt gemeindliches Eigentum aber den verfassungsrechtlichen Schutz der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerwGE 97, 143 [juris Rn. 27]).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Sie kann sich zwar nicht auf verfassungsrechtlichen Schutz berufen, weil das Eigentum von Gemeinden verfassungsrechtlich nur im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) geschützt ist (Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 f.) und die Klägerin zu 1 nach den revisionsrechtlich bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts weder in ihrer Planungshoheit oder in einer hinreichend bestimmten Planung noch in ihren kommunalen Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist.
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