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   BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 26.91   

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BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 26.91 (https://dejure.org/1992,2674)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1992 - 7 C 26.91 (https://dejure.org/1992,2674)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 (https://dejure.org/1992,2674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personenbeförderungsunternehmen - Verbund - Verbundenes Liniennetz - Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1198
  • NZV 1992, 502 (Ls.)
  • DÖV 1992, 881
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 04.08.1977 - BT-Drs 8/803
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 26.91
    Es ist weiter zutreffend, daß bei Schaffung der Verordnung die wichtigsten bekannten Kooperationsformen erörtert wurden (vgl. BT-Drucks. 8/803, S. 5).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Wer ohne die erforderliche Konzession Personen befördert, handelt zwar ordnungswidrig (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG) , verliert dadurch aber nicht seine Eigenschaft als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsrechts, die an die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung und die im übrigen Geschäftsleben für die Unternehmereigenschaft maßgebenden Merkmale anknüpft (BVerwG Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 26/91 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5) .
  • VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14

    Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten

    Vielmehr unterliegt der verantwortlich Durchführende der Genehmigungspflicht, und das ist derjenige, der den Fahrgästen gegenüber, also im Außenverhältnis, als Vertragspartner auftritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 26/91 -, juris; VGH München, Urteil vom 25. November 1982 - 11 B 80 A.922 - DÖV 1983, 518; OLG Jena, Beschluss vom 9. September 1999 - 1 Ss 189/99, juris; Bidinger, PBefG, § 2 Abs. 1 PBefG, Anm. 1. c), Fielitz/Grätz, PBefG, Rn 5 zu § 2 jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14

    Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten

    Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 PBefG ist, wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr im eigenem Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung befördert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 26.91 - juris Rn. 10), wobei vorliegend nur eine Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PBefG i.V.m. § 46 Abs. 1 PBefG in Betracht kommt.
  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

    Unter Verweis auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils (§ 130b VwGO) führt er ergänzend aus: In Rechtsprechung und Literatur werde ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 - nahezu einhellig vertreten, dass die personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht den die Fahrten verantwortlich Durchführenden treffe, also denjenigen, der im Außenverhältnis, also den Fahrgästen gegenüber, als Vertragspartner auftrete.

    Diese Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 2 Satz 1 PBefG zu lesen (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5 S. 16); nach dieser Bestimmung muss der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen worden ist, den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreiben.

    Das Gesetz geht jedoch im Ergebnis von einem Unternehmer aus, der alle Merkmale aufweist, die auch im übrigen Geschäftsleben für die Unternehmereigenschaft als maßgeblich angesehen werden (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5 S. 16).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Dazu hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 26.91 - (Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5 = NVwZ 1992, 1198) ausgesprochen, dass bei einer Übertragung der Betriebsführung allein der Betriebsführer Unternehmer im personenbeförderungsrechtlichen Sinne sei, selbst wenn die Linienverkehrsgenehmigung nach wie vor von dem Übertragenden gehalten werde.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 1992 (- 7 C 26.91 -, NVwZ 1992, 1198) einen Betriebsführer als Unternehmer im personenbeförderungsrechtlichen Sinne angesehen.
  • VGH Bayern, 18.10.2023 - 11 BV 20.685

    Erfolglose Klage auf Zahlung eines weiteren Ausgleichs für Mindereinnahmen im

    Bei der Berechnung der Ausgleichsleistungen seien ihre jeweiligen Erträge oder Ertragsanteile aufgrund von Einnahmeaufteilungsverträgen nach § 5 Abs. 1 PBefAusglV sowie die Zahl der Beförderungsfälle und die mittleren Reiseweiten auf ihren jeweiligen Linien maßgeblich (vgl. im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 PBefAusglV in solchen Fällen BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 26.91 - NVwZ 1992, 1198 f.).

    Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. März 1992 (7 C 26.91 - NVwZ 1992, 1198 = juris Rn. 13) im Falle einer Teilfusion einzelner Verkehrsunternehmen eine Formulierung ("Sind dagegen die Einzelgesellschafter die Unternehmer, die den Ausgleich beanspruchen können, sind nur ihre jeweiligen Erträge (oder ihre Ertragsanteile bei Einnahmeaufteilungsverträgen nach § 5 Abs. 1 PBefAusglV) sowie die Zahl der Beförderungsfälle und die mittleren Reiseweiten auf ihren jeweiligen Linien maßgeblich.") gewählt, die eine unternehmens- und linienbezogene Betrachtung der Ausgleichsberechnung nahelegt.

  • VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11

    Zuordnung von Flughafentransferfahrten zum Sonderlinienverkehr; Feststellung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum personenbeförderungsrechtlichen Unternehmerbegriff im Urteil vom 27.03.1992 (- 7 C 26/91 - Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 5 = NVwZ 1992, 1198) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 13 B 1583/17

    Erteilung von Genehmigungen einer GbR als Unternehmen zur Ausführung des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5, S. 17 und vom 23. März 1984 - 7 C 29.82 - Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 3, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2005 - 13 B 1332/05 - juris, Rn. 6, Urteil vom 20. November 1992 - 13 A 3739/91 - juris, Rn. 30; a.A. wohl Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, 74. Ergänzungslieferung 2017, § 3 Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 2015 - 3 C 14.14 - BVerwGE 152, 382 Rn. 12 und 16, und vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5, S. 16; VG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 2009 - 15 K 2995/08 - juris, Rn. 26; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, 74. Ergänzungslieferung 2017, § 3 Rn. 7.

  • BFH, 15.12.1993 - X R 102/92

    Teilwertabschreibung für Liniengenehmigung (Konzession des

    Die unternehmerische Gestaltung des Betriebs auf der Linie würde dann zwar der Verbundgesellschaft obliegen (vgl. BVerwG-Urteil vom 27. März 1992 7 C 26.91, Verkehrsrecht-Sammlung - VRS - 83, 302).
  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 15 K 2995/08

    Keine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung für "freien Mitarbeiter" im

  • LSG Hamburg, 04.12.2013 - L 2 R 116/12

    Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 12/92

    Einschreiten der Behörde gegen eine ohne Genehmigung vorgenommene wesentliche

  • VG Berlin, 05.05.2000 - 11 A 387.96

    Erforderlichkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063

    Personenbeförderung, Genehmigungspflicht, Übertragung, Anfechtungsklage,

  • OLG Jena, 09.09.1999 - 1 Ss 189/99

    Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides wegen Durchführung ungenehmigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2022 - 13 D 61/19

    Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW;

  • VG Augsburg, 21.01.2020 - Au 3 K 17.454

    Erfolglose Klage auf Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen im

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 11 CE 09.2693

    Genehmigung einer Übertragung der Betriebsführung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG

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