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   BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70   

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BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70 (https://dejure.org/1972,412)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1972 - VII C 27.70 (https://dejure.org/1972,412)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1972 - VII C 27.70 (https://dejure.org/1972,412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines Realsteuermessbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 194
  • MDR 1973, 254
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß § 212 c Abs. 2 AO den § 212 a ergänzt (BVerwGE 12, 171 [172]).

    Er hat in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] die Meinung vertreten, daß § 212 c Abs. 2 AO zumindest nicht ausschließt, die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde geltend zu machen.

    Deshalb wird die in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] geäußerte - damals allerdings nicht entscheidungserhebliche - Ansicht des Senats nicht aufrechterhalten, daß beim Bestreiten der Gültigkeit des § 17 GewStG auch das Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO entfalle.

  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 12. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101 ff.) den § 17 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG - über die Erhebung der Zweigstellensteuer für Wareneinzelhandelsunternehmen für verfassungswidrig erklärt hatte, bat die Klägerin den Beklagten um Erstattung der gezahlten Zweigstellensteuern.

    Für diesen mit der Klage in erster Linie geltend gemachten Anspruch der Klägerin ist bedeutsam, daß er nicht lediglich die Auswirkungen des die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer (Zuschlag gemäß § 17 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG -) feststellenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1965 (BVerfGE 19, 101 ff.) gemäß § 79 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) in der geltenden Fassung - BVerfGG - zum Gegenstand hat.

  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Daß bei Vorliegen dieser Voraussetzungen von der an sich gebotenen Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz abgesehen und die noch erheblichen tatsächlichen Feststellungen vom Revisionsgericht selbst getroffen werden dürfen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwGE 29, 127 [130]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 113.65 - in Buchholz 237.0 § 150 Nr. 1).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 113.65

    Höhe eines Waisengeldes

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Daß bei Vorliegen dieser Voraussetzungen von der an sich gebotenen Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz abgesehen und die noch erheblichen tatsächlichen Feststellungen vom Revisionsgericht selbst getroffen werden dürfen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwGE 29, 127 [130]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 113.65 - in Buchholz 237.0 § 150 Nr. 1).
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 68.68

    Bedeutung der Steuererklärung über die Berechnung der Lohnsummensteuer -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Auch im Falle des Antrags nach § 27 GewStG hat die Gemeinde einer späteren abweichenden Festsetzung des Lohnsummensteuermeßbetrages durch das Finanzamt gemäß der in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung des § 212 b Abs. 3 AO nur dann Rechnung zu tragen, wenn der Antrag fristgerecht, d.h. gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GewStG innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres gestellt worden war (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 68.68 - in KStZ 1971, 10 = DGStZ 1971, 27).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 94.62

    Ruhegehalt bei unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Angehörigen des

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Deshalb hat der Senat keine Bedenken, diese Erstattungspflicht in Höhe des geforderten Betrages, der unstreitig ist, gleichzeitig auszusprechen (BVerwGE 19, 223 [325]).
  • BFH, 21.11.1961 - I 107/61
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Andererseits konnte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Finanzrechtsweg über die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer entschieden werden (Urteil vom 21. November 1961 - I 107/61, DB 1962, 17; ferner Urteil vom 13. Dezember 1963 - IV 166/65 S, BStBl. 1964 III S. 47 = DB 1964; 172),so daß danach Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer auch im Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO erhoben werden konnten.
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Diese Frage kann das Revisionsgericht selbst entscheiden, da das Berufungsgericht sich aus seiner anderen rechtlichen Beurteilung heraus nicht mit ihr befaßt hat (BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211]).
  • BVerwG, 18.04.1969 - VII C 59.67
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Dies hat der Senat für die Lohnsummensteuer mehrfach ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß diese Nachprüfungsmöglichkeit aus der engen Verflechtung der Vorschriften folge, die für die Verwaltung der Realsteuern durch die Finanzbehörden einerseits und durch die Gemeinden andererseits maßgebend seien, und durch die in § 3 Abs. 3 AO vorgeschriebene sinngemäße Anwendung des § 232 Abs. 2 AO nicht eingeschränkt werde (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [71]; 27, 350 [359]; ferner BVerwGE 32, 26 [27] für die Baulandsteuer).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70
    Diese Frage kann das Revisionsgericht selbst entscheiden, da das Berufungsgericht sich aus seiner anderen rechtlichen Beurteilung heraus nicht mit ihr befaßt hat (BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67

    Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der

  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 6.64
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1990 - BVerwG 7 B 100.90 - Buchholz 436.61 § 60 SchwbG Nr. 3), die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 7 C 64.66 - BVerwGE 29, 270 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 4 und - BVerwG 7 C 95.66 -, BVerwGE 29, 276 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 5, 32, vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 27.70 - BVerwGE 40, 194 = Buchholz 401.5 § 17 Nr. 6, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 49.73 - BVerwGE 51, 253 = Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 22; 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 ; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 164 u.a./64 - BVerfGE 20, 230 ).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 51.72

    Rechtsmittel

    Diese Ansicht des Berufungsgerichts deckt sich im Ergebnis mit den Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - (BVerwGE 40, 194 ff.) zu einer ebenfalls die Klägerin betreffenden Entscheidung des Finanzamts gleichen Inhalts.

    Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil der genannten Parallelsache BVerwG VII C 27.70 verwiesen.

    Der nach § 212 c Abs. 2 AO ergangene Bescheid des Finanzamts hat, wenn er gemäß dieser Regelung während eines Streits über das Bestehen der Zweigstellensteuerpflicht beantragt worden ist, ebenso wie der Steuermeßbescheid des § 212 a AO die Bedeutung eines die Gemeinde bindenden Grundlagenbescheides (BVerwG VII C 27.70 a.a.O.).

    Das Vorliegen beider Voraussetzungen hat das Berufungsgericht - ebenso wie der Senat in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 - bejaht.

    Hinsichtlich der Frage, ob die Klägerin die Anträge nach § 212 c Abs. 2 AO rechtzeitig, d.h. während Bestehens eines Streits gestellt hat, hat der Senat sich in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 ebenso wie das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil auf den Standpunkt gestellt, daß nach dem Inhalt der Antragschreiben und nach dem festgestellten Sachverhalt die Zweigstellensteuerpflicht der Klägerin für die Erhebungszeiträume 1962 und 1963 bereits im Zeitpunkt der Einreichung der Anträge zwischen den Beteiligten streitig gewesen ist und die Klägerin deshalb das Antragsverfahren nach § 212 c Abs. 2 AO wirksam einleiten konnte, obwohl die betroffenen Steuerbescheide erst über ein Jahr später erlassen wurden.

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72

    Nichtbestehen der Zweigstellensteuerpflicht - Berichtigung einer ursprünglich

    Diese Ansicht des Berufungsgerichts deckt sich im Ergebnis mit den Ausführungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - (BVerwGE 40, 194 ff.) zu einer ebenfalls die Klägerin betreffenden Entscheidung des Finanzamts gleichen Inhalts gemacht hat.

    Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil, der genannten Parallelsache BVerwG VII C 27.70 verwiesen.

    Das Vorliegen beider Voraussetzungen hat das Berufungsgericht - ebenso wie der Senat in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 - bejaht.

    Hinsichtlich der Frage, ob die Klägerin die Anträge nach § 212 c Abs. 2 AO rechtzeitig, d.h. während Bestehens eines Streits gestellt hat, hat der Senat sich in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 ebenso wie das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil auf den Standpunkt gestellt, daß nach dem Inhalt der Antragsschreiben und nach dem festgestellen Sachverhalt die Zweigsteilensteuerpflicht der Klägerin für die Erhebungszeiträume 1962 und 1963 bereits im Zeitpunkt der Einreichung der Anträge zwischen den Beteiligten streitig gewesen ist und die Klägerin deshalb das Antragsverfahren nach § 212 c Abs. 2 AO wirksam einleiten konnte, obwohl die betroffenen Steuerbescheide erst über ein Jahr später erlassen wurden.

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 71.70

    Heranziehung zu einer Lohnsummensteuer - Erstattung von Steuerzahlungen

    Dies hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tage in dem Rechtsstreit BVerwG VII C 27.70 entschieden; er hat sich damit gegen die Ansicht des Berufungsgerichts ausgesprochen.

    Die Zweigstellensteuer, bei der es sich gemäß § 17 GewStG lediglich um die Anwendung eines erhöhten Hebesatzes auf den Steuermeßbetrag gehandelt hat, steht mit dem Steuermeßbetragsverfahren in keinem Zusammenhang (vgl. das Urteil BVerwG VII C 27.70).

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des Urteils des Senats in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 verwiesen.

    Das hat der Senat in der heute entschiedenen Parallelsache der Klägerin BVerwG VII C 27.70 ebenfalls im einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 55.70

    Erstattung von Zweigsteilensteuerauschlägen zur Lohnsummensteuer - Beginn der

    Ebenso ist dem Berufungsgericht zuzustimmen, wenn es ausgeführt hat, daß ein Antrag gemäß § 212 c Abs. 2 AO, falls die Rechtsvorgängerin einen solchen beim Finanzamt gestellt haben sollte, kein Rechtsmittel ist, der das Unanfechtbarwerden der gemeindlichen Steuerheranziehung aufhalten kann (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 -, das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt ist).

    Insoweit kann ebenfalls auf die Ausführungen des Senats in dem genannten Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - verwiesen werden.

    Da der Beklagte auch ausdrücklich abgelehnt hat, den Wortlaut dieses Antragsschreibens, das lediglich in Fotokopie vorliegt, als unstreitig in den Prozeß einzuführen, war es dem Senat verwehrt, ebenso wie in der Parallelsache BVerwG VII C 27.70 gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 29, 127 [130]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 113.65 - in Buchholz 237.0 § 150 LBG Bad.-Württ. Nr. 1) zu verfahren und den Antragswortlaut als festgestellte Tatsache zu berücksichtigen sowie selber auszulegen (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - in Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13).

  • BVerwG, 09.08.1974 - VII B 54.73

    Ausgestaltung der Bindung einer Gemeinde an einen ihr ungünstigen noch nicht

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - (BVerwGE 40, 194 [204]) bereits entschieden, daß der vom Finanzamt nach § 212 c Abs. 2 AO erlassene Bescheid die Gemeinde nicht berechtigt, entsprechend der Regelung des § 212 b Abs. 3 Satz 3 AO mit der Neufestsetzung der Gewerbesteuer so lange zu warten, bis über ihre Klage, die sie im Finanzrechtsweg gegen den finanzamtlichen Bescheid erhoben hat, abschließend entschieden worden ist.

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht, wie die Beschwerde als weiteren Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend macht, von den Urteilen des Senats BVerwG VII C 27.70 und BVerwG VII C 57.70 ab.

    Für das Urteil BVerwG VII C 27.70 gilt dies schon deshalb, weil dort der Senat die bei unstreitigem Wortlaut streitige Frage der Auslegung der Schreiben der Klägerin vom 19. April 1963 und 21. Juni 1963 und vom 17. Februar 1964 ebenso beantwortet hat wie das Berufungsgericht.

  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Landesrecht könnte das Revisionsgericht hier ausnahmsweise anwenden, da sich das Berufungsgericht aus seiner anderen rechtlichen Beurteilung heraus nicht mit den materiellen Voraussetzungen für eine nachträgliche Graduierung befaßt hat (vgl. hierzu BVerwGE 40, 194 [BVerwG 30.06.1972 - BVerwG VII C 27.70] [205]; 19, 204 [211 ff.]).
  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70

    Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur

    Unanfechtbarwerden der gemeindlichen Steuerheranziehung aufhalten konnten (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 -, das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt ist).

    Insoweit kann ebenfalls auf die Ausführungen des Senats in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - verwiesen werden.

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 63.70

    Vorläufiger Steuerbescheid bei rechtlichen Zweifeln gegen die Steuerschuld -

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 27.70 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) verwiesen werden.

    Da die Klägerin die maßgeblichen Antragsschreiben erst im Revisionsverfahren und lediglich auszugsweise in Fotokopie vorgelegt hat und es an einen ausdrücklichen Einverständnis der Beklagten fehlt, den Wortlaut des Begehrens der Antragsschreiben als unstreitig in den Prozeß einzuführen, war es dem Senat verwehrt, hier ebenso wie in der schon genannten Parallelsache BVerwG VII C 27.70 gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 29, 127 [130]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 113.65 - in Buchholz 237.0 § 150 LBG Bad.-Württ. Nr. 1) zu verfahren und den Antragswortlaut als festgestellte Tatsache zu berücksichtigen sowie auch selber auszulegen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG VI C 57.68 - in Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11

    Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz bei Verpflichtung zur

    Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1990 - BVerwG 7 B 100.90 - Buchholz 436.61 § 60 SchwbG Nr. 3), die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 7 C 64.66 - BVerwGE 29, 270 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 4 und - BVerwG 7 C 95.66 -, BVerwGE 29, 276 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 5, 32, vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 27.70 - BVerwGE 40, 194 = Buchholz 401.5 § 17 Nr. 6, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 49.73 - BVerwGE 51, 253 = Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 22; 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 ; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 164 u.a./64 - BVerfGE 20, 230 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11

    Verpflichtung zur besoldungsrechtlichen rückwirkenden Gleichstellung einer

  • VG Hannover, 07.11.2011 - 13 A 2002/11
  • BVerwG, 27.11.1972 - VII B 16.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

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