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   BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15   

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BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15 (https://dejure.org/2016,15876)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2016 - 7 C 32.15 (https://dejure.org/2016,15876)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 (https://dejure.org/2016,15876)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    UIG § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; RL 2003/4/EG Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 Bu... chst. b; Aarhus-Konvention Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b; VO (EG) 1049/2001 Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Spiegelstrich 3, Abs. 2 Spiegelstrich 3; EMRK Art. 10 Abs. 1
    Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission; Vertragsverletzungsverfahren; internationale Beziehungen; Völkerrecht; Völkerrechtssubjekt; Untersuchungstätigkeit; nachteilige Auswirkungen; Beurteilungsspielraum; "social watchdog"; "public watchdog".

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    UIG § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    "public watchdog"; "social watchdog"; Beurteilungsspielraum; Europäische Kommission; Informationszugang; Umweltinformation; Untersuchungstätigkeit; Vertragsverletzungsverfahren; Völkerrecht; Völkerrechtssubjekt; internationale Beziehungen; nachteilige Auswirkungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG 2005, Art 4 Abs 2 UAbs 1 Buchst b EGRL 4/2003, Art 4 Abs 4 S 1 Buchst b AarhusÜbk, Art 4 Abs 1 Buchst a Ss 3 EGV 1049/2001, Art 4 Abs 2 Ss 3 EGV 1049/2001
    Informationszugang zu Unterlagen aus einem Vertragsverletzungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Informationszugang zu Unterlagen aus einem Vertragsverletzungsverfahren; Einordnung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union als internationale Beziehungen im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG; Beurteilungsspielraum im ...

  • doev.de PDF

    Informationszugang zu Unterlagen aus einem Vertragsverletzungsverfahren

  • rewis.io

    Informationszugang zu Unterlagen aus einem Vertragsverletzungsverfahren

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Begriffsbestimmung, Internationale Beziehungen

  • fragdenstaat.de

    Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Internationale Beziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission; Vertragsverletzungsverfahren; internationale Beziehungen; Völkerrecht; Völkerrechtssubjekt; Untersuchungstätigkeit; nachteilige Auswirkungen; Beurteilungsspielraum; social watchdog; public watchdog

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Informationszugang zu Unterlagen aus einem Vertragsverletzungsverfahren; Einordnung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union als internationale Beziehungen im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG ; Beurteilungsspielraum im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage auf Einsicht in Schreiben der Europäischen Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren zum deutschen Luftverkehrsrecht erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage auf Einsicht in Schreiben der Europäischen Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren zum deutschen Luftverkehrsrecht erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vertragsverletzungsverfahren: Umweltverein erhält keine Einsicht in EU-Dokumente

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage auf Einsicht in Schreiben der Europäischen Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren zum deutschen Luftverkehrsrecht erfolglos

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Interessenabwägung, Begriffsbestimmung, Internationale Beziehungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1566
  • DÖV 2016, 1054
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 14.02.2012 - T-59/09

    Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001-

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Dieser Begriff der internationalen Beziehungen umfasst nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts nicht die Kommunikation zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, weil andernfalls entgegen dem Zweck der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ein Großteil der in den Tätigkeitsbereichen der Union verwendeten Dokumente dem Informationszugang der Öffentlichkeit entzogen würde (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 [ECLI:EU:T:2012:75], Deutschland/Kommission - Rn. 64 f.).

    Der Begriff der internationalen Beziehungen ist, soweit er sich in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Spiegelstrich 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 findet, ein Begriff des Unionsrechts, der unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs, in dem er steht, ausgelegt werden muss; seine Bedeutung kann folglich nicht davon abhängen, welchen Inhalt er nach mitgliedstaatlichen Bestimmungen und den ihnen zugrunde liegenden Regelungen hat (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 - Rn. 62).

    Die Begriffe des nationalen Rechts und die des Unionsrechts können nämlich miteinander übereinstimmen, einander ergänzen oder auch der gegenseitigen Bezugnahme dienen (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 - Rn. 67).

    Im Übrigen kann hier an der Auslegung des Unionsrechts kein Zweifel bestehen, weil - wie bereits dargelegt - der Begriff der internationalen Beziehungen im nationalen Recht unabhängig von dem gleichlautenden Begriff in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zu verstehen ist (vgl. dazu auch tho Pesch, EuZW 2012, 51 ) und Raum für gegenseitige Ergänzung zum Schutz eines öffentlichen Interesses lässt (EuG, Urteil vom 14. Februar 2012 - T-59/09 - Rn. 62 und 67).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Bei der Auslegung der Richtlinie 2003/4/EG sind der Wortlaut und das Ziel der Aarhus-Konvention zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-279/12 [ECLI:EU:C:2013:853], Fish Legal - Rn. 37).

    Der Begriff der "internationalen Beziehungen" ist zwar in der Aarhus-Konvention nicht definiert, soll aber von den Vertragsparteien im Einklang mit dem Völkerrecht ausgelegt werden (vgl. UNECE, The Aarhus Convention - An Implementation Guide, 2. Aufl. 2014, S. 86; dieser Leitfaden kann zur Auslegung der Aarhus-Konvention herangezogen werden, vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-279/12 - Rn. 38).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Dieser Beurteilungsspielraum ist verfassungsrechtlich zulässig; er lässt sich - wie es Art. 19 Abs. 4 GG gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ) - aus der gesetzlichen Vorschrift hinreichend deutlich ermitteln und beruht auf einem hinreichend gewichtigen Sachgrund.
  • EGMR, 25.06.2013 - 48135/06

    YOUTH INITIATIVE FOR HUMAN RIGHTS v. SERBIA

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Werden Informationen von einer Nichtregierungsorganisation begehrt, die die Rolle eines "social" oder "public watchdog" innehat, sind gleichwohl Einschränkungen des Zugangsanspruchs auf gesetzlicher Grundlage konventionsrechtlich zulässig (vgl. EGMR, Urteil vom 25. Juni 2013 - 48135/06, Youth Initiative for Human Rights/Serbien - EuGRZ 2014, 520 Rn. 20, 25; Wirtz/Brink, NVwZ 2015, 1166 ).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Behördliche Beurteilungsspielräume sind in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs etwa für Situationen komplexer Bewertungen, die mit prognostischen Elementen verbunden sind, anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 [ECLI:EU:C:2013:862], Koushkaki - Rn. 56 ff.).
  • EGMR, 10.12.2007 - 69698/01

    STOLL c. SUISSE

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Eine Einschränkung des Informationszugangs auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG ist, wie von Art. 10 Abs. 2 EMRK verlangt, gesetzlich vorgesehen und auch in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen notwendig, da Vertraulichkeit für reibungslos funktionierende internationale Beziehungen von entscheidender Bedeutung ist (vgl. EGMR, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 69698/01, Stoll/Schweiz - NJW-RR 2008, 1141 Rn. 126).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Selbst dann verbietet Art. 10 EMRK lediglich eine willkürliche, zensurähnliche Verhinderung des Informationszugangs, die insbesondere eine angemessene Presseberichterstattung unmöglich macht (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 34).
  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Ob ein solcher Fall gegeben ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Unionsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Union beurteilt werden (EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-160/14 [ECLI:EU:C:2015:565], Ferreira da Silva e Brito - Rn. 38 f. m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof die Frage des erforderlichen Umfangs der gerichtlichen Überprüfung anknüpfend an Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2003/4/EG bereits geklärt (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-71/14 [ECLI:EU:C:2015:656], East Sussex County Council - Rn. 51 ff.).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15
    Dies ist bei Dokumenten aus einem Vertragsverletzungsverfahren der Fall, bei denen zu vermuten ist, dass ihre Verbreitung während des vorgerichtlichen Verfahrens dessen Charakter verändern und seinen Ablauf beeinträchtigen könnte und somit der Schutz des Zwecks der Untersuchungstätigkeit ebenfalls beeinträchtigt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 14. November 2013 - C-514/11 P und C-605/11 P [ECLI:EU:C:2013:738], LPN und Finnland/Kommission - Rn. 65, und vom 16. Juli 2015 - C-612/13 P [ECLI:EU:C:2015:486], ClientEarth/Kommission - Rn. 72 ff.).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-612/13

    ClientEarth / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der

  • EuG, 02.09.2014 - T-538/13

    Verein Natura Havel und Vierhaus / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Voraussetzung für die Annahme eines Einschätzungs- oder Beurteilungsspielraums ist nach den vom Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen zunächst, dass ein entsprechender Spielraum der Ermächtigung ihrer Art und ihrem Umfang nach den jeweiligen Rechtsvorschriften zumindest konkludent entnommen werden kann und dass es für ihn einen hinreichend gewichtigen Sachgrund gibt (BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - Rn. 99; BVerwG, U.v. 29.6.2016 - 7 C 32.15 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

    Der von der Beklagten in diesem Zusammenhang angestellte Vergleich mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Spielräumen der auf Informationszugang in Anspruch genommenen Bundesregierung für die Beurteilung von Auswirkungen einer Informationserteilung auf die internationalen bzw. auswärtigen Beziehungen (BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 13 ff., 20 und vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:290616U7C32.15.0] - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 28 ff.) geht fehl.
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat bislang keinen Anlass für eine Korrektur des durch das nationale Recht jeweils gefundenen Ergebnisses am Maßstab der Konventionsnormen gesehen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 33, vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 29 sowie vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Die damit verbundene Beschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte auf die Prüfung, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung keine offensichtlichen Fehler vorgekommen sind und kein Ermessensmissbrauch vorliegt, findet eine Entsprechung in dem Beurteilungsspielraum, der für das Schutzgut der internationalen Beziehungen sowohl in § 3 Nr. 1 Buchst. a IFG als auch in § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 13 ff., 20 und vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 29 f., 37).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21

    Die danach hinsichtlich der Beurteilung nachteiliger Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen zuzugestehende Einschätzungsprärogative beruht auf der Besonderheit, dass das Grundgesetz der Bundesregierung einen grundsätzlich weit bemessenen Spielraum eigener Gestaltung im Bereich des Auswärtigen einräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 29 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 N 21.1926

    Veranstaltungs- und Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 BayIfSMV formell und

    Voraussetzung für die Annahme eines Einschätzungs- oder Beurteilungsspielraums ist nach den vom Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen zunächst, dass ein entsprechender Spielraum der Ermächtigung ihrer Art und ihrem Umfang nach den jeweiligen Rechtsvorschriften zumindest konkludent entnommen werden kann und dass es für ihn einen hinreichend gewichtigen Sachgrund gibt (BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - Rn. 99; BVerwG, U.v. 29.6.2016 - 7 C 32.15 - juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

    Einklang hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen aus einem Rechtssetzungsverfahren auf europäischer Ebene lässt sich daher nur bei einer Beschränkung der Bereichsausnahme auf die Tätigkeit im Rahmen nationaler Gesetzgebung erreichen; divergierende Entscheidungen können durch Anwendung des Ablehnungsgrunds nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG vermieden werden, falls der Zugang auf europäischer Ebene verweigert wird oder einer solchen Entscheidung nicht vorgegriffen werden soll (vgl. zu einer solchen Konstellation: Senatsurteil vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - ZUR 2016, 173, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 7 B 32.15 - NVwZ 2016, 1566, juris).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Die damit verbundene Beschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte auf die Prüfung, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung keine offensichtlichen Fehler vorgekommen sind und kein Ermessensmissbrauch vorliegt, findet eine Entsprechung in dem Beurteilungsspielraum, der für das Schutzgut der internationalen Beziehungen sowohl in § 3 Nr. 1 Buchst. a IFG als auch in § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 13 ff., 20 und vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 29 f., 37).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794

    Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen

    Voraussetzung für die Annahme eines Einschätzungs- oder Beurteilungsspielraums ist nach den vom Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen zunächst, dass ein entsprechender Spielraum der Ermächtigung ihrer Art und ihrem Umfang nach den jeweiligen Rechtsvorschriften zumindest konkludent entnommen werden kann und dass es für ihn einen hinreichend gewichtigen Sachgrund gibt (BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - Rn. 99; BVerwG, U.v. 29.6.2016 - 7 C 32.15 - juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 03.11.2016 - 2 K 434.15

    Akteneinsicht in Unterlagen auf Basis des Umweltinformationsgesetzes

    Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG schützt die Belange der Bundesrepublik Deutschland sowie das Vertrauensverhältnis zu anderen Völkerrechtssubjekten (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - BVerwG 7 C 32.15 - juris Rdn. 22).

    Diese ist gegeben, wenn der Eintritt eines Nachteils für die geschützten Belange hinreichend wahrscheinlich ist; Nachteil ist in diesem Zusammenhang, was den außenpolitischen Zielen und der zu ihrer Erreichung verfolgten außenpolitischen Strategie abträglich ist (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - BVerwG 7 C 32.15 - juris Rdn. 29 ff.).

    Die gerichtliche Prüfung des Vorliegens nachteiliger Auswirkungen für die internationalen Beziehungen hat sich daher darauf zu beschränken, ob die Beklagte von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Prognose einleuchtend begründet und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Einschätzung getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - BVerwG 7 C 32.15 - juris Rdn. 29 und 37).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 14.18

    Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Bundesministeriums für Verkehr und

  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 20 BV 17.1507

    Gesundheitsrecht - Präimplantationsdiagnostik (PID) Zustimmung zur Durchführung

  • VG Minden, 26.06.2023 - 1 K 1059/22

    Abwägung Beziehungen, internationale Interesse, öffentliches Vorrang Windenergie

  • VG Hamburg, 13.04.2022 - 5 E 1581/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die sog. Hotspot-Regelung

  • VG Berlin, 18.12.2023 - 2 K 181.22

    Bild-Journalist gewinnt gegen BMWK: Zugang zu "Nord Stream 2"-Informationen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 13.18

    Umweltinformationen; Verbrauchswerte; CO2-Werte; Unregelmäßigkeiten;

  • VG Berlin, 24.10.2022 - 2 K 149.21

    Informationszugang im Zusammenhang mit einem durch die Europäische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 14.18

    Umweltinformationen; Dieselabgasskandal; Rückrufanordnung;

  • VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 526.15

    Schutzwürdigen Interessen eines Abgeordneten an einem Ausschluss des

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