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   BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69   

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BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69 (https://dejure.org/1970,806)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1970 - VII C 33.69 (https://dejure.org/1970,806)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1970 - VII C 33.69 (https://dejure.org/1970,806)
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Diese hat ebenfalls zur Folge, daß Änderungen der Sachlage nicht im Anfechtungsprozeß gegen die Entziehungsverfügung, sondern nur im Wiedererteilungsverfahren geltend gemacht werden können (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32]; BVerwGE 51, 359 [361 f.]).
  • BVerwG, 19.02.1975 - 7 B 9.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das Berufungsurteil vom 22. August 1966 ist vom beschließenden Senat durch Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - ab, zeit dem das (erste) Berufungsurteil vom 22. August 1966 aufgehoben worden war.

  • BVerwG, 17.05.1990 - 3 B 69.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Medizinisch-psychologisches

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) betrifft allein den Fall, daß seitens des Gerichts ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit angefordert worden ist, nachdem die Behörde eine Fahrerlaubnis unter Hinweis auf amtsärztliche Feststellungen entzogen hatte.

    Wie sich das Urteil vom 18. September 1970 (a.a.O.) in die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einfügt, ist in dem Beschluß vom 31. Juli 1985 (a.a.O.) erschöpfend geklärt.

  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

    Der Senat weicht mit den vorstehenden Ausführungen nicht von seinem Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - (in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) ab, in dem er ausgesprochen hat, daß die Bereitschaft des sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wendenden Klägers, sich entgegen früherer Weigerung nunmehr begutachten zu lassen, im gerichtlichen Beweisverfahren zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Das Berufungsgericht ist in seiner Entscheidung nicht von dem Urteil des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) abgewichen, das der Kläger in seiner Beschwerdeschrift irrtümlich als Beschluß, bezeichnet.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die bei Beendigung des Verwaltungsverfahrens gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend (Urteile vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 233.59 - BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59] [335, 336], vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32 und vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII C 12.71 - BVerwGE 42, 206 [209]).
  • BVerwG, 02.12.1985 - 7 B 213.85

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis -

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des beschließenden Senatsvom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - ab.
  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines

    Als Entscheidungen, von denen das Berufungsurteil nach Auffassung der Beschwerde abweicht, erwähnt - jeweils ohne nähere Bezeichnung - die Beschwerde den Beschluß vom 23. Juni 1975 (ohne daß gesagt ist, welcher Beschluß gemeint ist, nämlich der Beschluß BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 - oder der Beschluß BVerwG VII B 54.75 - a.a.O. Nr. 42), das Urteil vom 18. September 1975 (gemeint dürfte das Urteil vom 18. September 1970 sein - BVerwG VII C 33.69 - a.a.O. Nr. 32) und den Beschluß vom 6. Juli 1973 (hier dürfte der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG VII B 38.73 - a.a.O. Nr. 37 gemeint sein).
  • BVerwG, 21.06.1977 - 8 B 25.77

    Verlust eines Gartenhauses auf einer Kleingartenparzelle infolge einer

    Der Fall des Urteils vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 -, auf das sich die Klägerin beruft, lag anders als der vorliegende Fall: Dort hatte der Kläger es abgelehnt, sich einer gutachtlichen Untersuchung zu unterwerfen, später aber sich eines anderen besonnen.
  • BVerwG, 31.08.1978 - 7 B 110.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Entgegen der Rüge der Beschwerde weicht das Berufungsgericht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32 = Verkehrsmitteilungen 1971, 18) ab.
  • BVerwG, 09.02.1978 - 7 B 20.78

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Verweigerung einer angeordneten Untersuchung

  • BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82

    Weigerung der Unterziehung einer angeordneten medizinischpsychologischen

  • BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 63.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 26.07.1977 - 4 B 87.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.06.1977 - 8 B 26.77

    Verlust eines Gartenhauses auf einer Kleingartenparzelle infolge einer

  • BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73

    Beeinträchtigung des Rechtsschutzes gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

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