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   BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78   

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https://dejure.org/1979,702
BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78 (https://dejure.org/1979,702)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1979 - 7 C 33.78 (https://dejure.org/1979,702)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1979 - 7 C 33.78 (https://dejure.org/1979,702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer besonderen Marktsituation im Sinne von § 8 Abs. 3 MStG - Billigkeitsmaßnahme nach § 6 Abs. 3 MühlenG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MStG § 8 Abs. 3
    Mühlenwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 877
  • DÖV 1979, 716
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78
    § 8 Abs. 3 Satz 1 MStG soll sicherstellen, daß eine Mühle über ihren nach § 8 Abs. 1 und 2 MStG festgesetzten Vermahlungsplafond hinaus expandieren kann, wenn dies mit den vom Mühlenstrukturgesetz verfolgten Zielen (vgl. dazu näher BVerfGE 39, 210 [227]) ausnahmsweise vereinbar ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit ausgeführt, daß der Gesetzgeber Härtegesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Übergang vom Erweiterungsverbot des Mühlengesetzes auf das Kontingentierungssystem des Mühlenstrukturgesetzes durch die in § 8 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 MStG getrofenen Regelungen in ausreichendem Maße berücksichtigt hat (vgl. BVerfGE 39 210 [236]).

  • BVerwG, 21.01.1972 - VII C 29.70

    Zugrundelegung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts - Pflicht zur Einholung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78
    Im übrigen geht es, soweit gerade die Situation der einzelnen Mühle "im Markt" zu würdigen ist, nicht - oder jedenfalls nicht in erster Linie - um die Beurteilung wirtschafts- und strukturpolitischer Zusammenhänge, die sich im allgemeinen einer strengen Beweisbarkeit entziehen (vgl. BVerwG in DVBl. 1972, 895).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78
    Die Revision weist mit Recht darauf hin, daß im Hinblick auf die bestehenden technischen Gegebenheiten die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen nur selten vorliegen werden und daß daher Gegenvorkehrungen Dach Eintritt einer akuten Gefahr zu spät kommen können (vgl. auch BVerfGE 25, 1 [17]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Außerhalb des Bereichs überwiegend planungspolitisch-prognostischer Verwaltungstätigkeit (dazu - abgrenzend - neuerdings Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [DVBl. 1979, 877]) hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne im wesentlichen in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen der Behörde anerkannt, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen (besonders im Schulbereich) und bei bestimmten Werturteilen, etwa im Rahmen der Beurteilung von Beamten und - in etwas anderer Sicht - bei der Indizierung jugendgefährdender Schriften (vgl. u.a. BVerwGE 26, 65 [74] mit weiteren Nachweisen; 38, 105 [109]; 39, 197 [203 f.]).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Es handelt sich insoweit - ähnlich wie in dem vom Senat entschiedenen Fall des § 8 Abs. 3 Satz 1 des Mühlenstrukturgesetzes (Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - DÖV 1979, 716 = Buchholz 451.54 MStG Nr. 2) - um eine prognostische Entscheidung wertenden Charakters mit verkehrs- und wirtschaftspolitischem Einschlag, die vor allem zur Aufgabe der Verwaltung gehört und dieser ein Einschätzungsermessen einräumt.
  • BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 2.82

    Vermahlungsplafonds - Antrag auf Erhöhung - Stillegung einer einzelnen Mühle -

    Der Begriff Marktsituation umfaßt sowohl den Markt als Ganzes als auch eine konkrete Situation im Markt, also die Stellung einer einzelnen Mühle im Markt geschehen (ebenso das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [Buchholz 451.54 Nr. 2]).

    Sie liegt dann vor, wenn sich die Situation des Teilmarktes von der allgemeinen Situation des gesamten Marktes unterscheidet (so Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82

    Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb anerkannt, daß in einem solchen Bereich der Verwaltungstätigkeit der Behörde ein entsprechender Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [DVBl. 1979, 877]), der gerichtlicher Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind oder ob die getroffene Entscheidung etwa auf Erwägungen beruht, die mit der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stehen oder die von der Rechtsordnung mißbilligt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07

    Zur Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens infolge nachträglich eingetrener

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist deshalb anerkannt, dass in einem solchen Bereich der Verwaltungstätigkeit der Behörde ein entsprechender Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1979 - BVerwG 7 C 33.78 -, DVBl. 1979, 877), der gerichtlicher Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind oder ob die getroffene Entscheidung etwa auf Erwägungen beruht, die mit der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stehen oder die von der Rechtsordnung missbilligt werden.
  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 13.78

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Zulässigkeit einer rückwirkenden

    Wie Parallelsache BVerwG 7 C 33.78.
  • BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 35.78

    Begriff der "Mühle" - Voraussetzungen für den Erhalt eines Vermahlungsplafonds -

    Die Vorschrift gestattet zwar - wie der Senat in seinem Urteil vom 22. März 1979 (BVerwG 7 C 33.78) näher dargelegt hat - auch eine rückwirkende Plafonderhöhung, wie sie von der Klägerin im vorliegenden Fall begehrt wird.
  • BVerwG, 15.08.1985 - 3 B 100.84
    Eine auf eine einzelne Mühle bezogene besondere Marktsituation kann anzunehmen sein, wenn sich die speziellen Eigenheiten und Verhältnisse der betreffenden Mühle als Teilnehmerin am Mühlenmarkt im Hinblick auf ihren Standort, ihre Absatzstruktur, ihre Lieferbeziehungen, ihren Zugang zu den Rohstoffen oder die bisherige Art und Weise der Nutzung ihres vorhandenen Bestandes von der allgemeinen Situation anderer Mühlen unterscheidet (so Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - in Buchholz 451.54 Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 10. Mai 1979 - BVerwG 7 C 35.78 - in Buchholz 451.54 Nr. 4).
  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 31.78

    Nachträgliche Erhöhung des Vermahlungsplafonds - Voraussetzungen einer

    wie Parallelsache BVerwG 7 C 33.78.
  • VG Berlin, 25.01.1994 - 9 A 128.93

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Investitionsvorrangbescheides;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1995 - 9 D 212/91

    Verkleinerung eines Flurbereinigungsgebiets

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