Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4652
BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91 (https://dejure.org/1992,4652)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 7 C 33.91 (https://dejure.org/1992,4652)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 7 C 33.91 (https://dejure.org/1992,4652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 44/88

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen durch israelische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91
    Angesichts dieser Praxis kann es dahingestellt bleiben, ob die Vertragsparteien von Anfang an davon ausgegangen sind, Art. 6 Abs. 1 befreie von jeglicher Auskunftspflicht des umstrittenen Personenkreises, verbiete also auch eine Registrierung des Wohnsitzes im Rahmen von Volkszählungen, wofür die englische Fassung des Vertragstextes ("registration of residence" - BGBl. 1961 II S. 1225) sprechen könnte, oder ob erst die nachfolgende übereinstimmende Praxis der Vertragsparteien ein entsprechendes Vertragsverständnis begründet hat (vgl. zur Bedeutung der Anwendungspraxis für die Auslegung völkerrechtlicher Verträge u.a. BSGE 66, 28 ; Bernhardt, Die Auslegung völkerrechtlicher Verträge, 1963, S. 126 ff.; Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl. 1990, § 11 S. 120 f.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91
    Zwar sind Volkszählungen - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) klargestellt hat - als Teil der "Statistik" nicht dem - Verwaltungsvollzugszwecken dienenden - Meldewesen zuzuordnen (vgl. auch Dorer/Mainnusch/Tubies, Bundesstatistikgesetz, Kommentar 1988, § 1 Rdnr. 20).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    189 cc) Dass die Verwaltungsgerichte für Klagen von Gemeinden gegen die Feststellung der Einwohnerzahlen aufgrund von Volkszählungen die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO und damit auch die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten bejaht haben (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 19. September 1991 - 6 UE 2588/89 -, juris, Rn. 1, 29 und 34; nicht beanstandet bzw. vorausgesetzt von BVerwG, Beschluss vom 17. März 1992 - 7 B 24/92 -, juris, Rn. 3; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 33/91 -, juris; BayVGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 4 B 93/244 -, juris, Rn. 29), zwingt jedenfalls nicht zu der Annahme, die Regelungen des Zensusgesetzes 2011 berührten die Rechtsstellung der Kommunen.
  • VG Regensburg, 06.08.2015 - RO 5 K 13.2149

    Zensus-Klage der Stadt Amberg bleibt ohne Erfolg

    Aus diesen Gründen geht auch die Rechtsprechung zur letzten Volkszählung von 1987 davon aus, dass die Festsetzung der Einwohnerzahl einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie darstellt, gegen den die betroffene Gemeinde mittels Anfechtungsklage vorgehen kann (vgl. BVerwG, U.v. 24.09.1992 - 7 C 33/91 - juris; VGH Mannheim, U.v. 19.09.1991 - 6 UE 2588/89 bzw. 6 UE 2356/89 - juris Rn. 29 bzw. 30; BayVGH, U.v. 21.12.1994 - 4 B 93.244 - juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht