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   BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15   

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BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15 (https://dejure.org/2018,28857)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2018 - 7 C 34.15 (https://dejure.org/2018,28857)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 (https://dejure.org/2018,28857)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KrwAbfG § 21 Abs. 1; KrWG § 2 Abs. 2 Nr. 4, § ... 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4, § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 62; RL 2008/98/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. f, Art. 3 Nr. 2; NVwKostG § 6 Abs. 1; NVwVfG § 1 Abs. 1; VwVfG §§ 35, 36 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 94
    Abfall; Aflatoxin B1; Ausfuhr; Bereichsausnahme; Beseitigung; Bestimmtheit; Biogasanlage; Futtermittel; Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit; Kostenfestsetzungsbescheid; Pilzgift; Tarifstelle; Verwaltungsakt auf Vorrat; abfallrechtliche Ordnungsverfügung; energetische ...

  • Wolters Kluwer

    Rückgriff auf die Regelung zum subjektiven Abfallbegriff als Maßstab für die Beurteilung der Zweckbestimmung; Gesundheitsgefährdungspotential des Maises als Futtermais durch Verunreinigung mit einem Pilzgift Aflatoxin B1

  • doev.de PDF

    Qualifizierung von verunreinigtem Futtermais als entsorgungspflichtiger Abfall

  • rewis.io

    Anforderungen der Zweckbestimmung des § 3 Abs. 4 KrWG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfall; objektiver Abfallbegriff; verunreinigter Mais; Futtermittel; Pilzgift; Aflatoxin B1; ursprüngliche Zweckbestimmung; Änderung der Zweckbestimmung; objektive Eignung; Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit; energetische Verwertung; Ausfuhr; ...

  • rechtsportal.de

    Rückgriff auf die Regelung zum subjektiven Abfallbegriff als Maßstab für die Beurteilung der Zweckbestimmung; Gesundheitsgefährdungspotential des Maises als Futtermais durch Verunreinigung mit einem Pilzgift Aflatoxin B1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 961
  • NStZ-RR 2019, 65
  • DÖV 2019, 38
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Vielmehr oblag der Nachweis einer konkreten und nach Maßgabe der dort einschlägigen Rechtsvorschriften zulässigen Verwendungsmöglichkeit außerhalb des europäischen Rechtsraums der Klägerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 - BVerwGE 92, 359 juris Rn. 24).

    Die Darlegungslast für die begründete Annahme, dass der Besitzer in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer, finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht in der Lage ist, die Sachen oder Gegenstände - gegebenenfalls unter Beauftragung Dritter - alsbald einer umweltunschädlichen Verwendung oder Verwertung zuzuführen, trifft - wie das Verwaltungsgericht unter Randnummer 39 seines Urteils im Parallelverfahren zutreffend ausgeführt hat - nicht die Behörde, sondern den (potentiellen) Abfallbesitzer, weil es insoweit um Anforderungen geht, die von ihm zu erfüllen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 - BVerwGE 92, 359 juris Rn. 24 ff.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

    Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Dieses Ermessen reduziert sich nur im Ausnahmefall zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - 4 B 247/92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6 = juris Rn. 4 und vom 13. September 2005 - 7 B 14.05 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Von einem "Verwaltungsakt auf Vorrat" oder einem "vorsorglichen Verwaltungsakt" könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die Klägerin zum Erlass des Grundbescheides keine Veranlassung gegeben hat oder dem Grundbescheid keine eigenständige rechtliche Bedeutung zukommt, er sich also der Sache nach als "substratlos" erweist (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84 = juris Rn. 21).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 B 247.92

    Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 94 VwGO im Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Dieses Ermessen reduziert sich nur im Ausnahmefall zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - 4 B 247/92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6 = juris Rn. 4 und vom 13. September 2005 - 7 B 14.05 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Eine Widerspruchsentscheidung in der Sache ist unzulässig; einen Fortsetzungsfeststellungswiderspruch sieht die Rechtsordnung nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332 m.w.N.).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-114/01

    AvestaPolarit Chrome

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Dem entspricht, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Abgrenzung von (Neben)Produkten und Abfall und gemäß der ausdrücklichen Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrWG die Verwendungsabsicht bereits im Herstellungsverfahren, d.h. spätestens im Zeitpunkt des Anfalls des Stoffes oder Gegenstandes klar sein muss (Urteile vom 18. April 2002 - C-9/00 [ECLI:EU:C:2002:232] - Rn. 36 und vom 11. September 2003 - C-114/01 [ECLI:EU:C:2003:448] - Rn. 36; vgl. BT-Drs. 17/6052 S. 76).
  • EuGH, 18.04.2002 - C-9/00

    Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Dem entspricht, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Abgrenzung von (Neben)Produkten und Abfall und gemäß der ausdrücklichen Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrWG die Verwendungsabsicht bereits im Herstellungsverfahren, d.h. spätestens im Zeitpunkt des Anfalls des Stoffes oder Gegenstandes klar sein muss (Urteile vom 18. April 2002 - C-9/00 [ECLI:EU:C:2002:232] - Rn. 36 und vom 11. September 2003 - C-114/01 [ECLI:EU:C:2003:448] - Rn. 36; vgl. BT-Drs. 17/6052 S. 76).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Wegen der präventiven, vorsorgeorientierten Zielsetzung des Abfallrechts reicht aus, dass die gegenwärtige Aufbewahrung der Sache und ihre künftige Verwendung oder Verwertung aufgrund allgemeiner Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse typischerweise zu einer Gemeinwohlgefährdung, insbesondere zu Umweltgefahren führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 11.92 - BVerwGE 92, 353 ; Kropp, in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Stand April 2018, § 3 KrWG Rn. 65 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15
    Welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebend ist, beantwortet nicht das Prozessrecht (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), sondern das einschlägige materielle Recht (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 20 Rn. 12 und vom 27. April 1990 - 8 C 87.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 218).
  • VG Oldenburg, 22.10.2014 - 5 A 5466/13

    Abfalleigenschaft; Aflatoxin B1; Biogasanlage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Da dessen Regelungen sicherstellen sollen, dass die mit der Vornahme einer Amtshandlung verbundenen Kosten für den Kostenschuldner vorhersehbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 - 7 C 6.15 - NVwZ 2017, 485), ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 29.09.2020 - 1 S 2999/19 - juris - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; NdsOVG, Urt. v. 27.09.2017 - 13 LC 218/16 - NdsVBl 2018, 43; SächsOVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 - juris; s. zum niedersächsischen Verwaltungskostenrecht auch BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 7 C 34.15 - NVwZ-RR 2018, 961).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19

    Abfall, ; Entledigungswille; Verwendungszweck; Verkehrsanschauung; Ausschlachten;

    Dadurch sind Zweckbestimmungen ausgeschlossen, die mit den Zielen und Vorgaben des Abfallrechts nicht vereinbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 14. November 2019 - 20 ZB 19.1010 -, juris Rn. 17).

    Der so zu bestimmende Verwendungszweck ist entfallen, wenn die Sache aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zweckentsprechend verwendet werden kann (BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 31).

    Mit den Zielen des Abfallrechts sind Ungewissheiten über die Abfalleigenschaft nicht vereinbar, da sie Missbrauchsgefahren begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 30) und eine zeitnahe Verwertung oder Beseitigung von Abfällen gefährden.

    Die - vorliegend geäußerte - unternehmerische Absicht, einen Stoff oder Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, stellt ebenfalls keine zulässige Zweckbestimmung dar (ausführlich dazu BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, juris Rn. 30).

  • VG Kassel, 09.07.2021 - 4 L 940/21

    Abfalleigenschaft von Altreifen und PKW

    Das ist unter anderem der Fall, wenn die einschlägigen Anforderungen der außerhalb des Abfallrechts geltenden Vorschriften des allgemeinen Produkt- und Umweltrechts nicht mehr erfüllt werden (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34/15 -, juris Rn. 31).

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die einschlägigen Anforderungen der außerhalb des Abfallrechts geltenden Vorschriften des allgemeinen Produkt- und Umweltrechts nicht mehr erfüllt werden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34/15 -, juris Rn. 31).

    Als Maßstab für die Beurteilung der Zweckbestimmung im Sinne des § 3 Abs. 4 KrWG kann auf die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 2 KrWG zum subjektiven Abfallbegriff zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34/15 -, juris Rn. 29), weshalb es auch bei der Prüfung der objektiven Abfalleigenschaft darauf ankommt, ob der Stoff oder Gegenstand aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht (mehr) zweckentsprechend verwendet werden kann - was, wie oben bereits ausgeführt, unter anderem dann der Fall ist, wenn die einschlägigen Anforderungen der außerhalb des Abfallrechts geltenden Vorschriften des allgemeinen Produkt- und Umweltrechts nicht mehr erfüllt werden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34/15 -, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895

    Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz

    Auch ist es für die Abfalleigenschaft nicht von Bedeutung, ob die betreffenden Stoffe einen Marktwert besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 30; VG München, U.v. 15.5.2019 - M 28 K 18.840 - juris Rn. 54).

    Vielmehr stellt die unternehmerische Absicht, einen Stoff oder Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, keine zulässige Zweckbestimmung im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 KrWG dar (BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 30).

  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

    Auch ist es für die Abfalleigenschaft nicht von Bedeutung, ob die betreffenden Stoffe einen Marktwert besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 -, Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 -, Rn. 37, jeweils juris).

    Die bloße Absicht, einen Stoff oder Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, stellt auch keine zulässige (neue) Zweckbestimmung dar (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O., Rn. 30).

    Es darf jedoch bei angefallenen Stoffen und Gegenständen kein Stadium der Ungewissheit über deren Verwendung bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O., Rn. 30, juris; Petersen in: Jarass/Petersen/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 3 Rn. 85).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22

    Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

    Die Verkehrsauffassung wird unter anderem von der Rechtsordnung geprägt, die für den Stoff oder Gegenstand in der jeweiligen Beurteilungssituation gilt (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 29).

    Selbst eine nur zeitweilige Ungewissheit über den Verwendungszweck eines Stoffes oder Gegenstandes begründet Missbrauchsgefahren, weil damit eine Grauzone zwischen der Abfall- und Produkteigenschaft erzeugt würde (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O., Rn. 30, m.w.N.).

  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 20.376

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen

    Auch ist es für die Abfalleigenschaft nicht von Bedeutung, ob die betreffenden Stoffe einen Marktwert besitzen (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 30; VG München, U.v. 15.5.2019 - M 28 K 18.840 - juris Rn. 54).

    Vielmehr stellt die unternehmerische Absicht, einen Stoff oder Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, keine zulässige Zweckbestimmung im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 KrWG dar (BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2021 - 1 S 512/19 - juris Rn. 22 und vom 29.09.2020 - 1 S 2999/19 - juris Rn. 38; OVG Niedersachsen, Urteile vom 19.03.2019 - 11 LC 557/18 - juris Rn. 20 und vom 04.12.2019 - 10 LC 261/17 - juris Rn. 32; OVG Sachsen, Urteil vom 20.01.2014 - 3 A 623/12 - juris Rn. 44; jeweils m. w. N.; zum niedersächsischen Verwaltungskostenrecht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 16 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 11 KA 50/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an das Vorliegen einer

    Aufgrund dieser Erledigung bedarf es der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nicht mehr (vgl. BSG; Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 7/00 R - BSGE 88, 193 ff. - juris-Rn. 21 m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 - BVerwGE 81, 226 ; BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34/15 - NVwZ-RR 2018, 961 ff. - juris-Rn. 19).
  • VG Würzburg, 23.04.2021 - W 10 K 19.1528

    Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist nach dem anwendbaren materiellen Recht (BVerwG, U.v. 29.5.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 19) aufgrund des Vorliegens einer Anfechtungsklage gegen eine abfallrechtliche Entsorgungsanordnung grundsätzlich derjenige der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, U.v. 8.7.2020 - 7 C 19.18 - juris Rn. 16; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 113 Rn. 152), so dass Art. 31 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BayAbfG in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung Anwendung findet.
  • VG Schleswig, 05.12.2023 - 4 A 59/21

    Tourismusabgabe - Zahnärzte

  • VG Wiesbaden, 09.09.2019 - 6 L 790/19

    Erledigung bei frühzeitiger Herausgabe der Information nach dem

  • VG Freiburg, 28.06.2022 - 13 K 2008/20

    Kosten der Fahrschulüberwachung; hier: Auslagenerstattung für Verwaltungshelfer

  • OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22

    Einordnung eines abgemeldeten Fahrzeugs mit Korrosionen als Abfall bei Bedrohung

  • VG Würzburg, 23.04.2021 - W 10 K 19.1529

    Duldungsanordnung, Entsorgung von Abfällen, u.a. Altfahrzeug, Anhänger,

  • VG Augsburg, 25.09.2023 - Au 9 K 22.1572

    Anfechtungsklage, teilweise übereinstimmende Erledigterklärung, Abfallbegriff,

  • VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 22.1614

    Verpflichtung zur Beseitigung von Abfällen, Vorlage von Entsorgungsnachweisen,

  • VG Potsdam, 26.10.2020 - 2 K 1627/19
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