Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1049
BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96 (https://dejure.org/1997,1049)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1997 - 7 C 40.96 (https://dejure.org/1997,1049)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1997 - 7 C 40.96 (https://dejure.org/1997,1049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einzelkaufmann - Betriebsgrundstück - Bilanz - Verfügungsberechtigung - Klagebefugnis - Treuhandanstalt und Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Einzelrestitution - Unternehmens(reste)restitution - Ansprüche der Gläubiger des Verfügungsberechtigten - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Betriebsgrundstück; Unternehmensstilllegung; Betriebsvermögen; Einzelkaufmann; Einzelrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensrest; Restitutionsberechtigter

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a Sätze 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2 Abs. 3 S. 1, § 6 Abs. 6a S. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95

    Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 7 C 49.96 - VIZ 1997, 289) ist der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG nicht nur notwendig am Restitutionsverfahren zu beteiligen (§ 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 VermG), sondern darüber hinaus auch gemäß § 42 Abs. 1 und 2 VwGO berechtigt, den Restitutionsbescheid oder eine ihm vorangehende Teilregelung mit der Anfechtungsklage anzugreifen; das folgt aus dem Umstand, daß die in § 2 Abs. 3 VermG vorausgesetzte zivilrechtliche Zuordnung des zurückzuübertragenden Vermögensgegenstands zu dem Verfügungsberechtigten mit der Rückübertragung beendet wird (§ 34 Abs. 1 VermG).

    Diese Voraussetzung liegt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - a.a.O. m.w.N.), nicht nur bei der Rückgabe eines lebenden Unternehmens oder eines Betriebsteils eines solchen Unternehmens, sondern auch dann vor, wenn der Rückgabeanspruch die nach der Stillegung eines Unternehmens verbliebenen Vermögensgegenstände betrifft, weil es sich auch bei dem Anspruch auf Rückgabe von Unternehmensresten nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen - wenngleich der Einzelrestitution angenäherten - Sonderfall der Unternehmensrestitution handelt.

    Allerdings hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 a.a.O.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 34.96 - VIZ 1997, 224) die Verfügungsberechtigung und Klagebefugnis der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bei der Rückgabe ehemaliger Betriebsgrundstücke ausnahmsweise dann verneint, wenn es sich um ein Grundstück handelte, das nach der Stillegung des entzogenen Unternehmens und dem Ausscheiden aus dessen Betriebsvermögen in das Vermögen eines anderen Unternehmens gelangt war.

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Aus diesem Grunde hat der Senat in den in Rede stehenden Fällen die Vorschrift des § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG über die vorrangige Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger des Verfügungsberechtigten für unanwendbar gehalten und zur Begründung ausgeführt, daß der Restitutionsberechtigte den Schulden eines anderen als des entzogenen Unternehmens nicht näher stehe als jeder andere Restitutionsberechtigte, der im Wege der Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG einen bestimmten Gegenstand aus dem Vermögen des Verfügungsberechtigten zurückverlange (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 35).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Eine Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens ist vom Revisionsgericht ebenso zu berücksichtigen, wie sie von der Vorinstanz zu berücksichtigen wäre, wenn diese jetzt entschiede (vgl. BVerwGE 41, 227 ; 66, 178 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 34.96

    Offene Vermögensfragen - Verfügungsberechtigung der Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Allerdings hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 a.a.O.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 34.96 - VIZ 1997, 224) die Verfügungsberechtigung und Klagebefugnis der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bei der Rückgabe ehemaliger Betriebsgrundstücke ausnahmsweise dann verneint, wenn es sich um ein Grundstück handelte, das nach der Stillegung des entzogenen Unternehmens und dem Ausscheiden aus dessen Betriebsvermögen in das Vermögen eines anderen Unternehmens gelangt war.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Das Vermögensgesetz versteht unter einem Unternehmen in Anlehnung an den Unternehmensbegriff des Handelsrechts die organisierte Einheit von einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dienenen Sachen und Rechten sowie sonstigen wirtschaftlichen Werten; wie beispielsweise unternehmerischen Erfahrungen, Geschäftsbeziehungen, Ruf, Kundenstamm etc. (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Denn diese Vorschrift ist ebenso wie die Vorschrift des § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG über die Rückgabe eines lebenden Unternehmens Ausdruck des Vorrangs der an die Unternehmensschädigung anknüpfenden Unternehmensrestitution und schließt daher die Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG aus (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - VIZ 1997, 287 ).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 7 C 49.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 7 C 49.96 - VIZ 1997, 289) ist der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG nicht nur notwendig am Restitutionsverfahren zu beteiligen (§ 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 VermG), sondern darüber hinaus auch gemäß § 42 Abs. 1 und 2 VwGO berechtigt, den Restitutionsbescheid oder eine ihm vorangehende Teilregelung mit der Anfechtungsklage anzugreifen; das folgt aus dem Umstand, daß die in § 2 Abs. 3 VermG vorausgesetzte zivilrechtliche Zuordnung des zurückzuübertragenden Vermögensgegenstands zu dem Verfügungsberechtigten mit der Rückübertragung beendet wird (§ 34 Abs. 1 VermG).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96
    Eine Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens ist vom Revisionsgericht ebenso zu berücksichtigen, wie sie von der Vorinstanz zu berücksichtigen wäre, wenn diese jetzt entschiede (vgl. BVerwGE 41, 227 ; 66, 178 ).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Dass dort eine entsprechende Regelung getroffen - oder zumindest vorbehalten - wird, ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides (BVerwG, Urteile vom 20. November 1997 - 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 LS 3 und S. 51 und vom 27. Januar 2000 - 7 C 45.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 33 S. 21).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Denn Unternehmensträger im Sinne des Vermögensrechts kann auch eine natürliche Person - etwa ein Einzelkaufmann - sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - 7 C 40/96 -, VIZ 1998, 144 ), die dann im Fall einer unmittelbaren Unternehmensentziehung ebenfalls von § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 VermG erfasst wird.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02

    Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf;

    Nach einem Hinweis des Gerichts auf das Urteil des Senats vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35) hat das Landesamt seinen Bescheid dahin ergänzt, dass die Beigeladene u.a. nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG für die den Grundstücken zurechenbaren Verbindlichkeiten 10 990, 64 DM an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zu zahlen habe.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zwingt diese Vorschrift zu einem Entscheidungsverbund und lässt eine Vorabentscheidung über die Rückgabe allenfalls dann zu, wenn der Restitutionsberechtigte für die Erfüllung seiner Zahlungspflicht Sicherheit geleistet hat (Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35).

    Das gilt jedoch in derselben Weise für die diesen Ansprüchen vergleichbaren (vgl. Urteil vom 20. November 1997, a.a.O.) Beträge nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG; denn die Neuregelung des § 34 Abs. 1 Satz 1 VermG bezweckt nur eine Zentralisierung der bisherigen Regelungen über den Eigentumsübergang, nicht aber eine Änderung der zuvor geltenden Rechtslage (vgl. Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, B 100 VermG § 34 Rn. 12 unter Berufung auf BRDrucks 58/98, S. 53).

  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Ob ein Vermögensgegenstand zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehört, richtet sich nach seiner Widmung zum Unternehmenszweck, also nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung (Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 49 f.).

    Dann liegt eine auf diese Vermögensgegenstände bezogene besondere Schädigungsmaßnahme vor, der mit dem jeweils für sie geltenden rückgaberechtlichen Institut Rechnung zu tragen ist (Urteile vom 13. Februar 1997 a.a.O. S. 97 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 50 f.), regelmäßig mit der Einzelrestitution, gegebenenfalls aber - wenn die doppelte Entziehung sich als Spaltung des Unternehmens in zwei oder mehrere selbstständige Teilunternehmen darstellt - auch mit der Unternehmensrestitution.

  • BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines

    Denn es liegt angesichts der dargestellten grundsätzlichen Wertung des Vermögensgesetzes auf der Hand, daß jedenfalls ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses ca. 14 ha großer Betrieb, der den Lebensunterhalt der gesamten Familie der Klägerin bis zu deren Flucht allein sicherstellte und damit zweifelsfrei dauerhaft auf Erwerbszwecke ausgerichtet war, als "Unternehmen" anzusehen ist und seine Rückgabe daher den Regelungen der Unternehmensrestitution folgt (vgl. allgemein zum Begriff des Unternehmens auch Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 10).

    Für die Abgrenzung zwischen Unternehmens- und Einzelrestitution ist deshalb darauf abzustellen (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1 S. 1 ), was Gegenstand der schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war: Betraf diese - wie hier - ein noch existierendes ("lebendes") Unternehmen als solches und wurde dieses erst danach stillgelegt, handelt es sich um einen Fall der Unternehmensrestitution; wurde der Betrieb hingegen bereits vor Durchführung der schädigenden Maßnahme endgültig eingestellt, konnte diese kein "Unternehmen" treffen und ist deshalb im Wege der Einzelrestitution rückabzuwickeln (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 9).

    Zwar ist dieser Sonderfall der allgemeinen Rückgabeansprüche aus § 6 VermG der Einzelrestitution "angenähert", er verliert jedoch nicht seinen Charakter als Unternehmensrestitution (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 , vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 22 S. 42 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 6; Beschluß vom 27. Juli 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen;

    Diese Zahlungsverpflichtung des Restitutionsberechtigten ist im Restitutionsbescheid festzusetzen und Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Bescheids (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 51).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Für die Zugehörigkeit eines Vermögenswertes zum Unternehmen ist seine betriebliche Zweckbestimmung maßgeblich (vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35; vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 12.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 13; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02

    Verfügungsberechtigung des Rechtsträgers; Rechtsträger; Gläubigerschutz im

    Dem Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 45 ) kann nichts anderes entnommen werden.

    Dahinstehen kann, ob die Zahlung nur an den Verfügungsberechtigten zu erfolgen hat, der im Zeitpunkt der Rückübertragung auch Eigentümer ist und dessen Vermögen damit durch die Rückübertragung geschmälert wird; denn im vorliegenden Fall ist die BvS, die ihre Verfügungsberechtigung an die Klägerin zu 1 abgetreten hat, auch Eigentümerin der streitgegenständlichen Flurstücke (vgl. hierzu auch Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte

    Diese währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist (Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 49 f. und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 37 Rn. 26; Beschluss vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 4).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es nur auf im Eigentum des Unternehmens stehende Vermögensgegenstände ankommt und dass bei einem Einzelkaufmann wie hier - auch solche Grundstücke einbezogen werden können, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind (vgl. Urteil vom 20. November 1997 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 2328/96

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung im Falle der Aufhebung

    In der von den Beschwerdeführern erwähnten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich festgestellt, dass ein Rückgabebescheid nach Satz 1 des § 6 Abs. 6 a VermG grundsätzlich nicht ohne gleichzeitige Festsetzung der Zahlungspflicht nach Satz 2 der Vorschrift ergehen darf (vgl. VIZ 1998, S. 144).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05

    Unternehmen; Unternehmensteil; Einzelkaufmann; Zweckbestimmung; Anmeldung;

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05

    Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

  • BGH, 04.03.2005 - V ZR 162/04

    Ansprüche gegen den Berechtigten bei der Restitution eines Grundstücks in der

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

  • BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Unternehmenstrümmer; Grundstück;

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

  • BVerwG, 05.08.2004 - 7 B 9.04

    Verfolgungsbedingte Vermögensentziehung; Gewerkschaften; Unternehmensschädigung;

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

  • BVerwG, 20.06.2005 - 7 B 43.05

    Unternehmensresterestitution; Grundstücksveräußerung durch den

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00

    Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen

  • BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 19.03

    Schuldübernahme; Klagebefugnis bei Schuldübernahme; Rechtsverletzung bei

  • BVerwG, 30.03.2017 - 8 B 51.16

    Enteignung eines einzelnen Unternehmens mit unselbständigen Betriebsteilen

  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch

  • BVerwG, 21.12.2006 - 8 B 10.06

    Ordnungsgemäße Bezeichnung einer Divergenzrüge bei Wiedergabe nur eines

  • BVerwG, 28.03.2002 - 7 B 26.02

    Anspruch auf Rückübertragung zweier Grundstücke, die eine persönlich haftende

  • BVerwG, 10.05.2006 - 8 B 70.05
  • BVerwG, 20.05.2003 - 7 B 68.02

    Rückübertragung eines Grundstücks aus abgetretenem Recht - Bindungswirkung bei

  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12

    Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die

  • VG Cottbus, 16.10.2019 - 1 K 176/15
  • VG Berlin, 31.03.2011 - 29 K 22.09

    Auslegung eines Entschädigungsantrages; Unternehmensrestitution

  • BVerwG, 25.10.2000 - 7 B 46.00

    Präzizierung des Unternehmensbegriffs des Vermögensgesetzes (VermG) als

  • VG Cottbus, 22.01.2016 - 1 K 599/12

    Rückübertragungsrecht

  • VG Leipzig, 24.09.1998 - 3 K 1709/95

    Rückgabe verbliebener Vermögenswerte; Bestandskräftige Rückübertragung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht