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   BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88   

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https://dejure.org/1989,173
BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 (https://dejure.org/1989,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als verkehrsübliche, stationäre Veranstaltungen auf Straßen - Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisbedürftigkeit bei einer Veranstaltung im Sinne einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 34
  • NJW 1989, 2411
  • NVwZ 1989, 872 (Ls.)
  • NZV 1989, 325
  • DVBl 1989, 995
  • DÖV 1989, 1038
 
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Wird zitiert von ... (126)

  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    a) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Begriff der Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes in Anlehnung an den verfassungsrechtlichen Versammlungsbegriff zu deuten und auf Veranstaltungen zu begrenzen, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sind (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 901 f.; BVerwGE 82, 34 ).

    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verstanden, dass das Anmeldeerfordernis (§ 14 VersG) im Zusammenspiel mit der Auflagemöglichkeit (§ 15 VersG) sonstige Genehmigungs- und Erlaubnisakte der allgemeinen Rechtsordnung, die der Gefahrenabwehr dienen, ersetzt (vgl. BVerwGE 82, 34 ; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., 2000, § 14 Rn. 34; Ridder/Breitbach/Rühl/ Steinmeier, Versammlungsrecht, 1992, § 15 Rn. 57).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Dieses Gesetz beruht auf der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Versammlungsrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG a.F. Soweit das Versammlungsgesetz abschließende Regelungen hinsichtlich der polizeilichen Eingriffsbefugnisse enthält, geht es daher als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - NVwZ 2005, 80; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - BVerwG 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34 ).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Wie weit die Sperrwirkung versammlungsrechtlicher Vorschriften darüber hinaus auch gegenüber den repressiven Befugnissen der Polizei aus der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten reicht, bedarf an dieser Stelle keiner Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50/88 -, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 2. März 2001 - 5 B 273/01 -, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 1998 - 1 S 3280/96 -, juris Rn. 39).
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