Rechtsprechung
   AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36102
AG Krefeld, 06.07.2012 - 7 C 605/11 (https://dejure.org/2012,36102)
AG Krefeld, Entscheidung vom 06.07.2012 - 7 C 605/11 (https://dejure.org/2012,36102)
AG Krefeld, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 7 C 605/11 (https://dejure.org/2012,36102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen Bank wegen unberechtigter Abbuchungen nach erfolgtem Internet-Betrug; Grobe Fahrlässigkeit des Betroffenen bei Eingabe von diversen TAN auf Anfrage im Internet und bei nicht rechtzeitiger Meldung des Vorfalls der Bank

  • rabüro.de

    Gibt ein Bankkunde diverse TAN auf Anfrage im Internet ein und meldet er den Vorfall nicht rechtzeitig dem Bankinstitut, handelt er grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675u S. 2; BGB § 675v Abs. 2 Nr. 2
    Schadensersatz gegen Bank wegen unberechtigter Abbuchungen nach erfolgtem Internet-Betrug; Grobe Fahrlässigkeit des Betroffenen bei Eingabe von diversen TAN auf Anfrage im Internet und bei nicht rechtzeitiger Meldung des Vorfalls der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    aa) Ob der Beweis des ersten Anscheins für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs im Online-Banking allgemein oder für bestimmte Authentifizierungsverfahren ausgeschlossen ist, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (einen Anscheinsbeweis wohl generell verneinend: Casper/Pfeifle, WM 2009, 2343, 2348; Kind/Werner, CR 2006, 353, 359; Erman/Graf von Westphalen, BGB, 14. Aufl., § 675w Rn. 21; Wiesgickl, WM 2000, 1039, 1047; einen Anscheinsbeweis bei Nutzung des einfachen PIN/TAN-Verfahrens ablehnend: AG Wiesloch, WM 2008, 1648, 1650; AG Krefeld, MMR 2013, 164, 165; Bunte, ABG-Banken und Sonderbedingungen, 4. Aufl., 4. Teil Rn. 26; Dienstbach/Mühlenbrock, K&R 2008, 151, 154; Erfurth, WM 2006, 2198, 2205; Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl., § 675w Rn. 51; Spindler in Festschrift Nobbe, 2009, S. 215, 232; auch für das iTAN-Verfahren zweifelnd MünchKommBGB/Casper, 6. Aufl., § 675w Rn. 20; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearb.
  • AG Köln, 20.01.2014 - 142 C 406/13

    Kein Anspruch auf Erstattung einer nicht autorisierten Überweisung bei

    Auch ohne konkrete Kenntnis der Sicherheitshinweise der Beklagten hätte alleine diese allgemein bekannte Gefahr in Verbindung mit der erkennbar von dem normalen Erscheinungsbild abweichenden Eröffnung der Sitzung Veranlassung geben müssen, die Sitzung abzubrechen ( so auch AG Krefeld, Urteil vom 06.07.2012 - 7 C 605/11 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht