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   BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79   

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BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79 (https://dejure.org/1981,668)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1981 - 7 C 67.79 (https://dejure.org/1981,668)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 7 C 67.79 (https://dejure.org/1981,668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Besondere Anlage" - Garagenzufahrt - Garagengrundstück - Gehweg - Entschädigungen - Verwaltungsrechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TWG §§ 3, 5, 6, 13; VwGO § 40

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 176
  • DVBl 1982, 590
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.12.1973 - III ZR 154/71

    Voraussetzungen der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Der Beklagte tritt der Revision unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1975 - III ZR 154/71 - entgegen und verteidigt das Berufungsurteil.

    Im Gegensatz zu dieser Auffassung hatte der Bundesgerichtshof zwar derartige Streitigkeiten bislang zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gerechnet (BGHZ 36, 217; Urteil vom 20. Dezember 1973 - III ZE 154/71 - [DVBl. 1974, 284 = APF 1976, 739 = VerwRspr. Bd. 25, 749 ff.]).

    An seiner Rechtsauffassung hält der zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jedoch nicht mehr fest (Beschluß vom 2. Oktober 1980 - III ZR 154/71 -).

  • OLG Celle, 30.11.1961 - 5 U 101/61

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Eine abweichende Beurteilung der Rechtslage durch die früher zuständigen ordentlichen Gerichte ist nicht zu erkennen; gerichtliche Praxis und Schrifttum gingen - soweit ersichtlich - davon aus, daß bei Rechtswidrigkeit eines die Entschädigung festsetzenden Bescheids auf seine Abänderung oder Aufhebung erkannt werden mußte, was die Anschauung ausschließt, der Bescheid werde durch Klageerhebung hinfällig (vgl. RGZ 97, 67 [68], Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 1962 - 5 U 101/61 - [APF 1963, 64 f.] und Neugebauer, Fernmelderecht mit Rundfunkrecht, 1929, Anm. 3 II. F. zu § 13 TWG).

    Das entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, die ebenfalls zur Kostentragungspflicht des Unternehmers gelangt ist, wenn dieser auf dem Straßengelände besonders befestigte Zufahrten anlegt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 1973, a.a.O.; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; Landgericht Kiel, Urteil vom 16. Dezember 1958 - 2 O 168/58 - [APF 1959, 305]; Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 16. Februar 1966 - 12 C 435/65 - [APF 1966, 633]).

  • GemSOGB, 15.03.1971 - GmS-OGB 1/70

    Rechtswegzuständigkeit bei einer Feststellungsklage über einer Nichtverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthalten Gesetzesregelungen, in denen "die gerichtliche Klage" gegeben oder "der Rechtsweg" eröffnet wird, keine ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO (Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1975 - BVerwG 7 C 25.73 - [NJW 1976, 906 f. = APF 1976, 732 ff. = Buchholz 442.065 TVG Nr. 2]) im Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 15. März 1971 - GmS - OGB 1/70 - (BVerwGE 37, 369 ff. [BGH 15.03.1971 - GmS-OGB - 1/70] - NJW 1971, 1606 ff. = [DVBl. 1971, 619 ff.]).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 3, 5 Bay KfzBG

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Denn die Einrichtung von Vorschaltstellen der Verwaltung, deren Entscheidung den gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen vorausgeht, ist ohne Verstoß gegen Art. 92 GG zulässig, wenn die Gerichte den Sachverhalt voll überprüfen und die Verwaltungsentscheidung korrigieren können (BVerfGE 4, 387 [409]; 8, 240 [246]).
  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 202/60

    Haftung der Post nach Telegrafenwegegesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Im Gegensatz zu dieser Auffassung hatte der Bundesgerichtshof zwar derartige Streitigkeiten bislang zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gerechnet (BGHZ 36, 217; Urteil vom 20. Dezember 1973 - III ZE 154/71 - [DVBl. 1974, 284 = APF 1976, 739 = VerwRspr. Bd. 25, 749 ff.]).
  • RG, 30.10.1919 - VI 202/19

    Telegraphenwegegesetz § 8.

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Eine abweichende Beurteilung der Rechtslage durch die früher zuständigen ordentlichen Gerichte ist nicht zu erkennen; gerichtliche Praxis und Schrifttum gingen - soweit ersichtlich - davon aus, daß bei Rechtswidrigkeit eines die Entschädigung festsetzenden Bescheids auf seine Abänderung oder Aufhebung erkannt werden mußte, was die Anschauung ausschließt, der Bescheid werde durch Klageerhebung hinfällig (vgl. RGZ 97, 67 [68], Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. Mai 1962 - 5 U 101/61 - [APF 1963, 64 f.] und Neugebauer, Fernmelderecht mit Rundfunkrecht, 1929, Anm. 3 II. F. zu § 13 TWG).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthalten Gesetzesregelungen, in denen "die gerichtliche Klage" gegeben oder "der Rechtsweg" eröffnet wird, keine ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO (Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1975 - BVerwG 7 C 25.73 - [NJW 1976, 906 f. = APF 1976, 732 ff. = Buchholz 442.065 TVG Nr. 2]) im Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 15. März 1971 - GmS - OGB 1/70 - (BVerwGE 37, 369 ff. [BGH 15.03.1971 - GmS-OGB - 1/70] - NJW 1971, 1606 ff. = [DVBl. 1971, 619 ff.]).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Denn die Einrichtung von Vorschaltstellen der Verwaltung, deren Entscheidung den gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen vorausgeht, ist ohne Verstoß gegen Art. 92 GG zulässig, wenn die Gerichte den Sachverhalt voll überprüfen und die Verwaltungsentscheidung korrigieren können (BVerfGE 4, 387 [409]; 8, 240 [246]).
  • RG, 16.02.1929 - V 86/28

    Welche Bedeutung kommt der Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrsmittel für

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Hinzu kommt, daß der Begriff des, Anliegergebrauchs i.S. eines gesteigerten Gemeingebrauchs dem Gesetzgeber des Telegraphenwegegesetzes nicht vor Augen gestanden haben kann; denn er ist in seiner heutigen rechtlichen Ausgestaltung erst durch die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (grundlegend RGZ 123, 181; 123, 187; 132, 398) - und zwar in ganz anderem Zusammenhang - entwickelt worden.
  • RG, 16.05.1931 - V 235/30

    1. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße ein in den Luftraum über der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
    Hinzu kommt, daß der Begriff des, Anliegergebrauchs i.S. eines gesteigerten Gemeingebrauchs dem Gesetzgeber des Telegraphenwegegesetzes nicht vor Augen gestanden haben kann; denn er ist in seiner heutigen rechtlichen Ausgestaltung erst durch die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (grundlegend RGZ 123, 181; 123, 187; 132, 398) - und zwar in ganz anderem Zusammenhang - entwickelt worden.
  • RG, 16.02.1929 - V 40/28

    Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße eine in den Luftraum über der Straße

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Ob das Nutzungsrecht zugunsten einer "besonderen Anlage" auf einer Sondernutzungserlaubnis (vgl. § 8 Abs. 1 FStrG), einer privatrechtlichen Vereinbarung (vgl. § 8 Abs. 10 FStrG), dem Anliegergebrauch oder einem sonstigen Rechtsgrund beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1981 - BVerwG 7 C 67.79 - BVerwGE 64, 176), macht keinen Unterschied.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 1097/12

    Zugehörigkeit der Anlage einer Zufahrt von einem Anliegergrundstück zu einer

    Umdrucks; so auch (inzident) BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1981 - 7 C 67.79 -, BVerwGE 64, 176 (184).
  • BGH, 27.01.2005 - III ZB 47/04

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber

    Der Senat (BGHZ 85, 121, 123 f; 98, 244, 245 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 176, 177; 77, 276, 277; NJW 1976, 906 f; vgl. auch VG Oldenburg ArchivPT 1998, 410, 411) haben dem folgend die Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche aus dem Telegraphenwegegesetz dem öffentlichen Recht zugeordnet und dementsprechend die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Streitigkeiten hierüber angenommen.
  • OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04

    Kostentragungspflicht aus § 53 Abs. 3 , § 56 TKG für den Fall, dass

    Es ist funktional auf die Unterbringung von Telekommunikationslinien beschränkt (vgl. BVerwGE 64, 176/182; Manssen/Demmel, Telekommunikations- und Multimediarecht, C § 50, Rn. 33 m.w. Nw; ).
  • OVG Thüringen, 04.05.2023 - 3 KO 345/20

    Kostentragung für die Verlegung einer Telekommunikationslinie

    Die Kostenfolgepflicht findet allerdings dort ihre Grenzen, wo die geplante Änderung des Verkehrsweges nicht mehr durch verkehrliche Interessen der Allgemeinheit am Weg als Verkehrsvermittler gedeckt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1987 - 7 C 78/85 - Rn. 14 und vom 23. Oktober 1981 - 7 C 67/79 - Rn. 18 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits zum Telegraphenwegegesetz entschieden, dass eine am Sinn und Zweck des Gesetzes ausgerichtete Betrachtung zeige, dass der Begriff der besonderen Anlage - anders als die in § 5 Abs. 1 TWG (a. F.) aufgeführten Bespiele besonderer Anlagen vermuten lassen - nicht wesentlich und entscheidend von deren körperlicher Selbständigkeit gegenüber der Straße geprägt ist (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1981 - 7 C 67/79 - juris Rn. 17).

    Maßgeblich für die Entscheidung über die Kostentragungspflicht ist in Ansehung dieser Regelungen daher nicht die technische Ausgestaltung der besonderen Anlage, sondern die Bedeutung des hinter der Anlage stehenden Interesses, dem das Interesse des Nutzungsberechtigten gegenübersteht, von dem Veranlasser der Verlegung der Telekommunikationslinie Kostenersatz zu erhalten (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1981 - 7 C 67/79 - Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1973 - III ZR 154/71 - Rn. 14; jeweils juris).

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn -

    Man kann hierin den "Grundsatz der Abhängigkeit der Telegraphenanlagen vom Verkehrsweg" erkennen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1981, BVerwGE 64, 176 = Archiv PF 1982, 351 ).

    Das Interesse der Allgemeinheit am Weg als Verkehrsvermittler hat hiernach den Vorzug vor dem Interesse der Bundespost am Fortbestand ihrer Anlagen sowie daran, ihre Anlagen nur gegen Kostenerstattung verlegen oder verändern zu müssen (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1981, a.a.O.).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 229/02

    Straßenrecht - Kosten der Umlegung einer Telekommunikationslinie

    Der Grund, daß diese Zufahrten wie sonstige "verkehrsfremde" (besondere) Anlagen zu behandeln sind, liegt darin, daß diese Zufahrten nicht - wie für die öffentliche Straße wesenseigen - dem allgemeinen Verkehrsinteresse, sondern dem besonderen Interesse des einzelnen dienen (Senatsurteil vom 20. Dezember 1973 - III ZR 154/71 - WM 1974, 353, 354; BVerwGE 64, 176, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2008 - 13 E 526/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Charakters einer

    Bezüglich des Fernmeldeleitungsrechts nach dem Telegraphenwegegesetz (TWG), das die Befugnisse der Telegraphenverwaltung und rechtsnachfolgenden Deutschen Bundespost regelte, öffentliche Verkehrswege für ihre Fernmeldelinien zu nutzen (vgl. § 1 Abs. 1 TWG) und das in dem Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 (BGBl 1, 1120) aufging, war die Zuordnung zum öffentlichen Recht geklärt, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1981 - 7 C 67.79 -, BVerwGE 64, 176 = DVBl. 1982, 590; OVG NRW, Urteil vom 19. September 1996 - 20 A 5170/95 -, ArchivPT 1997, 329, 331 f.; vgl. auch Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Stand 2007, § 40 Rn. 846, so dass auch Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche aus dem Telegraphenwegegesetz dem öffentlichen Recht zuzuordnen waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2014 - 20 A 525/12

    Zugehörigkeit einer Leitung zu denjenigen für den Fernverkehr im Sinne von § 56

    - 7 C 67.79 -, BVerwGE 64, 176.
  • VG Bremen, 22.01.2009 - 2 K 214/07

    Kosten für die Verlegung von Leitungen und sonstigen Telekommunikationsanlagen -

    Als besondere Anlagen sind in der Rechtsprechung eine Zufahrt zu privaten Garagen (BVerwG, Urteil v. 23.10.1981 - 7 C 67.79 in DVBl. 1982, 590) und ein Grundstücksanschluss 14.
  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 42/81

    Rechtsweg

  • VGH Hessen, 05.12.1989 - 11 UE 128/84

    1. Kosten für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe - Erstattungsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91

    Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie

  • VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96

    Straßen- und Wegerecht; Notgrabung

  • VG Augsburg, 20.09.2023 - Au 4 K 23.120

    Kostentragungspflicht für die Verlegung einer Telekommunikationslinie,

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