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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01   

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https://dejure.org/2002,1138
BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01 (https://dejure.org/2002,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 7 C 7.01 (https://dejure.org/2002,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 7 C 7.01 (https://dejure.org/2002,1138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 1, Art. 140 i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV; Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23. März 1994: Art. 13 Abs. 1 und 4, Schlussprotokoll
    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen Rechts; Vorfrage religiösen Inhalts; Zugehörigkeit zur "Jüdischen Gemeinschaft"; Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften; Selbstverständnis der religiösen Gemeinschaft; Anerkennung ...

  • Wolters Kluwer

    Staatskirchenrecht - Rechtsweg zu staatlichen Gerichten - Anwendung staatlichen Rechts - Vorfrage religiösen Inhalts - Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft - Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften - Selbstverständnis der religiösen Gemeinschaft - ...

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 140;... ; WRV Art. 137 Abs. 3; ; Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23. März 1994/ Art. 13 Abs. 1; ; Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23. März 1994/ Art. 13 Abs. 4 Schlussprotokoll

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rechtsschutz für eine jüdische Gemeinde vor staatlichen Gerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen Rechts; Vorfrage religiösen Inhalts; Zugehörigkeit zur "Jüdischen Gemeinschaft"; Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften; Selbstverständnis der religiösen Gemeinschaft; Anerkennung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 86
  • NJW 2002, 2807 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 987
  • DVBl 2002, 986
  • DÖV 2002, 952
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01
    Aus der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 92 GG) folgt, dass die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen sind, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet (BGH, JZ 2000, 1111 mit insoweit zust. Anm. Maurer, JZ 2000, 1113; auch BVerfGE 83, 341 ).

    Es mag sein, dass eine Unterwerfungserklärung der Klägerin, wäre sie abgegeben worden, für das staatliche Gericht die Verpflichtung begründen kann, die Entscheidung des Schieds- und Verwaltungsgerichts des Zentralrats abzuwarten und sie, wenn sie ergangen ist, der weiteren Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. BGH, JZ 2000, 1111 ).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01
    Aus der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 92 GG) folgt, dass die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen sind, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet (BGH, JZ 2000, 1111 mit insoweit zust. Anm. Maurer, JZ 2000, 1113; auch BVerfGE 83, 341 ).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Zu keinem anderen Ergebnis führe auch das Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 (BVerwGE 116, 86), dessen Gegenstand die der brandenburgischen Regelung vergleichbare sachsen-anhaltische Förderbestimmung bilde.

    Bei der Frage, welche Eigenschaften ein Zusammenschluss von Juden aufweisen müsse, um als jüdische Gemeinde zu gelten, die von Verfassungs wegen an der Förderung zu beteiligen sei, könne auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 zurückgegriffen werden, nach dem zur jüdischen Gemeinschaft im Sinne des dort gegenständlichen Vertrages jede Gemeinde gehöre, die sich selbst als jüdische Gemeinde verstehe und unbeschadet der jeweiligen Art des Glaubensverständnisses innerhalb des Judentums Aufnahme und Anerkennung gefunden habe (BVerwGE 116, 86 ).

    Dieser weist darauf hin, dass er sich in seinem Urteil vom 28. Februar 2002 (BVerwGE 116, 86) nicht ausdrücklich mit der Frage befasst habe, ob Verfassungsgrundsätze es verbieten, die Verteilung von Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften einer Religionsgemeinschaft als staatliche Aufgabe zur selbstständigen Erledigung zu übertragen.

    Nach ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck ist diese Regelung so zu verstehen, dass damit eine abschließende Regelung der Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg getroffen und darüber hinausgehende Ansprüche aller jüdischen Gemeinden gegen das Land ausgeschlossen werden sollten (ebenso für Art. 13 des - früheren - Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt BVerwGE 116, 86 ).

    Die Vergabe vom Land bereitgestellter Mittel verliert durch die Übertragung auf den Landesverband nicht ihren Charakter als hoheitliche Aufgabe und wird nicht dadurch zur eigenen Angelegenheit und zum Gegenstand des Selbstbestimmungsrechts des Landesverbandes, dass die Mittel diesem zunächst vollständig zufließen (vgl. auch BVerwGE 116, 86 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - A 2 S 339/98
    Auf die Revision der Klägerin hin hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen ( BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - BVerwG 7 C 7.01 - ), dies im Wesentlichen mit der Begründung:.

    Die Berufung hat auf der Grundlage des den Senat bindenden Revisionsurteils ( BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - BVerwG 7 C 7.01 -, BVerwGE 116, 86 ff) keinen Erfolg.

    In diesem weiteren Sinn ist dann - räumlich auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt bezogen - "Jüdische Gemeinschaft" als "vorgefundener Begriff" zu verstehen (so bereits das aufgehobene Urteil des Senats vom 03.03.2000; hierauf Bezug nehmend dann: BVerwGE 116, 86 [90}; kritisch zu dieser Handhabung: Vulpius, LKV 2004, 496 [496 r. Sp., mit Fußn. 6]).

    Der Auffassung von Germann (Anm. zu BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - BVerwG 7 C 7.01 -, in: DVBI 2002, 988 ff), die Bindungswirkung sei einschränkend zu interpretieren, folgt der Senat nicht; denn das Revisionsurteil hat nicht nur die Auffassung des Senats beanstandet, er sei wegen Art. 140 GG überhaupt an einer Überprüfung gehindert.

    Der Senat sieht sich entgegen Germann ( a. a, 0., S. 990 [sub Nr. 5]) nicht frei für eine volle neue Überprüfung des Staatsvertrags allein auf der Grundlage des Landesrechts; denn dies müsste vernachlässigen, dass die "tragenden" Gründe sich von Bundesrechts wegen gerade auch wegen der Neutralitätspflicht des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften mit der Auslegung befassen, was unter dem die hier einschlägige Religionsgemeinschaft kennzeichnenden Begriff zu verstehen ist (vgl. insoweit: BVerwGE 116, 86 [BVerwG 28.02.2002 - 7 C 7/01] [90]); dies schließt eine vom Bundesrecht abweichende Auslegung des Begriffs der "Jüdischen Gemeinschaft" allein aufgrund Landesrechts aus.

    Vielmehr kommt es - soweit das Selbstverständnis überhaupt eine Rolle spielt (zur Kritik insoweit vgl. vor allem: Maurer, Anm. zu BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - BVerwG 7 C 7.01 -, in: JZ 2002, 1104 [11057 1106]) - darauf an, ob sich die Anspruch stellende neue jüdische Gemeinde der "Jüdischen Gemeinschaft" zugehörig fühlt (Kernthese des Bundesverwaltungsgerichts, in: BVerwGE 116, 86 [BVerwG 28.02.2002 - 7 C 7/01] [90]).

    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Beklagten reicht auch dem Senat nicht aus, dass sich eine "jüdische Vereinigung" schlicht für "jüdisch" hält; dabei bleibt ohne Relevanz, ob der Verdacht besteht, sie lehne sich an das Judentum nur deshalb an, um der Staatsleistungen teilhaftig zu werden (vgl. insoweit BVerwGE 116, 86 [BVerwG 28.02.2002 - 7 C 7/01] [91]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Problem, das es dem Senat zu lösen aufgegeben hatte, allerdings dahingehend vereinfacht, dass es eine Regel-Ausnahme-Aussage getroffen hat (BVerwGE 116, 86 [BVerwG 28.02.2002 - 7 C 7/01] [91 f.]): "In der Regel" werde es bei einer sich nach ihrem Selbstverständnis als jüdisch bezeichnenden Gemeinde ausreichen, dass sie in einem entsprechenden Verband innerhalb des Judentums Aufnahme gefunden habe.

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12

    Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis;

    b) Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist aber auch in dienstrechtlichen Streitigkeiten zwischen Geistlichen und Kirchenbeamten und ihrer Religionsgesellschaft aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten staatlichen Justizgewährungsanspruchs eröffnet, wenn und insoweit die Verletzung staatlichen Rechts geltend gemacht wird (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 67; Morlok, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2008, Art. 137 WRV Rn. 73).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    cc) Wenn das Bundesverwaltungsgericht angesichts einer von ihm angenommenen Tendenz zur Pluralisierung und Rekonfessionalisierung des Judentums (mit Hinweis auf BVerwGE 116, 86 und Weber, LKV 2006, 9 ) trotz der Zubilligung, dass nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ein bestimmtes Verhalten zugleich mit dem Bekenntnis auf die Mitgliedschaft in der durch dieses geprägten Religionsgemeinschaft gerichtet sein könne, sich daran gehindert sieht, aus der Angabe einer "mosaischen" Religionszugehörigkeit auf die Zuordnung zur konkreten jüdischen Gemeinde zu schließen, verkennt es, dass es sich bei den von den Klägern angeführten unterschiedlichen Strömungen jedenfalls um Strömungen innerhalb des Judentums handelt.
  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09

    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft;

    Denn auch wenn "mosaisch" als Synonym für "jüdisch" zu verstehen sein sollte, lässt der Hinweis auf eine "mosaische" Religionszugehörigkeit angesichts der allgemeinkundigen und dem Senat aus anderen Verfahren bekannten (vgl. Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 ) Tendenz zur Pluralisierung und Rekonfessionalisierung des Judentums (vgl. Weber, LKV 2006, 9 ) die Zuordnung zur konkreten jüdischen Gemeinde nicht zu.
  • BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 2467/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen betreffend die Festsetzung

    Zum sachlichen Schutzbereich gehört nur die Bestimmung der eigenen inneren Organisation der Religionsgemeinschaft (vgl. BVerfGE 83, 341 ; 123, 148 ; vgl. Maurer, JZ 2002, S. 1104 ; vgl. auch BVerwGE 116, 86 ).

    Die Anwendung von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV zugunsten des Beschwerdeführers als Teil der Jüdischen Gemeinschaft scheitert - unabhängig von einer rechtlichen Einordnung und der Grundrechtsfähigkeit dieser Gemeinschaft (vgl. insoweit BVerwGE 116, 86 ) - vorliegend bereits daran, dass die fachgerichtlichen Entscheidungen jedenfalls nicht die eigenen Angelegenheiten des Beschwerdeführers betreffen.

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    a) Aufgrund der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 92 GG) sind die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 67).
  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28.2.2002 (JZ 2002, 1102 m. Anm. Maurer) angeschlossen.
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Aufgrund der Justizgewährungspflicht sind zwar die Gerichte zur Entscheidung aller Rechtsfragen berufen, deren Beantwortung sich nach staatlichem Recht richtet (BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 - NJW 1999, 349 ; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 67 S. 10; BGH, Urteil vom 11. Februar 2000 - V ZR 271/99 - NJW 2000, 1555).
  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Angesichts der staatlichen Pflicht zur Neutralität gegenüber den verschiedenen Religionsgemeinschaften bzw. den einzelnen Richtungen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft und ihrer grundsätzlichen Gleichwertigkeit darf sich der Staat, soweit er sich für die Unterstützung einer Glaubensgemeinschaft entschließt, nicht darauf beschränken, innerhalb dieser Glaubensgemeinschaft ausschließlich die Mehrheitsgemeinden zu fördern und die von der Zahl ihrer Mitglieder her zwar kleineren, aber traditionell gleichwohl einen prägenden Bestandteil des religiösen Lebens innerhalb des jüdischen Glaubens ausmachenden Richtungsgemeinden unberücksichtigt zu lassen (vgl. zum gebotenen weiten Verständnis des Begriffs der jüdischen Gemeinden BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 7 C 7.01 -, BVerwGE 116, 86, 89 ff.).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

  • VG Mainz, 10.01.2013 - 1 K 239/11

    Landesleistungen für jüdische Gemeinde

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 20.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

  • VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11

    Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2015 - 6 B 61.15

    Teilurteil; vorläufige Vollstreckbarkeit; Vorabentscheidung; unselbstständige

  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

  • VG Bayreuth, 26.02.2024 - B 7 K 22.714

    Verteilung von staatlichen Fördermitteln an Israelitische, Kultusgemeinden durch

  • EGMR, 20.12.2011 - 38254/04

    Rechtsschutz für Pfarrer: Kirchlicher Streit vor weltlichem Richter

  • VG Freiburg, 21.07.2005 - 2 K 1296/05

    Zur staatlichen Gerichtsbarkeit bei innerkirchlichen Streitigkeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - 5 A 1385/12

    Geltendmachung eines auf kirchlichem Prozessrecht beruhenden Anspruchs auf

  • VG Halle, 26.03.2009 - 3 A 94/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - 5 A 1386/12

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Verfahren vor den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - 5 A 1384/12

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Verfahren vor den

  • EGMR, 06.12.2011 - 12986/04

    MULLER c. ALLEMAGNE

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10

    Mitgliederbezogenen Anteil des Landeszuschusses für jüdische Gemeinden;

  • VG Hamburg, 17.08.2011 - 8 K 3632/09

    Eröffnung des Rechtswegs zu staatlichen Gerichten; Berufung in das

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2010 - 8 ME 276/10

    Schutz einer kirchlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts durch das

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2006 - 11 ME 52/06

    Voraussetzungen für den Anspruch eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins auf

  • BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 94.00

    Klärung der Reichweite des Art. 137 Abs. 3 S. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV)

  • BVerwG, 28.06.2005 - 7 B 9.05

    Anspruch auf Teilhabe an finanziellen Leistungen des Landes Sachsen-Anhalt an den

  • BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - 4 L 92/10

    Abwasserbeseitigungsbeitrag

  • VG Hannover, 30.05.2008 - 2 A 813/07

    Gewaltmonopol; Justizsgewährungspflicht; Loccumer Vertrag; öffentlich-rechtliche

  • VG Köln, 31.05.2007 - 16 K 1141/06

    Jüdische Liberale Gemeinde Köln muss an Landesmitteln zur Förderung der Jüdischen

  • VG Düsseldorf, 19.10.2007 - 1 K 3310/07

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung in einen kirchenbeamtenrechtlichen Wartestand;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2007 - 4 S 1402/06

    Verwaltungsrechtsweg bei Streitigkeit zwischen jüdischer Gemeinde und

  • VG Hannover, 10.02.2006 - 11 B 338/06

    Zuwendungsanspruch einer jüdischen Gemeinde aus dem niedersächsischen

  • EGMR, 06.12.2011 - 39775/04

    REUTER c. ALLEMAGNE

  • EGMR, 20.05.2008 - 12986/04

    MÜLLER c. ALLEMAGNE

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2007 - 4 S 1403/06

    Jüdische Gemeinde muss Streit "innerkirchlich" klären

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 94.00, 7 C 7.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22797
BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 94.00, 7 C 7.01 (https://dejure.org/2001,22797)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 7 B 94.00, 7 C 7.01 (https://dejure.org/2001,22797)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 7 B 94.00, 7 C 7.01 (https://dejure.org/2001,22797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 94.00
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 7.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2002 - 7 PKH 1.02, 7 C 7.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30379
BVerwG, 08.02.2002 - 7 PKH 1.02, 7 C 7.01 (https://dejure.org/2002,30379)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2002 - 7 PKH 1.02, 7 C 7.01 (https://dejure.org/2002,30379)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 7 PKH 1.02, 7 C 7.01 (https://dejure.org/2002,30379)
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