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   BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68   

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BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68 (https://dejure.org/1970,321)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1970 - VII C 77.68 (https://dejure.org/1970,321)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - VII C 77.68 (https://dejure.org/1970,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeingebrauch und Sondernutzung an Bundesfernstraßen - Verbot des Verteilens von Handzetteln nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Verteilung von Handzetteln auf öffentlichen Straßen - Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis der Verteilung von gewerblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 326
  • MDR 1970, 1039
  • DVBl 1970, 873
  • DÖV 1971, 98
  • JR 1971, 168
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in BVerwGE 4, 342 [344] ausgeführt, daß eine Sondernutzung, ganz gleich, ob sie in der Form der Gebrauchserlaubnis oder der Nutzungsverleihung vor sich geht, an der Stelle, auf der sie ausgeübt wird, den Gemeingebrauch notwendigerweise beeinträchtigt.
  • BVerwG, 28.02.1969 - VII B 76.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68
    Deshalb bedarf es keiner Prüfung, ob die Beklagte sich zu Recht durch Art. 5 Abs. 1 GG gebunden gefühlt hat oder ob nicht etwa Art. 5 Abs. 2 GG auch in diesen Fällen eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigt, wenn es um den Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 28. Februar 1969 - BVerwG VII B 76.66 -, DVBl. 1969, 587).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68
    Der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne dieser Vorschrift umfaßt jede der Verfassung gemäße Rechtsnorm (BVerfGE 6, 32 [38]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß das Bundesfernstraßengesetz auch die Gehwege erfaßt, die als unselbständige Straßenteile zu Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gehören (BVerwGE 35, 326 [327]) und daß der in der Gameindesatzung vorgesehene Gebührenrahmen wegen seines verhältnismäßig geringen Spielraums (1-30 DM) den verfassungsmäßigen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 = DÖV 1971, 102).

    Auch wenn als Verkehr im Sinne dieser Vorschrift nicht nur das Streben nach Ortsveränderung, nach Überwindung von Entfernungen einschließlich des ruhenden Verkehrs angesehen werden sollte (hierzu Kodal, Straßenrecht, 2. Aufl. 1964, S. 262; BVerwGE 35, 326 [329]), sondern darunter auch die die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern beabsichtigende Benutzung der Gehwege innerstädtischer Ortsdurchfahrten im Rahmen einer erweiterten Zweckbestimmung dieser Straßenteile fiele (so vor allem OLG Stuttgart, NJW 1976, 201 = DVBl. 1976, 113), was der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden braucht, geht jedenfalls das Aufstellen eines Gestelles, Tisches oder Standes über diesen Verkehrsbegriff hinaus.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 35, 326 [329]) stellt es § 8 Abs. 1 FStrG nicht darauf ab, ob durch die als Sondernutzung anzusehende Tätigkeit der Gemeingebrauch anderer beeinträchtigt wird.

    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 (BVerwGE 35, 326 [331]) zum Ausdruck gebracht (ebenso Marschall-Schroeter-Kastner, a.a.O. § 8 RdNr. 4.2, S. 273 und Rd.Nr. 13 S. 297).

  • BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86

    Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass die Vorschriften der Straßengesetze über die Sondernutzungserlaubnis eine zulässige gesetzliche Schranke der Freiheit der Berufsausübung bilden (vgl. Urteil vom 26.06.1970 - BVerwG 7 C 77.68 -, BVerwGE 35, 326, 332).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Denn sie ist jedenfalls eine durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimierte zulässige gesetzliche Regelung der Berufsausübung i. S. des Art. 12 Abs. 1 Satz GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1970 - 7 C 77.68 - BVerwGE 35, 326 [332]; Beschl. v. 19.12.1986 - 7 B 144.86 - NJW 1987, 1836 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits durch sein Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 7 C 77.68 - (BVerwGE 35, 326) diese Rechtsauffassung bekräftigt und weiter ausgeführt, daß weder § 5 Abs. 3 FStrG noch § 8 Abs. 1 Satz 2 FStrG noch Art. 74 Nr. 22 GG Anlaß böten, dies wirksam in Zweifel zu ziehen.
  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98

    Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung

    Die Verkäufer bewegen sich schließlich auch nur zu diesem Zweck wie Fußgänger auf der Straße (vgl. BVerwG, Urt.v. 26.06.1970 - VII C 77.68 -, BVerwGE 35, 326, 329).

    Hierfür ist unerheblich, ob äußerlich erkennbar ist, dass es der Klägerin nicht um Meinungsäußerung, sondern um Gewinnerzielung geht (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.; wohl auch BVerwG, Urt.v. 26.06.1970 a.a.O., 323; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 94).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78

    Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der

    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß das Bundesfernstraßengesetz auch die Gehwege erfaßt, die als unselbständige Straßenteile zu Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gehören (BVerwGE 35, 326 [327]) und daß der in der Gemeindesatzung vorgesehene Gebührenrahmen wegen seines verhältnismäßig geringen Spielraums (1-30 DM) den verfassungsmäßigen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 4 C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 = DÖV 1971, 102).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 35, 326 [329]) stellt es § 8 Abs. 1 FStrG nicht darauf ab, ob durch die als Sondernutzung anzusehende Tätigkeit der Gemeingebrauch anderer beeinträchtigt wird.

    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 (BVerwGE 35, 326 [331]) zum Ausdruck gebracht (ebenso Marschall-Schroeter-Kastner, a.a.O. § 8 RdNr. 4.2, S. 273 und RdNr. 13 S. 297).

  • BVerwG, 02.06.2022 - 9 A 13.21

    Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen

    Die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG erstreckt sich vielmehr insbesondere auch auf Regelungen über die Planfeststellung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - BVerfGE 26, 338 ), den Gemeingebrauch und die Sondernutzung, die Bestimmung des Trägers der Straßenbaulast, die Festlegung seiner Aufgaben und die Straßenaufsicht (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - 7 C 77.68 - BVerwGE 35, 326 ).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Für die Entscheidung des vorliegenden Falles kann in wegerechtlicher Hinsicht offenbleiben, ob "reine Werbefahrten" noch zum Gemeingebrauch gehören (§ 14 Abs. 3 LStrG NW vom 28. November 1961 - GVBl. S. 305: Benutzung "vorwiegend zum Verkehr", nicht "zu anderen Zwecken"; abl. BayObLG NJW 1966, 846, 847 für § 18 BayStrWG; BVerwGE 35, 326, 329 für § 7 Abs. 1 FStrG; bejahend OVG Hamburg MDR 1967, 74 f [OVG Hamburg 16.06.1966 - Bf II 99/64] ür nichtgewerbliche Reklamefahrt; zweifeld zur möglichen Abgrenzung von reinen Werbefahrten und üblicher Teilnahme am Verkehr, BVerfGE 40, 371, 383) oder als Sondernutzung einer Erlaubnis bedürfen (vgl. § 18 Abs. 1 LStrG NW).
  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78

    Aufstellen eines Tisches auf öffentlicher Straße zur politischen Werbung -

    Ob unter Verkehr i.S.d. Vorschrift allein das Streben nach Ortsveränderung, nach Überwinden von Entfernungen einschließlich des ruhenden Verkehrs zu verstehen ist (BVerwGE 35, 326, 329), oder ob unter diesen Begriff auch noch die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern zu subsumieren ist, braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Der vorliegende Fall zwingt auch nicht zu einer abschließenden Stellungnahme zu der von mehreren Oberlandesgerichten mit unterschiedlicher Begründung vertretenen Ansicht, das Verteilen von Flugblättern, Handzetteln oder sonstigen Schriften politischen Inhalts, sofern dies von Mensch zu Mensch geschieht, sei eine erlaubnisfreie Nutzung der Verkehrsfläche (Gemeingebrauch: OLG Stuttgart NJW 1976, 201; OLG Frankfurt NJW 1976, 203; OLG Bremen NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75]; OLG Karlsruhe NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75]; erweiterter Gemeingebrauch: OLG Celle 1. Strafsenat NJW 1975, 1895 L; erlaubnisfreie Sondernutzung: OLG Düsseldorf NJW 1975, 1288 [OLG Düsseldorf 06.02.1975 - 1 Ss OWi 1196/74]; OLG Celle 2. Strafsenat NJW 1975, 1894 und NdsRPfl 1976, 18; offen: OLG Saarbrücken NJW 1976, 1362 [OLG Saarbrücken 22.12.1975 - Ss B 63/75]; OLG Hamm NJW 1976, 2172 [OLG Hamm 29.07.1976 - 2 Ss OWi 169/76]; vgl. dagegen BVerwGE 35, 326; VGH München DVBl 1967, 920; beide für gewerbsmäßiges Verteilen; OVG Münster DVBl 1972, 509 für politische Flugschriften; noch offen BVerwG NJW 1978, 1933; 1934) [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 5/78].

  • OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75

    Verteilung von Flugblättern ohne Sondernutzungserlaubnis; Begehen einer

    Soweit deshalb § 7 Abs. 1 BFernStrG den Gemeingebrauch an Bundesfernstraßen auf die Benutzung zu Verkehrszwecken beschränkt, kann weder hieraus noch aus der hierzu ergangenen Entscheidung in BVerwGE 35, 326 ein Argument zum Umfang des Gemeingebrauchs auf anderen Straßen und Plätzen hergeleitet werden.

    Dem steht insbesondere auch nicht das Urteil des BVerwGE 35, 326 entgegen: Zwar scheint dort das BVerwG, indem es bei Abgrenzung des Gemeingebrauchs von der Sondernutzung eher allgemein darauf abstellt, ob die Straße zum Verkehr oder "zu anderen Zwecken" benutzt wird (BVerwGE 35, 329), einen Einfluß grundrechtlicher Gewährleistungen auf den Umfang des Gemeingebrauchs im Einzelfall zu verneinen.

  • OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 5 Ss OWi 394/97

    Verteilung kostenloser Koranexemplare durch Salafisten - Rechtliche Implikationen

  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049

    Straßenrechtliche Sondernutzungsgebühren für Schaukasten

  • BayObLG, 19.03.2002 - 3 ObOWi 86/01

    Verteilung politischer Schriften an Kraftfahrer bei Ampelstop - Sondernutzung

  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 128.00

    Ein zeitweiliges Haltverbot in einem Baustellenbereich ist nicht deshalb nichtig,

  • VG Frankfurt/Main, 04.09.1990 - IV/2 E 2234/86
  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 42.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zugehörigkeit bestimmter

  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 44.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zugehörigkeit bestimmter

  • BVerwG, 26.02.1973 - IV B 65.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71

    Erlaubnis für das Verteilen von Handzetteln auf Bürgersteigen nach Straßenrecht

  • OVG Berlin, 01.06.1973 - II B 16.72

    Verbot der Verteilung von Flugblättern ohne vorherige Erteilung einer

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