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   BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05   

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https://dejure.org/2005,3184
BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05 (https://dejure.org/2005,3184)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 7 C 8.05 (https://dejure.org/2005,3184)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 7 C 8.05 (https://dejure.org/2005,3184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 2205 und 2212
    Berechtigter; Rechtsnachfolger; Anmeldung; Testamentsvollstreckung; Anmeldung durch Berechtigten bei Testamentsvollstreckung; Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs bei Testamentsvollstreckung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1
    Anmeldung; Anmeldung durch Berechtigten bei Testamentsvollstreckung; Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs bei Testamentsvollstreckung; Berechtigter; Rechtsnachfolger; Testamentsvollstreckung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche durch Erben

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrechtliche Ansprüche des Erben eines vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes (VermG) verstorbenen Geschädigten; Selbstständige Geltendmachung der Ansprüche bei angeordneter Testamentsvollstreckung; Einhaltung der Ausschlussfrist des § 30a Abs. 1 VermG

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2205; ; BGB § 2212

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche durch Erben bei Testamentsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 458
  • NVwZ 2006, 480 (Ls.)
  • NJ 2006, 190
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05
    Da Ansprüche nach dem Vermögensgesetz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 27) als Nachlassforderungen zu behandeln seien, liege deren Geltendmachung und Verfolgung allein im Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers.

    Aus dem Urteil des Senats vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 27) folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05
    Allerdings kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen, wenn das Tatsachengericht bei der rechtlichen Würdigung der Anmeldung eine gesetzliche Auslegungsregel verletzt hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - (a.a.O.) ausgeführt: "Da die Möglichkeit eines Irrtums bei der Hausnummer eines vor Jahrzehnten enteigneten Grundstücks besonders nahe liegt ..., sind entsprechende Angaben, auch wenn sie vermeintlich präzise erscheinen, mit Zurückhaltung zu würdigen.

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Diese kann hier jedoch vom Revisionsgericht ausnahmsweise jedenfalls deshalb vorgenommen werden, weil das Oberverwaltungsgericht keine Auslegung des Antrags des Klägers vorgenommen hat (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2005 - BVerwG 7 C 8.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 36 Rn. 30).
  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum;

    Deren Antragsbefugnis wollte der Gesetzgeber mit der später erlassenen Bestimmung des § 30 VermG nicht einschränken (Urteil vom 17. Oktober 2005 - BVerwG 7 C 8.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 36).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05

    Unternehmen; Unternehmensteil; Einzelkaufmann; Zweckbestimmung; Anmeldung;

    Deren Antragsbefugnis wollte der Gesetzgeber mit der später erlassenen Bestimmung des § 30 VermG nicht einschränken (Urteil vom 17. Oktober 2005 BVerwG 7 C 8.05 NJW 2006, 458, Rn. 25, 26).
  • BVerwG, 24.09.2015 - 5 C 13.14

    DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; freigestellte Beteiligung; ausländischer

    Schon deshalb ist der Senat befugt, insoweit eine eigenständige Auslegung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 7 C 8.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 36 Rn. 30).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 7 B 37.05

    Möglichkeit einer selbstständigen Geltendmachung von vermögensrechtlichen

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 8.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15

    Betrachtung eines Restitutionsantrags als von einem Antrag auf Rückübertragung

    a) Die Kläger haben eine Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2000 - 7 C 8.00 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21) und vom 17. Oktober 2005 - 7 C 8.05 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 36) nicht bezeichnet.
  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

    Zum einen ist der durch das Zeugnis des Amtsgerichts (Geschäftsnummer ...) vom 20. Juni 1977 ausgewiesene Testamentsvollstrecker Herbert A. am 08. Juni 1982 verstorben und die Erblasserin hatte den Testamentsvollstrecker weder ermächtigt, einen Mitvollstrecker, § 2199 Abs. 1 BGB, noch einen Nachfolger, § 2199 Abs. 2 BGB, zu ernennen, mit der Folge, dass die Testamentsvollstreckung spätestens mit dem Tod des Testamentsvollstreckers nach § 2225 BGB erloschen ist; zum anderen und vor allem gehörte der Rückübertragungsanspruch nicht dem Nachlass an, sondern er stand mit In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 unmittelbar der Restitutionsantragstellerin als Rechtsnachfolgerin der Alteigentümerin zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 2005 - BVerwG 7 C 8.05 - juris Rn. 22; Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messer-schmidt/Neuhaus, VermG, Mai 2010, § 3 Rn. 5a).
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