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   BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99   

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https://dejure.org/2000,943
BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99 (https://dejure.org/2000,943)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 7 C 8.99 (https://dejure.org/2000,943)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 7 C 8.99 (https://dejure.org/2000,943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 38 Abs. 2 Satz 2; VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2; VwVfG § 80 Abs. 2
    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der Vertretung; zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Wohnungs- und Baugesellschaft mit eigener Rechtsabteilung

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung - Rechtsanwalt - Widerspruchsverfahren - Notwendigkeit der Vertretung - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Wohnungs- und Baugesellschaft mit eigener Rechtsabteilung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung für Vertretung im Widerspruchsverfahren

  • Judicialis

    VermG § 38 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 80 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Erstattungsfähigkeit von RA-Kosten im Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der Vertretung; zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Wohnungs- und Baugesellschaft mit eigener Rechtsabteilung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG; § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO; § 80 Abs. 2 VwVfG
    Vermögensrecht/Widerspruchsverfahren/Vertretung durch Rechtsanwalt/erstattungsfähige Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3081 (Ls.)
  • NJ 2000, 611 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Ebensowenig ist die Erwägung tragfähig, daß es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" in diesem Verfahrensstadium nicht bedürfe (vgl. aber Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 10.80 - BVerwGE 61, 100 ).

    Unter solchen Umständen kann auch einem Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung nicht verwehrt werden, für die Vertretung im Widerspruchsverfahren externen Sachverstand in Anspruch zu nehmen, wenn es sich bei einer Streitsache mit noch nicht abzusehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen von einer Vertretung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt (§§ 1, 3 Abs. 1 BRAO) und der damit verbundenen aus einer objektiv größeren Distanz heraus erfolgenden Beratung höhere Erfolgsaussichten verspricht (vgl. auch Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 10.80 - BVerwGE 61, 100 ).

  • BVerwG, 15.03.1999 - 8 B 225.98

    Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Kosten

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist damit die Schwierigkeit der Sache, die jedoch nicht abstrakt, sondern unter Berücksichtigung der Sachkunde und der (persönlichen) Verhältnisse des Widerspruchsführers festzustellen ist (stRspr, z.B. Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 8 B 10.82 - NVwZ 1983, 346; Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 8 B 225.98 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 4 S. 2).

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Beschluß des 8. Senats vom 15. März 1999 - BVerwG 8 B 225.98 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Aus dem Begriff der "Notwendigkeit" der Zuziehung eines Bevollmächtigten folgt nicht, daß die Erstattungsfähigkeit im Widerspruchsverfahren eine Ausnahme bleiben müsse (Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 14/63 - BVerwGE 17, 245).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 10.82

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im isolierten Widerspruchsverfahren gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist damit die Schwierigkeit der Sache, die jedoch nicht abstrakt, sondern unter Berücksichtigung der Sachkunde und der (persönlichen) Verhältnisse des Widerspruchsführers festzustellen ist (stRspr, z.B. Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 8 B 10.82 - NVwZ 1983, 346; Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 8 B 225.98 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 4 S. 2).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 8 C 39.95

    Fehlerhafte Annahme der Versäumung der Klagefrist - Klageerhebung durch Fax -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten dargestellt hat (Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 8 C 39.95 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 39 S. 16 f. und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 15.95 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 36 S. 4).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er die Kostenerstattung von der Notwendigkeit der Vertretung im Widerspruchsverfahren abhängig gemacht hat, allein zum Ausdruck gebracht, daß eine Kostenerstattung nicht stets, sondern nach der Lage des Einzelfalles anzuerkennen ist (Beschluß vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 42 S. 5 f.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95

    Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Die Beurteilung ist nach der Sachlage vorzunehmen, wie sie sich im Zeitpunkt der Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten dargestellt hat (Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 8 C 39.95 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 39 S. 16 f. und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 15.95 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 36 S. 4).
  • Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
    Da eine Beschränkung auf Ausnahmefälle im Gesetzeswortlaut keinen hinreichenden Anhalt findet, kann eine dahin gehende Auslegung auch nicht mit der Entstehungsgeschichte des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. Begründung zu § 159 Abs. 2 des Regierungsentwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung, BTDrucks III/55, S. 48) begründet werden.
  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 19/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines

    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Zuziehung ist zudem die Bedeutung der Streitsache für den Widerspruchsführer zu berücksichtigen (BVerwG Urteil vom 24.5.2000 - 7 C 8/99 - juris RdNr 10 = Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5; BVerwG Beschluss vom 21.12.2011 - 1 WB 51/11 - juris RdNr 19 = Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3) .

    Hierzu gehören auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der angefochtenen Entscheidung (BVerwG Urteil vom 24.5.2000 aaO - juris RdNr 11) , sofern sie von nicht ganz unerheblicher Tragweite sind.

    Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich aus der Sicht des Widerspruchsführers nach der Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der Zuziehung, also der förmlichen Beauftragung des Bevollmächtigten mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens - sogenannte ex-ante-Sicht (BSG MedR 2000, 246; BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4 RdNr 19; s auch BVerwG Urteil vom 24.5.2000 - 7 C 8/99 - juris RdNr 10 = Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5, mwN; BVerwG Beschluss vom 21.12.2011 - 1 WB 51/11 - juris RdNr 20 = Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 3) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08

    Kosten einer archäologischen Dokumentation aus Anlass von Ausgrabungen im Bereich

    Unter solchen Umständen kann es auch einem Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung nicht verwehrt werden, für die Vertretung im Widerspruchsverfahren den externen Sachverstand eines unabhängigen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.2000 - 7 C 8.99 -, JurBüro 2000, 650).
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R

    Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung -

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu § 80 VwVfG ursprünglich eine restriktive Auffassung vertreten hatte, weil es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" zwischen dem rechtsuchenden Bürger und der Behörde in diesem Verfahrensstadium (noch) nicht bedürfe (BVerwGE 61, 100, 101), hat es daran in neueren Entscheidungen nicht mehr festgehalten und ausdrücklich betont, diese Auffassung berücksichtige nicht ausreichend die Funktion des Widerspruchsverfahrens, das gerade auch dem Rechtsschutz des Betroffenen dienen solle (so neuerdings Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8/99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5 mwN).
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