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   BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78   

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BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78 (https://dejure.org/1980,32)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1980 - 7 C 84.78 (https://dejure.org/1980,32)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1980 - 7 C 84.78 (https://dejure.org/1980,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende Bindungswirkung einer vorangegangenen Teilgenehmigung, Kein drittschützender Charakter des Strahlenminimierungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Atomrechtliche Teilgenehmigung - Drittwirkung - Einwendung - Bindungswirkung einer erteilten Teilgenehmigung - Radioaktive Emission - Dosisgrenzwerte - Strahlenminimierungsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 256
  • NJW 1981, 1393
  • DVBl 1981, 405
  • DB 1981, 886
  • DÖV 1981, 294
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1976 - VII B 76/74
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
    c) Das Berufungsgericht meint freilich in seinem in diesem Verfahren ergangenen Beschluß vom 22. November 1976 (DÖV 1978, 289 [292]), man müsse auch auf diejenigen einzelnen Personen abstellen, die infolge der - wenn auch nur minimal - erhöhten, eine größere Bevölkerung gleichartig belastenden Umweltradioaktivität mit erheblicher Wahrscheinlichkeit an einem lebensbedrohenden Krebsleiden erkranken müßten; wenn solche berechenbaren zusätzlichen Krebsfälle durch Festsetzung niedrigerer Abgaberaten vermieden werden könnten, diene dies auch der Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben einzelner.

    g) Entsprechendes gilt auch für das vom Berufungsgericht in seinem schon erwähnten Aussetzungsbeschluß vom 22. November 1976 angesprochene Problem der Belastung durch Krypton 85. Auch hier geht es nicht um eine individuelle Belastung des Klägers, sondern darum, daß wegen der langen Halbwertzeit von Krypton 85 die Emissionen dieses Edelgases aus den in allen Ländern der Erde betriebenen Kernkraftwerken, Wiederaufbereitungsanlagen etc. "die Wahrscheinlichkeit eines allmählichen weltweiten Anstiegs der Umwelt- Radioaktivität um einen Wert (befürchten lassen), der... in absehbarer Zeit die Größenordnung von einem millirem erreichen würde, wenn keine Vorsorgemaßnahmen eingeleitet werden" (DVBl. 1977, 340 [343]).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
    Sie konkretisieren die äußerste, weil nicht mehr überschreitbare Grenze der gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG erforderlichen Schadensvorsorge; § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG vermittelt aber Drittschutz jedenfalls insoweit, als er nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch den einzelnen vor den Gefahren und Risiken der Kernenergie bewahren will (vgl. Urteil des Senats vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - DVBl. 1980, 1001 [1002]).

    Diese Genehmigung hätte der Kläger im Hinblick auf den ihm gegenüber eingetretenen Einwendungsausschluß des § 3 Abs. 1 AtAnlV nur mit einem Vorbringen anfechten können, das auf Tatsachen beruhte, die die Behörde bei Erteilung der Genehmigung hätte berücksichtigen müssen, er selbst aber im Verwaltungsverfahren noch nicht vorbringen konnte (vgl. Urteil vom 17. Juli 1980 a.a.O. S. 1004 f. zu 3 c cc und dd).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
    Der Kläger kann, soweit ihm eine materiellrechtlich geschützte Rechtsposition zustehen könnte, auch geltend machen, daß bei der Erteilung der angefochtenen Genehmigung die in der Atomanlagen-Verordnung enthaltenen Verfahrensvorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung verletzt worden seien (vgl. BVerfGE 53, 30 [59 ff.]); aus der Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung folgt aber nicht sozusagen im Umkehrschluß die Klagebefugnis des eine solche Verletzung rügenden Dritten.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
    § 2 Abs. 3 Satz 1 AtAnlV besagt jedoch nichts über die Dauer der täglichen Auslegung; sie zu bestimmen ist damit Sache der "auf Landesrecht beruhenden und zur Organisationsgewalt gehörenden Regelung des Behördenbetriebs" (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 25.78 - [DÖV 1980, 764] zur Auslegung eines Bauleitplanentwurfs gemäß § 2 a Abs. 6 Satz 1 BBauG).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
    Ein derartiges, letztlich auf die Begrenzung menschlichen Erkenntnisvermögens zurückzuführendes Restrisiko ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 49, 89 [143]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen solchen Drittschutz (allerdings bezogen auf § 21 der Ersten Strahlenschutzverordnung i.d.F. vom 15. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1654] - 1. SSVO -) mit der Erwägung begründet, die Dosisgrenzwerte seien keine Schwellenwerte, jenseits derer das Risiko für den einzelnen als unbeachtlich oder aber wegen seiner Geringfügigkeit oder seiner geringen Wahrscheinlichkeit als grundsätzlich zumutbar zu gelten habe (OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 1975 - VII A 911/69 -, ET 1975, 220 [223 ff.]; ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 17. Oktober 1977 - VII OVG B 22/77 - DVBl. 1978, 67 [69]).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Diese Auffassung widerspricht nicht nur der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 61, 256 ), sondern nimmt der Vorschrift auch einen eigenständigen Anwendungsbereich.

    Eine atomrechtliche Teilgenehmigung gestattet dem Antragsteller, mit einem bestimmten Teil der Anlage zu beginnen; sie steht insoweit - also hinsichtlich ihrer gestattenden Wirkung - der Vollgenehmigung gleich (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß ein Dosisgrenzwert von 30 mrem/a die für den Schutz des einzelnen erforderliche Vorsorge gegen Schäden beim Betrieb einer atomaren Anlage sicherstellt (BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).

    Im übrigen können die Kläger nur rügen, die Dosisgrenzwerte würden an einem für sie bedeutsamen Standort überschritten (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]); das ist insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers zu 1 von Wichtigkeit, daß ihm gegenüber wegen fehlender Nierenfunktion der Dosisgrenzwert für die Schilddrüsenbelastung von 90 mrem/a nicht eingehalten werden könne.

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Ein in der Rechtsordnung verankertes Recht, vor jedweder von einem Kernkraftwerk ausgehenden ionisierenden Strahlung geschützt zu sein, gibt es nicht (so BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AtG die Exekutive dazu ermächtigt, näher zu bestimmen, welche Vorsorge zu treffen ist, damit bestimmte Strahlendosen und Konzentrationen radioaktiver Stoffe in der Luft und im Wasser nicht überschritten werden (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).

    Dementsprechend muß ein Kläger, der geltend macht, durch den Normalbetrieb eines Kernkraftwerks einem unzumutbaren Risiko ausgesetzt zu sein, regelmäßig substantiiert vortragen die Einhaltung der drittschützenden Dosisgrenzwerte des § 45 StrSchV sei an einem für ihn bedeutsamen Aufpunkt nicht gewährleistet (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]; 72, 300 ).

    Die in diesem Zusammenhang von ihm zitierten Entscheidungen (Urteile vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 4.92 - BVerwGE 92, 185 [BVerwG 11.03.1993 - 7 C 4/92]; vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 [BVerwG 07.06.1991 - 7 C 43/90] und vom 22. Dezember 1980 - BVerwG 7 C 84.78 - BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78] sowie Beschlüsse vom 12. Juli 1993 - BVerwG 7 B 177.92 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 43 und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 176.87 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 21) befassen sich jedoch durchweg mit dem speziellen Problem, welche Bindungswirkung in einem gestuften atomrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Erteilung weiterer Teilgenehmigungen von vorangehenden bestandskräftigen Teilgenehmigungen ausgeht.

    Die - für den Drittschutz entscheidende - Aussage der zitierten Rechtsprechung, daß spätere Teilgenehmigungen "grundsätzlich nicht mehr mit Einwendungen bekämpft werden" können, "die thematisch zum Regelungsgehalt einer früheren Teilgenehmigung gehören" (so BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]), sind auf das hier in Rede stehende Verhältnis zwischen einer Änderungsgenehmigung zu bestandskräftigen Ausgangsgenehmigungen nicht uneingeschränkt übertragbar.

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, daß das atomrechtliche Verfahrensrecht Drittschutz nur im Hinblick auf eine bestmögliche Verwirklichung einer materiellrechtlichen Rechtsposition vermittelt und daß deshalb die auf einen Fehler des Verwaltungsverfahrens gestützte Klage des Dritten nur zum Erfolg führt, wenn sich die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschrift auf seine materiellrechtliche Rechtsposition ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]; 75, 285 ).

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Ein Anspruch auf weitergehende Minimierung der Strahlenexposition steht dem Beschwerdeführer nicht zu (vgl. BVerwGE 61, 256 ; 72, 300 ; BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ).
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   BVerwG, 11.04.1980 - 7 C 84.78   

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BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1980 - 7 C 84.78 (https://dejure.org/1980,7340)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1980 - 7 C 84.78 (https://dejure.org/1980,7340)
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