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   AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11   

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https://dejure.org/2011,22508
AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11 (https://dejure.org/2011,22508)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 26.10.2011 - 7 C 85/11 (https://dejure.org/2011,22508)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 7 C 85/11 (https://dejure.org/2011,22508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 138 Abs 1 BGB, § 398 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 656 Abs 2 BGB, § 780 BGB
    Entgeltforderung aus Telekommunikationsdienstleistung: Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Vermittlungsverträgen; Schutzzweck des Prostitutionsgesetzes; Entgeltforderung aus Ratenzahlungsvereinbarung

  • webshoprecht.de

    Zur Sittenwidrigkeit von entgeltlichen Telefonsexangeboten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verträge mit Telefonsexdienstanbietern sind sittenwidrig und nichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Vermittlung von Telefonsexdienstleistungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrige Vermittlung von Telefonsexdienstleistungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vertrag mit Telefonsexdiensteanbietern sittenwidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Vergütung bei sittenwidrigem Telefonsexvertrag

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
    Der Bundesgerichtshof hat selbst in seinem Urteil vom 8.11.2007 zum Az.: III ZR 102/07, auf das die Klägerin ihre Auffassung stützt, festgestellt, dass Telefonsexdienstleistungen weiterhin mit einem Makel in ethisch-moralischer Hinsicht behaftet seien.

    Zum einen sind auch Mobilfunkverträge nach Einführung des § 15 Abs. 3 TKV nicht mehr als wertneutrale Geschäfte zu bezeichnen, weil der die Telefonrechnung erstellende Netzbetreiber gem. § 15 Abs. 3 TKV den Kunden darauf hinzuweisen hat, dass er begründete Einwendungen gegen einzelne in Rechnung gestellte Forderungen erheben kann (vgl. BGH Urteil vom 16.11.2006 zum Az. III ZR 58/06 und BGH Urteil vom 8.11.2007 zum Az.: III ZR 102/07).

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
    Dadurch wird die Anbieterin zum Objekt gerade auch deshalb herabgewürdigt, weil es an einer unmittelbaren menschlichen Begegnung fehlt und sie auf ihre Stimme und den Inhalt ihrer Äußerungen, die üblicherweise nur in Momenten intimen Zusammenseins abgegeben werden, reduziert wird (vgl. BGH Urteil vom 9.6.1998 zum Az.: XI ZR 192/97).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist jedoch unwirksam, wenn das dem anerkannten Anspruch zu Grunde liegende Rechtsverhältnis nichtig ist und soweit die Nichtigkeitsgründe bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses fortbestehen (Vgl. BGH NJW 88, 1781 und 05, 2991).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
    Insbesondere ist der streitgegenständliche Auskunftsdienstleistungsvertrag entgegen der Auffassung der Klägerin nicht vergleichbar mit einem Mobilfunkvertrag, der früher von der Rechtsprechung als wertneutrales Geschäft bezeichnet wurde, weil der Netzbetreiber keinen Einfluß darauf hat, welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefonischen Kontakt treten (Vgl. BGH Urteil vom 22.11.2001 zum Az. III ZR 5/01).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist jedoch unwirksam, wenn das dem anerkannten Anspruch zu Grunde liegende Rechtsverhältnis nichtig ist und soweit die Nichtigkeitsgründe bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses fortbestehen (Vgl. BGH NJW 88, 1781 und 05, 2991).
  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06

    Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
    Zum einen sind auch Mobilfunkverträge nach Einführung des § 15 Abs. 3 TKV nicht mehr als wertneutrale Geschäfte zu bezeichnen, weil der die Telefonrechnung erstellende Netzbetreiber gem. § 15 Abs. 3 TKV den Kunden darauf hinzuweisen hat, dass er begründete Einwendungen gegen einzelne in Rechnung gestellte Forderungen erheben kann (vgl. BGH Urteil vom 16.11.2006 zum Az. III ZR 58/06 und BGH Urteil vom 8.11.2007 zum Az.: III ZR 102/07).
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