Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.06.1988

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   BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87   

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https://dejure.org/1988,383
BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,383)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,383)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile - Teileinrichtungen - Sicherheitstechnik - Aufbearbeitungsanlage - Kernbrennstoffe - Eingangslager - Brennelemente - Anlagewache - Außenzaun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 7 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 21
  • NVwZ 1988, 1022
  • NVwZ 1988, 1024
  • DVBl 1988, 973
  • DVBl 1988, 976
  • DVBl 1989, 345
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Entscheidend ist, daß die in § 7 Abs. 1 AtG bezeichneten zweckgerichteten Tätigkeiten (Arbeitsprozesse) einer einheitlichen atomrechtlichen Kontrolle in Gestalt von Errichtungs- und Betriebsgenehmigung(en) bedürfen, unabhängig davon, ob die einzelnen Schritte des jeweiligen Prozesses in einer Einzelanlage oder in einer Mehrzahl von Teilanlagen stattfinden, die räumlich, betrieblich und durch den besagten Zweck, hier die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, miteinander verbunden sind; denn Ausgangspunkt für die Auslegung des Anlagenbegriffs hat die Erwägung zu sein, "daß das Genehmigungserfordernis nach § 7 Abs. 1 AtG in erster Linie dem nuklearspezifischen Gefahrenschutz dient und daher der dem Atomgesetz zugrundeliegende Schutzzweck (§ 1 Abs. 2 AtG) den Anlagenbegriff des § 7 Abs. 1 AtG entscheidend prägt" (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 , Wyhl-Urteil).

    Der Senat hat sich im Wyhl-Urteil (BVerwGE 72, 300 ) mit dem Begriff der Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen befaßt und darunter nur den Reaktor und nicht schlechthin das Kernkraftwerk verstanden.

    Nach dem Wyhl-Urteil des Senats (BVerwGE 72, 300 ) sind als Nebeneinrichtungen genehmigungspflichtig solche Einrichtungen, die mit dem "Anlagekern" in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen und "die seinen gefahrlosen Betrieb überhaupt erst ermöglichen", oder - mit anderen Worten - "erforderlich sind, um eine unzulässige radioaktive Strahlung - sei es beim bestimmungsgemäßen Betrieb, sei es beim Störfall - auszuschließen".

  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Auch die vom Verwaltungsgerichtshof angeführte Entscheidung des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 71.82 - (BVerwGE 69, 351) gibt für eine enge, nuklearspezifisch gefährliche Teile ausklammernde Auslegung des Anlagenbegriffs in § 7 Abs. 1 AtG nichts her.

    Abgesehen davon, daß diese Entscheidung nicht das Atomrecht, sondern das Immissionsschutzrecht betraf, ging es auch dort um die Frage, ob der - immissionsschutzrechtliche - Anlagenbegriff auf solche (Neben-)Einrichtungen auszudehnen ist, die als solche keine unmittelbare Bedeutung für den immissionsschutzrechtlichen Schutzzweck haben, aber "mit dem eigentlichen Anlagekern in einem betrieblichen und darüber hinaus auch in einem räumlichen Zusammenhang stehen und für das Emissionsverhalten oder die Sicherheit der Anlage Bedeutung haben können" (BVerwGE 69, 351 ).

  • OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Insofern bestimmt der Errichter der Anlage mit seinem Genehmigungsantrag - im Rahmen des gesetzlichen Anlagenbegriffs - den Genehmigungsgegenstand (so auch OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986, NVwZ 1988, 181 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Der Errichter der Anlage und Drittbetroffene haben im Gegenteil aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes ein Interesse daran, daß über die Genehmigungsfähigkeit eines auf einen einheitlichen Zweck gerichteten, aber aus einer Mehrzahl von Teilanlagen bestehenden Vorhabens an dem ausgewählten Standort in einem möglichst frühen Stadium des Verwaltungsverfahrens im ganzen, nämlich unter Einbeziehung aller nuklearspezifisch gefährlichen Teilanlagen, entschieden wird und daß auch der Rechtschutz insoweit möglichst früh einsetzt und nicht erst in einem fortgeschrittenen Stadium der verwaltungsmäßigen Abwicklung und der baulichen Verwirklichung des Vorhabens, wenn die dann noch zu treffenden und gegebenenfalls von den Gerichten zu überprüfenden Entscheidungen durch die Standortwahl, durch vorangegangene Verwaltungsentscheidungen und bereits erbrachte Investitionen faktisch vorgeprägt sind (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988 - I BvR 1561/82 - DVBl. 1988, 342 ).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Mit der Neuregelung ist klargestellt, dass ein Zwischenlager im Sinne des § 6 Abs. 3 AtG, in dem Kernbrennstoffe in Transport- und Lagerbehältern in einem gesonderten Lagergebäude trocken aufbewahrt werden, kein Teil der genehmigten Kernkraftanlage ist und damit keiner Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG bedarf, wie es vor der Neuregelung nahegelegen hätte (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 und vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 - BVerwGE 80, 21 ).

    Das Genehmigungserfordernis nach § 7 Abs. 1 AtG erfasst außer dem Reaktor auch alle mit ihm in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehenden Einrichtungen, die seinen gefahrlosen Betrieb im Sinne des auf Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder (Wieder-) Aufarbeitung von Kernbrennstoffen gerichteten Arbeitsprozesses einschließlich Einlagerung der Brennelemente und anlageninterner Kompaktlagerung im Abklingbecken ermöglichen (Urteile vom 19. Dezember 1985, a.a.O. S. 329 und vom 4. Juli 1988, a.a.O. S. 26 f.).

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Die Entscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ist keine Rechtsmittelentscheidung gegen die in der Vorinstanz im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 - BVerwGE 80, 16 ).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Diese Rechtsauffassung steht sowohl mit einfachem Bundesrecht als auch mit dem GG im Einklang: ... Eine einheitliche atomrechtliche Errichtungs- und Betriebsgenehmigung, die auf der Grundlage eines besonderen Verfahrens nach den Vorschriften der AtVfV [AtomVerfV] zu erteilen ist, schreibt § 7 Abs. 1 AtG [ AtomG ] vor für die Errichtung, den Betrieb, die Innehabung oder die wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AtG ) oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (vgl. zum Anlagenbegriff BVerwGE 80, 21, 22 ff. [hier: V(540) 176 c-e]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1988 - 7 C 88.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,10074
BVerwG, 09.06.1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,10074)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,10074)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,10074)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage im Revisionsverfahren - Aufhebung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Aussetzung des Vollzugs einer Parallelgenehmigung - Erforderlichkeit ...

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Verfahrensgang

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