Rechtsprechung
VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13.N |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs 1 S 1 AGG
Altersgrenze für Prüfberechtigte nach der Bauordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer Verlängerung der Geltungsdauer einer Norm bei Erhöhung der Belastungswirkung auf einen bisher nicht betroffenen Personenkreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen einer Verlängerung der Geltungsdauer einer Norm bei Erhöhung der Belastungswirkung auf einen bisher nicht betroffenen Personenkreis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13.N
- BVerwG, 21.01.2015 - 10 CN 1.14
Papierfundstellen
- NVwZ 2014, 309
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Hessen, 26.02.2013 - 7 A 1644/12
Unionsbürger als Prüfberechtigter nach der Bauordnung - Altersgrenze
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Sowohl die parlamentsgesetzliche Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Festsetzung einer Altersgrenze als auch die Bestimmung einer Altersgrenze von 70 Jahren durch den Verordnungsgeber für Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung sind mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 7 A 1644/12.Z GewArch 2013, 251).Eine Altersgrenze für die Tätigkeit als Prüfberechtigter bzw. Prüfsachverständiger nach der Hessischen Bauordnung verletzt weder nationales deutsches Recht noch Unionsrecht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - GewArch 2013, 251; die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht bejahend auch VG B-Stadt, Urteil vom 26. Juli 2011 - M 16 K 11.1633 - juris, Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 22 ZB 11.2154 - juris sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5. März 2013 - Vf. 123 - VI - 11 - juris; für eine Unvereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfsachverständige VG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2013 - 20 K 440/12 - juris).
Namentlich der allgemeine Sicherheitsvorbehalt des Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG, nach dem diese Richtlinie nicht die im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Maßnahmen berührt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die Verteidigung der Ordnung und die Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind, kann nach der bundesstaatlichen Ordnung des Mitgliedstaates Deutschland, die zentrale Bereiche des Gefahrenabwehrrechts nicht dem Bundesgesetzgeber zuweist, vielfach nur durch den jeweiligen Landesgesetzgeber bzw. durch von diesem ermächtigte Verordnungsgeber realisiert werden (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - a. a. O.; BVerwG…, Urteil vom 1. Februar 2012 - BVerwG 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 [Rdnr. 25];… von Roetteken, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 1 Rdnr. 189 [Bearbeitungsstand: März 2010]).
- VGH Hessen, 24.11.2006 - 7 N 1420/05
Normenkontrolle: Festsetzung eines Wasserschutzgebiets durch Rechtsverordnung
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Die Zuständigkeit und die Befugnis des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Prüfung einer Rechtsverordnung im Sinne des Art. 132 HV auf einen Verstoß gegen sonstiges höherrangiges Recht und bei Feststellung eines solchen Verstoßes zur Verwerfung der Norm bleiben hiervon unberührt (vgl. Senatsurteil vom 24. November 2006 - 7 N 1420/05 - ESVGH 57, 129 m. w. N.).Für die Antragsbefugnis wird hiernach vom Antragsteller die konkrete und substantiierte Darlegung der Möglichkeit verlangt, dass die angegriffene Norm an einem für ihre Rechtsgültigkeit beachtlichen Fehler leidet und der Antragsteller dadurch in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird bzw. werden wird (vgl. Senatsurteil vom 24. November 2006, a. a. O.).
- EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer …
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Letzteres gilt jedenfalls, wenn - wie hier - als Altersgrenze die Vollendung des 70. Lebensjahres festgelegt wird und damit ein Zeitpunkt, der nicht signifikant von dem Zeitpunkt abweicht, der sowohl allgemein als auch bereichsspezifisch Altersgrenzen im deutschen Recht wie auch im Recht anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union markiert (vgl. zur Indizwirkung entsprechender Regelungen: EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C - 447/09 [Prigge] - NJW 2011, 3209, 3212 [Rdnr. 63, 64], der eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für Verkehrsflugzeugführer als für nicht im Sinne des Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG erforderlich erachtet hat, weil die nationale und die internationale Regelung die Altersgrenze bei 65 Jahren ziehen).
- BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Darüber hinaus musste der Gesetzgeber bei Berücksichtigung der ihm zukommenden Einschätzungsprärogative eine flexible Altersgrenze, bei der der Fortbestand der Anerkennung als Prüfberechtigter bzw. Prüfsachverständiger ab einem bestimmten Alter davon abhängig gemacht wird, dass sich der betroffene Personenkreis in bestimmten Intervallen erfolgreich individuellen Überprüfungen der Leistungsfähigkeit unterzieht, nicht notwendig als ein im Verhältnis zu einer starren Altersgrenze milderes Mittel ansehen (vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46, 47/80 - BVerfGE 64, 72 [85]). - KG, 29.03.2012 - 1 U 3/12
Vereinsrecht: Altersgrenze von 70 Jahren für die Teilnahme an Trabrennen in der …
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
c) Soweit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur die Zulässigkeit starrer Altersgrenzen mangels Erforderlichkeit für mit höherrangigem Recht - namentlich Unionsrecht - unvereinbar gehalten wird (vgl. etwa VG Düsseldorf…, Urteil vom 10. April 2013, a. a. O.; KG, Urteil vom 29. März 2012 - 1 U 3/12 - NJW-RR 2012, 1382; Boecken NZS 2005, 393), teilt der Senat diese Auffassung nicht. - EuGH, 12.01.2010 - C-341/08
Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Gesetzgeber vom unionsrechtlichen Sicherheitsvorbehalt des Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - C-341/08 [Petersen] - NJW 2010, 587, 590 [Rdnr. 51, 52]). - VG München, 26.07.2011 - M 16 K 11.1633
Vereinbarkeit der Altergrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Eine Altersgrenze für die Tätigkeit als Prüfberechtigter bzw. Prüfsachverständiger nach der Hessischen Bauordnung verletzt weder nationales deutsches Recht noch Unionsrecht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - GewArch 2013, 251; die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht bejahend auch VG B-Stadt, Urteil vom 26. Juli 2011 - M 16 K 11.1633 - juris, Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 22 ZB 11.2154 - juris sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5. März 2013 - Vf. 123 - VI - 11 - juris; für eine Unvereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfsachverständige VG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2013 - 20 K 440/12 - juris). - VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154
Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der …
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Eine Altersgrenze für die Tätigkeit als Prüfberechtigter bzw. Prüfsachverständiger nach der Hessischen Bauordnung verletzt weder nationales deutsches Recht noch Unionsrecht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - GewArch 2013, 251; die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht bejahend auch VG B-Stadt, Urteil vom 26. Juli 2011 - M 16 K 11.1633 - juris, Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 22 ZB 11.2154 - juris sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5. März 2013 - Vf. 123 - VI - 11 - juris; für eine Unvereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfsachverständige VG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2013 - 20 K 440/12 - juris). - BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung; …
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Namentlich der allgemeine Sicherheitsvorbehalt des Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG, nach dem diese Richtlinie nicht die im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Maßnahmen berührt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die Verteidigung der Ordnung und die Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind, kann nach der bundesstaatlichen Ordnung des Mitgliedstaates Deutschland, die zentrale Bereiche des Gefahrenabwehrrechts nicht dem Bundesgesetzgeber zuweist, vielfach nur durch den jeweiligen Landesgesetzgeber bzw. durch von diesem ermächtigte Verordnungsgeber realisiert werden (…vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - BVerwG 8 C 24.11 - BVerwGE 141, 385 [Rdnr. 25];… von Roetteken, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 1 Rdnr. 189 [Bearbeitungsstand: März 2010]). - VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 20 K 440/12
Höchstaltersgrenze für Bausachverständige in NRW rechtswidrig!
Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2013 - 7 C 897/13
Eine Altersgrenze für die Tätigkeit als Prüfberechtigter bzw. Prüfsachverständiger nach der Hessischen Bauordnung verletzt weder nationales deutsches Recht noch Unionsrecht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 26. Februar 2013 - 7 A 1644/12.Z - GewArch 2013, 251; die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht bejahend auch VG B-Stadt, Urteil vom 26. Juli 2011 - M 16 K 11.1633 - juris, Bay. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 22 ZB 11.2154 - juris sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5. März 2013 - Vf. 123 - VI - 11 - juris; für eine Unvereinbarkeit einer landesrechtlichen Altersgrenze für Prüfsachverständige VG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2013 - 20 K 440/12 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 12 S 111.13
Prüfsachverständiger; Altersgrenze; Vollendung des 68. Lebensjahrs; …
Durch sie werden Risiken ausgeschlossen, die darauf beruhen, dass einem bestimmten Personenkreis altersbedingt nicht mehr voll leistungsfähiger Prüfsachverständiger Fehler bei der Ausübung ihrer Prüftätigkeit unterlaufen (vgl. für die Altersgrenze von Prüfingenieuren für Baustatik bereits BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46, 47/80 - BVerfGE 64, 72, 85;… ferner Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5. März 2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 36; Bay. VGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 22 ZB 11.2154 - juris Rn. 11 ff.; für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden Hess. VGH, Urteil vom 7. August 2013 - 7 C 897/13.N - juris Rn. 30).Denn bei zunächst unerkannten Leistungsbeeinträchtigungen könnten sich aus ihnen resultierende Gefahren für die genannten Schutzgüter dann bereits verwirklicht haben (so zutreffend auch Hessischer VGH, Urteil vom 7. August 2013, a. a. O. Rn. 32 f.;… Adomeit/Mohr, AGG, 2. Aufl., § 10 Rn. 186).
Dies steht anderweitigen Regelungen des innerstaatlichen Rechts außerhalb dieses Gesetzes nicht entgegen (BVerwG…, Urteil vom 1. Februar 2012, a. a. O. Rn. 24 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 7. August 2013, a. a. O. Rn. 27).
Dass in anderen Bundesländern das Erlöschen der Anerkennung von Prüfsachverständigen an die Vollendung des 70. Lebensjahrs anknüpft (für Hessen vgl. das Urteil des Hessischen VGH vom 7. August 2013, a. a. O. Rn. 1), bewegt sich im Rahmen der dem landesrechtlichen Gesetz- und Verordnungsgeber einzuräumenden Einschätzungsprärogative.
Die Charta gilt gemäß ihres Art. 51 Abs. 1 Satz 1 für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union, vorliegend also der RL 2000/78/EG, und findet daher Anwendung (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 7. August 2013, a. a. O. Rn. 41).
Diese Voraussetzungen gehen nicht über diejenigen hinaus, die bereits nach der RL 2000/78/EG sowie dem Grundgesetz an die Festsetzung der Altersgrenze gestellt werden und sind daher vorliegend aus den gleichen Gründen erfüllt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 7. August 2013, a. a. O. Rn. 43 und 49).
- OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14
Benachteiligung wegen des Alters - Altersgrenze für Prüfsachverständige mit …
Abgesehen davon besteht in der bisher zur Problematik von Altersgrenzen für Prüfsachverständige ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung Einvernehmen darüber, dass dem Gesetzgeber jedenfalls ab Erreichen eines bestimmten Alters nicht verwehrt ist, eine starre Altersgrenze als das zur Gewährleistung der Sicherheitsbelange geeignetere Instrument anzusehen bzw. als Regelungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber vorzusehen.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013 - 7 C 897/13.N -, juris Rdnrn. 33 ff., …und vom 26.2.2013 - 7 A 1644/12.Z -, juris Rdnr. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2014 - 12 S 111.13 -, juris Rdnrn. 10 f.; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154 -, juris Rdnrn. 11 f.) Der Gesetzgeber dürfe - so der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu der in Bayern für Prüfsachverständige ebenfalls geltenden Altersgrenze von 68 Jahren unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen und typisierend von einer generellen Vermutung altersbedingt beeinträchtigter Leistungsfähigkeit ausgehen.(BayVerfGH, Entscheidung vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 -, juris Rdnrn. 35 f.).Aus den Einzelergebnissen der rechtlichen Überprüfung der Problematik unter unionsrechtlichen Fragestellungen, die - wie aufgezeigt - eindeutig zu beantworten sind, folgt zugleich, dass der Sach- und Streitstand keine Veranlassung gibt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Altersgrenzen mit Blick auf die angesprochenen Entwicklungen im Bereich des durchschnittlichen Leistungsvermögens älterer Menschen in Frage zu stellen oder gar die Notwendigkeit einer rechtlichen Neubewertung ernsthaft in Erwägung zu ziehen.(ebenso HessVGH, Urteil vom 7.8.2013, a.a.O., Rdnrn. 38 f.).
Sie ist erforderlich, entspricht den von der Union anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen und den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013, a.a.O., Rdnrn. 40 ff).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 543/13
Festlegung der Altersgrenze i.R.d. Anerkennung als Sachverständiger für die …
So auch - für eine vergleichbare Ermächtigungsgrundlage in Hessen - HessVGH, Urteil vom 7. August 2013 - 7 C 897/13.N -, juris, m.w.N.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 7. August 2013, a.a.O., zur entsprechenden Ermächtigungsgrundlage in der Hessischen Bauordnung Folgendes ausgeführt:.
vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen eingehend HessVGH, Urteil vom 7. August 2013, a.a.O.; ferner BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2012 - 22 N 11.3022 -, juris, Rn. 22 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 5. März 2013 - Vf.123-VI-11 -, juris, Rn. 35.
- VG Berlin, 04.07.2018 - 22 L 6.18
Verlängerung einer Anerkennung als Prüfsachverständiger
Der Gesetzgeber hat durch die Verordnungsermächtigung eine Altersgrenze für Prüfsachverständige als rechtlich zulässige Handlungsoption für den Verordnungsgeber vorgesehen ("soweit erforderlich") und diesem damit sowohl die Entscheidung, eine Altersgrenze einzuführen, als auch deren konkrete Ausgestaltung überantwortet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07. August 2013 - 7 C 897/13.N -, Rn. 25, juris).Insofern besteht die Gefahr, dass sich bei zunächst unerkannten Leistungsbeeinträchtigungen die aus ihnen resultierenden Gefahren für die Bausicherheit verwirklichen könnten (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07. August 2013 - 7 C 897/13.N -, juris, Rn. 33).
- VG Saarlouis, 12.12.2013 - 1 K 758/12
Altersgrenze von 68 Jahren für die Anerkennung als Prüfsachverständiger
Zur Problematik vgl. weiter: BVerfG, Beschluss vom 24.10.2011, 1 BvR 1103/11, NVwZ 2012, 297; BVerwG, Urteile vom 26.01.2011, 8 C 45.09, und vom 01.12.2012, 8 C 24.11, E 141, 385 ff; HessVGH, Beschlüsse vom 26.02.2013, 7 A 1644/12.Z, GewArch 2013, 251 ff.; und vom 07.08.2013, 7 C 897/13.N; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011, 22 ZB 11.2154, und Urteil vom 17.02.2012, 22 N 11.3022; VerfGH München, Entscheidung vom 05.03.2013, Vf. 123-VI-11; VG Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2012, 7 K 574/11.WI; VG München, Urteil vom 26.07.2011, M 16 K 11.1633; VG Aachen, Beschluss vom 29.07.2013, 5 L 226/13; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, 20 K 440/12, NVwZ-RR 2013, 637 ff. - jeweils zitiert nach Juris.