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   BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16   

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BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16 (https://dejure.org/2018,3299)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2018 - 7 C 9.16 (https://dejure.org/2018,3299)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 (https://dejure.org/2018,3299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KrWG § 17 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3; AbfRRL Art. 16; AVV Anlage; EG-AbfVerbrVO Art. 3 Abs. 5
    Abfallbehörde; Bestandssammlung; Funktionsfähigkeit; Gebührenstabilität; Neutralitätspflicht; Organisationsstruktur; Sperrmüll; Untersagung; Vergabe von Entsorgungsleistungen; gemischte Siedlungsabfälle; gemischter Abfall aus privaten Haushaltungen; gewerbliche Sammlung; ...

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Untersagung der gewerblichen Sammlung von Abfällen; Vorliegen von gemischten Abfall aus privaten Haushaltungen im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 KrWG bei Sperrmüll im Sinne des AVV Abfallschlüssels 20 03 07

  • rewis.io

    Sperrmüll als gemischter Abfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrmüll; gemischter Abfall aus privaten Haushaltungen; gemischte Siedlungsabfälle; gewerbliche Sammlung; Bestandssammlung; Untersagung; Organisationsstruktur; Funktionsfähigkeit; Gebührenstabilität; Vergabe von Entsorgungsleistungen; Neutralitätspflicht; Abfallbehörde; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Untersagung der gewerblichen Sammlung von Abfällen; Vorliegen von gemischten Abfall aus privaten Haushaltungen im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 KrWG bei Sperrmüll im Sinne des AVV Abfallschlüssels 20 03 07

  • datenbank.nwb.de

    Sperrmüll als gemischter Abfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerwG eröffnet privatwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit der Sperrmüllentsorgung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sperrmüll ist kein gemischter Abfall aus privaten Haushaltungen

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Sperrmüllsammlung ist zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sperrmüll ist kein gemischter Abfall aus privaten Haushaltungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sperrmüll: Auch Privatunternehmen dürfen sammeln

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 928
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Die Ausnahme ist dabei auf dasjenige Maß zu beschränken, das erforderlich ist, um eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 34 ff., 48 ff. m.w.N.).

    Nach dem für die Auslegung des nationalen Rechts maßgeblichen Unionsrecht ist die Regelung des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG als widerlegliche Vermutung zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 24).

    Die so ermittelten zusätzlichen Sammelmengen auf Seiten der privaten Sammler sind den tatsächlichen bzw. auf der Grundlage konkreter Planungen erwarteten Sammelmengen des Entsorgungsträgers gegenüberzustellen und hiernach die Rückgänge bzw. die verminderten Steigerungspotenziale auf Seiten des Entsorgungsträgers zu prognostizieren und zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 51 ff.).

    Das Oberverwaltungsgericht wird den vorstehend (Rn. 28 ff.) dargelegten rechtlichen Vorgaben bei der Prüfung der Regelvermutung des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG insoweit nicht gerecht, als es bei der Gegenüberstellung der durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erzielten Sammelmenge der Abfallfraktionen Altpapier, Altmetall sowie Grünabfälle und der Auswirkungen hierauf durch andere Sammlungen gemeinnützige Sammlungen außer Betracht lässt und dabei auf den Zeitpunkt der vollständigen Anzeige der Sammlung abstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 51 ff.).

    Die vorgehaltene Entsorgungsstruktur kann einen Schutz nur beanspruchen, wenn und soweit sie bedarfsgerecht auf die zu erwartende Sammelmenge zugeschnitten ist; diese Menge bildet die Grundlage für die Strukturplanung des Entsorgungsträgers (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 52).

    Es ist maßgeblich auf die Veränderung des Sammelsystems des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durch den Marktzutritt weiterer privater Sammler abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2016 a.a.O. Rn. 51 und zuletzt vom 11. Juli 2017 - 7 C 35.15 - Buchholz 451.224 § 3 KrWG Nr. 2 Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 35.15

    Abfall; Alttextilien; Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Die in dieser Situation gebotene neutrale und nicht einseitig interessengeleitete Aufgabenwahrnehmung ist bei einer Behörde mit Doppelzuständigkeiten in einer rechtsstaatlichen und zugleich unionsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise dann gesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung der Aufgabenbereiche gesorgt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 7 C 36.15 - UPR 2017, 520 Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Es ist maßgeblich auf die Veränderung des Sammelsystems des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durch den Marktzutritt weiterer privater Sammler abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2016 a.a.O. Rn. 51 und zuletzt vom 11. Juli 2017 - 7 C 35.15 - Buchholz 451.224 § 3 KrWG Nr. 2 Rn. 27 f.).

  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Sie können regelmäßig nicht (nur) mit Umweltschutzerwägungen gerechtfertigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Mai 2000 - C-209/98 [ECLI:EU:C:2000:279], Sydhavens Sten & Grus - Rn. 48).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Deutliche Hinweise auf die vom Gesetzgeber mit § 17 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 KrWG verfolgte Regelungskonzeption lassen sich demgegenüber den Gesetzesmaterialien entnehmen (vgl. zu deren Bedeutung BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. - BVerfGE 133, 168 Rn. 66 m.w.N.).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-292/12

    Ragn-Sells - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/98/EG -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Hiervon sind nur Abfälle zur Beseitigung und "gemischte Siedlungsabfälle", die auch der thermischen Verwertung zugeführt werden können, nicht dagegen andere zur Verwertung bestimmte Abfälle gemeint (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - C-292/12 [ECLI:EU:C:2013:820], Ragn-Sells - Rn. 50 ff., 63 f.).
  • OVG Sachsen, 18.02.2015 - 4 B 53/14

    Gemischter Siedlungsabfall, Sperrmüll, Überlassungspflicht, Rückausnahme

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Die begriffliche Nähe von "gemischten Abfällen" in § 17 Abs. 2 Satz 2 KrWG zu "gemischten Siedlungsabfällen" in dem AVV Abfallschlüssel 20 03 01 bietet vielmehr einen Anhaltspunkt für die Abgrenzung gegenüber "Sperrmüll" nach dem AVV Abfallschlüssel 20 03 07 (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 4 B 53/14 - AbfallR 2015, 77 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 36.15

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Die in dieser Situation gebotene neutrale und nicht einseitig interessengeleitete Aufgabenwahrnehmung ist bei einer Behörde mit Doppelzuständigkeiten in einer rechtsstaatlichen und zugleich unionsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise dann gesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung der Aufgabenbereiche gesorgt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 7 C 36.15 - UPR 2017, 520 Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 29.13

    Tierische Nebenprodukte; Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16
    Die begriffliche Nähe von "gemischten Abfällen" in § 17 Abs. 2 Satz 2 KrWG zu "gemischten Siedlungsabfällen" in dem AVV Abfallschlüssel 20 03 01 bietet vielmehr einen Anhaltspunkt für die Abgrenzung gegenüber "Sperrmüll" nach dem AVV Abfallschlüssel 20 03 07 (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 4 B 53/14 - AbfallR 2015, 77 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18

    Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig

    Da die tatsächlich erzielte Sammelmenge des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die Grundlage für seine Organisationsstruktur bildet, kann eine Bestandssammlung keinen negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

    § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG vermittelt jedenfalls keinen Konkurrenzschutz dahingehend, dass der vom Entsorgungsträger im Zuge der Vergabeentscheidung beauftragte Dritte eine monopolartige Stellung erlangt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 39 m.w.N.).

    Diese widerlegliche Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 50) greift zulasten gewerblicher Sammlungen, die - wie vorliegend - die bestehenden Entsorgungsstrukturen (mit-)geprägt haben und auf deren Sammeltätigkeit sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger deshalb eingestellt hat, nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

    Eine Bestandssammlung kann auch grundsätzlich nicht zu einer Gefährdung der Gebührenstabilität führen, so dass die Untersagung der Sammlung der Klägerin nicht auf § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 KrWG gestützt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 9.18

    Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig

    Da die tatsächlich erzielte Sammelmenge des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die Grundlage für seine Organisationsstruktur bildet, kann eine Bestandssammlung keinen negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

    § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG vermittelt keinen Konkurrenzschutz dahingehend, dass der vom Entsorgungsträger im Zuge der Vergabeentscheidung beauftragte Dritte eine monopolartige Stellung erlangt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 39 m.w.N.).

    Diese widerlegliche Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 50) greift zulasten gewerblicher Sammlungen, die - wie vorliegend - die bestehenden Entsorgungsstrukturen (mit-)geprägt haben und auf deren Sammeltätigkeit sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger deshalb eingestellt hat, nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

    Eine Bestandssammlung kann auch grundsätzlich nicht zu einer Gefährdung der Gebührenstabilität führen, so dass die Untersagung der Sammlung der Klägerin nicht auf § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 KrWG gestützt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 23.11.2018 - 17 L 2870/18
    Einer Bestandssammlung, die aufgenommen wurde, bevor der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger überhaupt selbst mit der Durchführung von Alttextilsammlungen begonnen hat, können überwiegende öffentliche Interessen gemäß § 17 Abs. 3 KrWG grundsätzlich nicht entgegenstehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 36 f. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 -, juris Rn. 44 ff. m.w.N.

    Die vom Antragsgegner zur Begründung der ausgesprochenen Untersagung herangezogene gesetzliche Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 und 2 KrWG ist auf Bestandssammlungen bereits nicht anwendbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 34 ff. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 -, juris Rn. 44 ff. m.w.N.

    Eine Bestandssammlung kann keinen negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers haben, weil sie nicht neu hinzutritt und sich dessen System hierauf bereits eingestellt hat bzw. eingestellt haben muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 36 f.

    Verliert der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei der Fortführung einer Bestandssammlung keine Sammelmengen, spricht jedoch nichts dafür, dass die Gebührenstabilität gerade durch diese Sammlung gefährdet sein könnte, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 38.

    Der später als die Antragstellerin in den Markt eintretende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wird indes - wie unter B. III. 1. ausgeführt - durch § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 und 2 KrWG nicht geschützt, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 34 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 -, juris Rn. 44 ff.

    Soweit der Antragsgegner unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ermittlung der "Irrelevanzschwelle" geltend macht, der Berechnung des "status quo" bzw. der "Vorbelastung" bei "rechtmäßig durchgeführten Sammlungen" sei nicht die angezeigte Sammelmenge (hier: 350 t pro Jahr), sondern lediglich die deutlich darunter liegende tatsächliche Sammelmenge zugrunde zu legen, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 -, juris Rn. 55, findet diese Rechtsprechung - wie unter B. III. 1. schon ausgeführt - auf Bestandssammlungen keine Anwendung, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 34 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 -, juris Rn. 44 ff.

  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 10.16

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Ausführungen unter I. im Urteil vom selben Tage im Parallelverfahren - BVerwG 7 C 9.16 - verwiesen.

    Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen unter II. im Urteil vom selben Tage im Parallelverfahren - BVerwG 7 C 9.16 - verwiesen.

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auf die Auswirkungen bereits rechtmäßig durchgeführter privater Sammlungen ist das Entsorgungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers typischerweise bereits eingestellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 13 u. 24; U.v. 23.02.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36).

    Auf die Frage, welche Mengen zustandegekommen wären, wenn die bislang durchgeführten gewerblichen Sammlungen nicht stattgefunden hätten, kommt es deshalb nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 23.02.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777

    Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Auf die Auswirkungen bereits rechtmäßig durchgeführter privater Sammlungen ist das Entsorgungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers typischerweise bereits eingestellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 13 u. 24; U.v. 23.2.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36).

    Auf die Frage, welche Mengen zustandegekommen wären, wenn die bislang durchgeführten gewerblichen Sammlungen nicht stattgefunden hätten, kommt es deshalb nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20

    Beteiligung; Genossenschaft; Ingerenzpflicht; institutionelle Befangenheit;

    Eine sogenannte institutionelle Befangenheit einer Behörde kennt die Rechtsordnung allerdings grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 23.02.2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17.04.2018 - 15 KF 9/17 -, juris Rn. 84; Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 12 B 17.1792

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auf die Auswirkungen bereits rechtmäßig durchgeführter privater Sammlungen ist das Entsorgungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers typischerweise bereits eingestellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 13 u. 24; U.v. 23.2.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36).

    Auf die Frage, welche Mengen zustande gekommen wären, wenn die bislang durchgeführten gewerblichen Sammlungen nicht stattgefunden hätten, kommt es deshalb nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 20 A 953/17

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und Schuhen aufgrund

    - 7 C 9.16 -, UPR 2018, 351.

    - 7 C 9.16 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 2016 - 20 A 318/14 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 20 A 876/17

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien aufgrund daraus resultierender

    - 7 C 9.16 -, UPR 2018, 351.

    - 7 C 9.16 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 2016 - 20 A 318/14 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2019 - 20 B 1791/18

    Untersagung des gewerblichen Sammelns von Altkleidern sowie von Alttextilien und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2020 - 20 A 875/17

    Sammlung; Sammler; gewerblich; Abfall; Alttextilien; Unzuverlässigkeit; Prognose;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2022 - 9 S 994/21

    Das Anbieten von Religionsunterricht ist nicht Voraussetzung der staatlichen

  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2018 - 5 K 146/15

    Durchführung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 10 S 1540/21

    Grundrechtsfähigkeit einer Stiftung öffentlichen Rechts

  • VG Sigmaringen, 08.12.2022 - 4 K 3428/21

    Verbandsklagerecht; Tierschutzorganisation; Transport nicht abgesetzter Kälber

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag;

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13

    Altkleider Alttextilien gewerbliche Sammlung Bestandssammlung

  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 30.17
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