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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61   

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BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61 (https://dejure.org/1964,57)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1964 - VII C 91.61 (https://dejure.org/1964,57)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1964 - VII C 91.61 (https://dejure.org/1964,57)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung sowie Zivilprozessordnung i.R.d. Vorschrift über die Führung eines Fahrtenbuchs - Begriff der Unmöglichkeit i.R.d. Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 107
  • NJW 1964, 1384
  • MDR 1964, 532
  • DVBl 1964, 673
  • BB 1964, 496
  • DÖV 1965, 100
  • JR 1965, 33
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII B 68.61

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte geringfügige Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften, bei der die Persönlichkeit des Kraftfahrzeugführers nicht festgestellt werden konnte, leicht oder schwer war, zumal sich die mangelnde Eignung eines Kraftfahrers auch aus einer Häufung leichter Verkehrsverstöße ergeben kann (BVerwGE 2, 259 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz BVerwG 442.10 § 4 StVG Nr. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich aus fortgesetztem Uberschreiten der zulassigen Höchstgeschwindigkeit bereits die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers ergeben (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz BVerwG 442.10 § 4 StVG Nr. 12).

  • BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    In seinem die Verfassungsmäßigkeit des § 142 StGB bejahenden Beschluß vom 29. Mai 1963 - 2 BvR 161/63 - (NJW 1963, 1195) hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, daß der moderne Massenverkehr auf den öffentlichen Wegen mit schweren Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum der Verkehrsteilnehmer verbunden ist und daß das Verbot der Unfallflucht verhindern soll, daß sich jemand einer möglichen schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber den durch den Unfall geschädigten Personen entzieht.
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften, bei der die Persönlichkeit des Kraftfahrzeugführers nicht festgestellt werden konnte, leicht oder schwer war, zumal sich die mangelnde Eignung eines Kraftfahrers auch aus einer Häufung leichter Verkehrsverstöße ergeben kann (BVerwGE 2, 259 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz BVerwG 442.10 § 4 StVG Nr. 12).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    Diese Ermächtigung genügt den Anforderungen des Art. 80 GG, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII C 240.59 - (BVerwGE 14, 202) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 14.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    BVerwG VII C 14.62 : (vgl. das Urteil des Senats vom gleichen Tage).
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 22.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    BVerwG VII C 22.62: (vgl. den Beschluß des Senats vom gleichen Tage).
  • BVerwG, 04.08.1964 - VII CB 70.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
    BVerwG VII CB 70.62: (vgl. das Urteil des Senats vom gleichen Tage).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Der erkennende Senat hat bereite zu § 7 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) - StVO -, mit dem § 31 a StVZO inhaltlich im wesentlichen übereinstimmt, entschieden, daß diese Vorschrift sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den Bestimmungen über das prozessuale Zeugnisverweigerungsrecht vereinbar ist und sich auch im Rahmen der Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - hält, die ihrerseits mit Art. 80 GGübereinstimmt (Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - in BVerwGE 18, 107 ff.; ferner Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = DAR 1972, 26 = VRS 42, 61).

    Dazu gehört die Fahrtenbuchauflage, obwohl sie - in Ergänzung der Pflicht zur Kennzeichnung des Kraftfahrzeugs - eine die Identifizierung des Kraftfahrers bezweckende Maßnahme der Verkehrssicherheit ist (vgl. Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 109), ebensowenig wie die Gefahrenabwehrmaßnahme der Fahrerlaubnisentziehung, auch wenn diese Entziehung aufgrund von Vorgängen geschieht, die sich im Straßenverkehr ereignet haben.

    Zwar rechtfertigen einmalige unwesentliche verkehrsrechtliche Verstöße, die als Einzelfälle nicht geeignet sind, Bedecken gegen die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zu begründen, die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht (Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 111; Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 23.64 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 4 = VRS 28, 470 = DAR 1965, 167).

    Die in § 31 a StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers liegt vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage gewesen ist, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 111).

    Für einen solchen Fall hält der Senat an seinem Urteil vom 28. Februar 1964 (a.a.O. S. 112) fest, wonach eine objektiv unrichtige Aussage des Fahrzeughalters, die geeignet ist, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Täters zu verhindern, genügt, um die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, zu rechtfertigen.

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    In dieser Entscheidung hat der beschließende Senat die in § 31 a Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, im Anschluß an sein Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - (BVerwGE 18, 107) dann als gegeben angesehen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
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   BVerwG, 05.06.1964 - VII C 91.61   

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BVerwG, 05.06.1964 - VII C 91.61 (https://dejure.org/1964,6892)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1964 - VII C 91.61 (https://dejure.org/1964,6892)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1964 - VII C 91.61 (https://dejure.org/1964,6892)
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