Rechtsprechung
BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 91.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - Kostentragung bei erledigtem Rechtsstreit
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1981 - 13 A 2402/80
- BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 91.81
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76
Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 91.81
Eine an der Billigkeit orientierte Ausübung des Kostenermessens kann daher nicht daran vorbeigehen, daß die an einer anderen Hochschule zugelassene Klägerin in dem erledigten Verfahren ihr Prozeßziel jedenfalls nicht mehr erreichen könnte, weil sie ihr Ziel, zum Studium zugelassen zu werden, bereits erreicht hat (zur Erledigung durch anderweitige endgültige Zulassung: BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 ff.]).Ihr mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.];… Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.
- BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77
GG Art 12
Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 91.81
Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJV 1980, 2772 = KHK-HSchR 1980, 214) ausgeführt daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.Ihr mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.
- VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15
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Insbesondere ist bis zu dem hierfür maßgeblichen (BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 91/81 -, Rn. 10, juris) Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung das Widerspruchsverfahren gemäß §§ 68 ff. VwGO durchgeführt worden. - SG Düsseldorf, 17.03.2011 - S 27 R 2456/10
Rentenversicherung
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar insoweit anerkannt, dass ein Vorverfahren bei Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde entbehrlich sein kann, wenn sich die beklagte Behörde auf die Klage inhaltlich einlässt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.09.1983 - 7 C 91/81, NvwZ1984, 507).