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   VGH Bayern, 29.01.2004 - 7 CE 03.3205   

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https://dejure.org/2004,66273
VGH Bayern, 29.01.2004 - 7 CE 03.3205 (https://dejure.org/2004,66273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2004 - 7 CE 03.3205 (https://dejure.org/2004,66273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 7 CE 03.3205 (https://dejure.org/2004,66273)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04

    Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts

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  • OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06

    Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48

    Der Hinweis auf die bayerische Gesetzesänderung erscheint zum einen deshalb unbehelflich, weil nicht die finanzielle Förderung konkurrierender Lokal-TV-Sender in Rede steht, und zum anderen deshalb, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass etwa auch bei der Forderung nach Zusammenarbeit von Programmanbietern, die zuvor getrennte Genehmigungen eines lokalen Fernsehfensterprogramms und eines lokalen Fernsehprogramms hatten, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist und die gemeinsame Gestaltung lokaler Fernsehangebote durch eine Anbietergemeinschaft nicht generell, sondern nur dann verlangt werden darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung der lokalen Fernsehversorgung bzw. der Programmqualität erforderlich ist und wenn weiterhin bei der Abwägung die Belange eines Alt-anbieters, der das bisher erfolgreich gestaltete Fernsehfenster fortsetzen will, angemessen berücksichtigt wird (BayVGH, Beschl. v. 29.1.2004 - 7 CE 03.3205 - abgedruckt in JURIS; BayVerfGH, Beschl. v. 30.5.2005, NVwZ 2006, 82).
  • VG Berlin, 11.11.2010 - 27 L 224.10

    Radio Paradiso darf vorerst weiter senden

    c) Die Anordnung, der Antragstellerin vorläufig (für die Zeit vom 1. Dezember 2010 bis zu einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin über den Verlängerungsantrag der Antragstellerin bzw. bis zu einer rechtkräftigen Abweisung der zu VG 27 K 240.10 anhängigen Anfechtungsklage) eine - der bisherigen Sendeerlaubnis ansonsten inhaltlich entsprechende - Sendeerlaubnis zu erteilen, ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) zulässig und erforderlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 7 CE 03.3205 -, juris Rn. 16 ff., VG München, Beschluss vom 18. November 2003 - M 17 E 03.5389 -, juris Rn. 30, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90 -, NVwZ 1990, 1087, 1088).
  • VGH Bayern, 30.05.2008 - 7 AE 08.375

    Unzulässige Klageänderung; rechtskräftige (Teil)Ablehnung; Anordnungsgrund;

    Das bedeutet, dass nur in denjenigen Fällen, in denen die gerichtliche Entscheidung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zulässigerweise die Hauptsache vorwegnimmt, das Gericht selbst die erforderliche und bisher unterlassene oder nicht fehlerfrei vorgenommene Ermessensausübung vornehmen darf (BayVGH vom 29.1.2004 Az. 7 CE 03.3205).
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