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   VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175   

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VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175 (https://dejure.org/2006,6652)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2006 - 7 CE 06.10175 (https://dejure.org/2006,6652)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2006 - 7 CE 06.10175 (https://dejure.org/2006,6652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hochschulen dürfen Studenten in NC-Fächern allein nach der Abiturnote auswählen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerische Hochschulen dürfen Studenten in Numerus-Clausus-Fächern allein nach der Abitur-Durchschnittsnote auswählen

Verfahrensgang

  • VG München - M 3 E L 05.21060
  • VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 695
  • DVBl 2006, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Angesichts dieser Entstehungsgeschichte steht § 35 HRG in seiner heutigen Fassung sowohl einer analogen Anwendung der Landesquoten-Regelung im Auswahlverfahren der Hochschulen als auch jeder sonstigen unmittelbar wirkenden "Landeskinderbegünstigung" bundesrechtlich zwingend entgegen (vgl. auch BVerfG vom 18.7. 1972, BVerfGE 33, 303/351 ff.).

    Aus den objektivrechtlichen Gewährleistungsgehalten der Art. 11 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 1 GG sowie aus den Rahmenvorschriften der § 27 Abs. 2 Satz 1, § 35 HRG kann sich allerdings eine Rechtspflicht zur länderübergreifenden Anerkennung materiell gleichwertiger Schulabschlüsse bei der Zulassung zum Hochschulstudium ergeben (vgl. allgemein BVerfG vom 18.7. 1972, BVerfGE 33, 303/352 f.; Isensee, a.a.O.).

    Die in der föderalen Struktur des Bildungswesens wurzelnden Unterschiede im Leistungsstand der Hochschulzugangsberechtigten und insbesondere der Abiturienten haben entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht etwa aufgrund neuerer Entwicklungen und Erkenntnisse so gravierende, objektiv feststellbare Ausmaße angenommen, dass eine undifferenzierte Verwendung der Durchschnittsnoten als Vergabekriterium mittlerweile als sachfremd und damit als Verstoß gegen den im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG zu beachtenden Gleichheitsgrundsatz gelten müsste (vgl. BVerfG vom 18.7. 1972, BVerfGE 33, 303/355).

    Mit einer Länderquote würde somit nicht nur das Auswahlrecht der Hochschulen verkürzt, sondern auch die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte (BVerfG vom 5.7. 1972, BVerfGE 33, 303/329) freie Ortswahl der Studienplatzbewerber massiv beschränkt, ohne dass damit den länderbezogenen Leistungsunterschieden in nachweisbarer Form Rechnung getragen wäre.

    Das öffentliche Hochschulwesen der Bundesrepublik stellt ein zusammenhängendes System dar, das eine Nutzung der Ausbildungskapazitäten über die Ländergrenzen hinweg erfordert (BVerfG vom 18.7. 1972, BVerfGE 33, 303/352).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Eine Rechtspflicht zur Vereinheitlichung schulischer Leistungsstandards ergibt sich aus dem föderalen System des Grundgesetzes nicht (vgl. BVerfG vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/342).

    Die betreffenden Bestimmungen wurden zwar vom Bundesverfassungsgericht aufgrund des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums als zulässig angesehen, keineswegs jedoch für verfassungsrechtlich geboten erklärt (BVerfG vom 3.4. 1974, BVerfGE 37, 104/116 ff.; BVerfG vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/344 ff.).

    Hinge der Zugang zum Studium maßgeblich vom Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests ab, so bestünde ein erheblicher Anreiz, durch kostspielige und zeitaufwändige kommerzielle Vorbereitungskurse - u. U. schon während der letzten Schuljahre - die Erfolgsaussichten zu verbessern, was nicht nur zu Lasten der schulischen Allgemeinbildung ginge, sondern auch sozial selektiv wirken könnte (vgl. dazu BVerfGE vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/319).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Verwendung der Durchschnittsnote des Schulabschlusses solange vertretbar, wie durch eine kumulative Anwendung des Leistungs- und des Wartezeitprinzips die nachteiligen Auswirkungen dieser Auswahlkriterien einigermaßen ausgeglichen werden und die Anforderungen an Durchschnittsnoten und Wartezeit ein erträgliches Maß nicht überschreiten (BVerfG vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/318).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dieser auf die harten NumerusclaususFächer abzielenden Sonderbestimmung in einer die Verhältnisse des Jahres 1977 betreffenden Entscheidung zwar aufgrund "vorläufiger Erwägungen" einen positiven Effekt in Bezug auf die geforderte Chancenoffenheit des Vergabeverfahrens attestiert (BVerfG vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/323 f.; vgl. auch BVerwG vom 22.3. 1991, NVwZ 1991, 1083).

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Die betreffenden Bestimmungen wurden zwar vom Bundesverfassungsgericht aufgrund des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums als zulässig angesehen, keineswegs jedoch für verfassungsrechtlich geboten erklärt (BVerfG vom 3.4. 1974, BVerfGE 37, 104/116 ff.; BVerfG vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/344 ff.).

    Dies ist deutlich weniger als noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der früheren Bonus/Malus-Regelung (BVerfG vom 3.4. 1974, BVerfGE 37, 104/117: 2,6 bis 3, 1).

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb der Kapazität

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Ein Zulassungsbegehren kann hier im Regelfall nur Erfolg haben, wenn es dem Antragsteller gelingt, die mit ihm konkurrierenden oder bereits ausgewählten anderen Bewerber aus Rechtsgründen "zu verdrängen" (ebenso OVG Saarl vom 29.11.2005, 3 W 19/05).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Inwieweit eine bestimmte Regelung wegen ihrer Bedeutung für die Verwirklichung der Grundrechte als "wesentlich" anzusehen ist und daher dem Parlamentsvorbehalt unterliegt, lässt sich allerdings nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von der jeweiligen Sachmaterie sowie von der Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes ab (vgl. BVerfG vom 14.7. 1998, BVerfGE 98, 218/251).
  • VGH Bayern, 03.04.2003 - 7 CE 03.10018

    Humanmedizin/Vorklinik LMU München; Wintersemester 2002/2003; Wirksamkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Die zusätzliche Veröffentlichung im Amtsblatt besitzt nach dem Wortlaut und der Regelungssystematik keine konstitutive Wirkung (vgl. BayVGH vom 3.3. 2003, 7 CE 03.10018 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Dabei ist auch die in Art. 20 Abs. 2 GG vorgesehene organisatorische und funktionelle Unterscheidung und Trennung der Gewalten zu berücksichtigen, die darauf abzielt, dass staatliche Entscheidungen möglichst von jenen Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen; dieses Ziel darf nicht durch einen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden (vgl. BVerfG vom 18.12.1984, BVerfGE 68, 1/86 f.).
  • BVerwG, 22.03.1991 - 7 B 184.90

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieser auf die harten NumerusclaususFächer abzielenden Sonderbestimmung in einer die Verhältnisse des Jahres 1977 betreffenden Entscheidung zwar aufgrund "vorläufiger Erwägungen" einen positiven Effekt in Bezug auf die geforderte Chancenoffenheit des Vergabeverfahrens attestiert (BVerfG vom 8.2. 1977, BVerfGE 43, 291/323 f.; vgl. auch BVerwG vom 22.3. 1991, NVwZ 1991, 1083).
  • VGH Bayern, 07.11.1980 - 7 CE 80 A.1250
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Es unterliegt grundsätzlich der Entscheidung eines jeden Landes, inwieweit es auch andernorts verliehene Berechtigungen anerkennen und damit auswärtigen Interessenten den Zugang zu seinen Bildungseinrichtungen öffnen will (vgl. BayVGH vom 7.11.1980, NJW 1981, 1973; Isensee in: HStR IV, RdNr. 41 zu § 98 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 27.01.1981 - 1 BA 8/80
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175
    Hierbei handelt es sich um eine bildungspolitische Ermessensentscheidung, bei der auch Gegenseitigkeitserwägungen eine maßgebliche Rolle spielen dürfen (vgl. BVerwG vom 2. Februar 1979, DVBl 1979, 351/352; OVG Bremen vom 27.1. 1981, 1 BA 8/80; Reich, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 7 C 60.76

    Feststellung der allgemeinen Hochschulreife - Gleichsetzung von musischen

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Der Notwendigkeit einer Bereinigung der Abiturnote kann auch nicht entgegengehalten werden, eine Übertragung der Landesquotenregelung auf das Auswahlverfahren der Hochschulen beschränke die Freiheit der Ortswahl und wirke sich negativ auf die Möglichkeiten einer heimatnahen Bewerbung aus (so BayVGH, Beschluss vom 20. März 2006 - 7 CE 06.10175 -, NVwZ-RR 2006, S. 695 ).
  • VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 CE 11.10660

    Universität Würzburg; Psychologie; Bachelorstudiengang; Sommersemester 2011;

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 20. März 2006 (Az. 7 CE 06.10175 VGH n.F. 59, 33 ff.) zum - insoweit vergleichbaren - hochschulinternen Auswahlverfahren innerhalb des zentralen Vergabeverfahrens für den Studiengang Humanmedizin ausgeführt hat, lassen sich zwar die tatsächlichen Chancen der künftigen Bewerber nur in sehr beschränktem Maße vorhersagen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - 13 B 93/21

    Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses

    [185] Der Notwendigkeit einer Bereinigung der Abiturnote kann auch nicht entgegengehalten werden, eine Übertragung der Landesquotenregelung auf das Auswahlverfahren der Hochschulen beschränke die Freiheit der Ortswahl und wirke sich negativ auf die Möglichkeiten einer heimatnahen Bewerbung aus (so BayVGH, Beschluss vom 20. März 2006 - 7 CE 06.10175 -, NVwZ-RR 2006, S. 695 ).
  • OVG Saarland, 27.01.2009 - 3 B 454/08

    Vergabe von Medizinstudienplätzen im Auswahlverfahren der Hochschulen nach dem

    Denn nach allgemeiner Auffassung der bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Festlegung von Zulassungskriterien im Auswahlverfahren der Hochschule vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7.3.2006 - 13 B 174/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.2006 - 8 MN 3780/05.W 5, zitiert nach Juris, Rdnr. 9; VGH München, Beschluss vom 20.3.2006 - 7 CE 06.10175 -, zitiert nach Juris, Rdnrn. 36 und 37, ist für die Beurteilung der Frage, ob eine effektive Vielfalt an Zugangsmöglichkeiten besteht, die im Sinne der Anforderungen der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedem hochschulzugangsberechtigten Bewerber eine realistische Chance auf Zulassung zum Studiengang seiner Wahl gewährt, nicht auf die für die einzelnen Studienorte von den jeweiligen Hochschulen festgelegten Auswahlkriterien in dem Sinne abzustellen, dass für jeden Studienort die zu fordernden realistische Zulassungschance gewährleistet sein muss.
  • VGH Hessen, 22.03.2006 - 8 MM 3780/05

    Auswahlkriterien für die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule

    Dies gilt umso mehr, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. März 2006 - 7 CE 06.10175 - unter Abänderung einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts München entschieden hat, die bayerischen Hochschulen seien nicht verpflichtet, neben der Durchschnittsnote mindestens ein weiteres Auswahlkriterium festzulegen.
  • VG Schleswig, 18.11.2016 - 9 C 60/16

    Zulassung zum Studium der Psychologie

    Insofern bestehen hinsichtlich des Auswahlverfahrens allein nach der Durchschnittsnote keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch Bay. VGH, B. v. 20.03.2006 - 7 CE 06.10175 -, juris).
  • VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08

    Aufnahmekapazität: Humanmedizin; Haushaltsgesetz, Zulassungszahl;

    Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass die Hochschule verpflichtet wird, vorläufig einen (innerkapazitären) Studienplatz freizuhalten (ebenso BayVGH, Beschluss vom 20.3.2006, NVwZ-RR 2006 S. 695, 700).
  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2713/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem,

    - BayVGH, Beschlüsse vom 20. März 2006 - 7 CE 06.10175 - und vom 23. März 2006 - 7 CE 06.10164 -, juris-Dokumente; OVG Saarland, Beschluss vom 29. November 2005 - 3 W 19/05 -, juris-Dokument- mit den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Voraussetzungen der Studienplatzvergabe durch die Zentralstelle bzw. im AdH-Verfahren befasst und sind - wie den Beteiligten bekannt ist - von der Anwendbarkeit der (zu den jeweiligen Semestern geltenden) Vergaberegelungen ausgegangen.
  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2679/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem,

    - BayVGH, Beschlüsse vom 20. März 2006 - 7 CE 06.10175 - und vom 23. März 2006 - 7 CE 06.10164 -, juris-Dokumente; OVG Saarland, Beschluss vom 29. November 2005 - 3 W 19/05 -, juris-Dokument- mit den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Voraussetzungen der Studienplatzvergabe durch die Zentralstelle bzw. im AdH-Verfahren befasst und sind - wie den Beteiligten bekannt ist - von der Anwendbarkeit der (zu den jeweiligen Semestern geltenden) Vergaberegelungen ausgegangen.
  • VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 6 K 323/06

    Studienplatzvergabe; Normergänzungsklage; einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 20.02.2006 - NC 6 K 440/05 - offen gelassen, ob die faktische Beschränkung der Antragsgegnerin auf ein Auswahlkriterium - dasjenige der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung - gegen Verfassungsrecht verstößt, zugleich aber angedeutet, dass dies angesichts zahlreicher derartiger Regelungen in anderen Bundesländern und angesichts der verbleibenden Zulassungschance über die Wartezeitquote wohl nicht der Fall sein dürfte (vgl. insoweit nunmehr auch ausführlich Bayer. VGH, Beschluss vom 20.03.2006 - 7 CE 06.10175 -).
  • VG Saarlouis, 11.11.2013 - 1 L 1867/13

    Zuteilung eines Studienplatzes im ersten Fachsemester des Studiengangs

  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 7 CE 09.10041

    Universität Würzburg; Humanmedizin Wintersemester 2008/2009; Auswahlverfahren der

  • VGH Bayern, 30.05.2008 - 7 CE 08.10092

    Universität Regensburg; Humanmedizin; Hochschulpakt 2020; Schwundberechnung;

  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

  • VG Berlin, 24.06.2008 - 3 A 758.07

    Vergabe eines Studienplatzes innerhalb und außerhalb der Aufnahmekapazität

  • VG Berlin, 12.12.2008 - 3 A 726.08

    Psychologie; Bachelor; FU; Wintersemester 2008/09; Jahreszulassung zum

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