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   VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619   

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https://dejure.org/2010,12566
VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619 (https://dejure.org/2010,12566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2010 - 7 CS 10.1619 (https://dejure.org/2010,12566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2010 - 7 CS 10.1619 (https://dejure.org/2010,12566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung eines an den Rundfunkanbieter gerichteten Bescheides der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien durch Zulieferer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Verletzung eigener subjektiv-öffentlicher Rechte eines Programmzulieferers i.R.e. medienrechtlichen Maßnahme der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien im Verhältnis zu einem Rundfunkanbieter in Bezug auf ein zugeliefertes Programm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Verletzung eigener subjektiv-öffentlicher Rechte eines Programmzulieferers i.R.e. medienrechtlichen Maßnahme der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien im Verhältnis zu einem Rundfunkanbieter in Bezug auf ein zugeliefertes Programm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1455
  • DÖV 2010, 985
  • ZUM 2010, 998
  • afp 2011, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.04.2010 - 7 CS 10.864
    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619
    Auf Beschwerde der Antragsgegnerin hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 9. April 2010 (Az. 7 CS 10.864 = ZUM 2010 S. 612 f.) den genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts auf und lehnte den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer Zwischenverfügung ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch im Verfahren 7 CS 10.864 - und der vorgelegten Behördenakte Bezug genommen.

  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06

    Nichtannahme einer mangels Beschwerdefähigkeit der beschwerdeführenden

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619
    Auf die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärte Frage (vgl. z.B. BVerfG vom 27.12.2007 NVwZ 2008 S. 670/671), ob und inwieweit sich eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässige ausländische juristische Person überhaupt auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen kann (Art. 19 Abs. 3 GG), kommt es danach nicht an.
  • VGH Bayern, 16.02.1987 - 25 CE 87.00037
    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619
    Anders als in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Februar 1987 (NVwZ 1987 S. 435 ff.), in welcher das Gericht die mögliche Grundrechtsverletzung privater Gewerbetreibender ("Werbetreibender") im Verhältnis zur "Trägerin eines öffentlichrechtlichen Rundfunks" bejahte, geht es vorliegend nicht um einen vom Verwaltungsgerichtshof seinerzeit angenommenen "Anspruch auf Zugang zum öffentlichrechtlichen Werbemedium Rundfunk".
  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Der Verwaltungsgerichtshof wies diese mit Beschluss vom 24. September 2010 Az. 7 CS 10.1619 zurück.
  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397

    Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche

    An seiner im Eilverfahren vertretenen Auffassung, der Klägerin fehle es an der erforderlichen eigenen Rechtsbetroffenheit (BayVGH, B.v. 24.9.2010 - 7 CS 10.1619 - ZUM 2010, 998/1000), hält der Senat nicht mehr fest.
  • VG München, 09.10.2014 - M 17 K 10.1438

    Rundfunkrecht

    Mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2010 nahm die Beklagte zur Klageerwiderung Bezug auf die Ausführungen im Verfahren M 17 S 10.1437, den Beschluss des BayVGH vom 9. April 2010, Az.: 7 CS 10.2497, den Beschluss des Gerichts vom 15. Juni 2010 und die Darlegungen im zweitinstanzlichen Eilverfahren, Az.: 7 CS 10.1619 sowie den Beschluss des BayVGH vom 24. September 2010.
  • VG Berlin, 17.03.2022 - 27 L 43.22

    "RT DE" darf vorerst nicht weiter senden

    Entscheidendes Merkmal für die Veranstaltereigenschaft ist damit die eigene (Letzt-)Verantwortung für das verbreitete Programm (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2019 - OVG 11 S 79.18 -, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 S 2987/04 -, juris, Rn. 30; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2005 - 19 A 2051/03 -, juris, Rn. 28; VGH Bayern, Urteil vom 1. September 2003 - 7 B 01.2707 -, juris, Rn. 54 und Beschluss vom 24. September 2010 - 7 CS 10.1619 -, juris, Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 2003 - 12 A 10502/03 -, juris, Rn. 18; Bumke/Schuler-Harms/Schulz in: Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 20 RStV Rn. 33; ähnlich stellt auf europäischer Ebene Art. 1 Abs. 1 lit. (c) Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2018/1808/EU [ABl.
  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 7 CS 10.2497

    Anhörungsrüge

    Der Senat hat den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 24.9.2010 Az. 7 CS 10.1619) nicht verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
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