Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.06.2012 - 7 CS 12.451 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entlassung von der Schule; Bedrohung eines Mitschülers mit einem Klappmesser
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 58 Abs. 1 Satz 3, Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Abs. 7 BayEUG
Schulrecht: Entlassung wegen Bedrohung mit einem Messer | Schulentlassung; Bedrohung mit Messer; Verkauf von Zigaretten in Schule; Schulfrieden; Körperliche Unversehrtheit; Verhältnismäßigkeit; Pädagogischer Beurteilungsspielraum - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 58 Abs. 1 Satz 3, Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Abs. 7 BayEUG
Schulrecht: Entlassung wegen Bedrohung mit einem Messer | Schulentlassung; Bedrohung mit Messer; Verkauf von Zigaretten in Schule; Schulfrieden; Körperliche Unversehrtheit; Verhältnismäßigkeit; Pädagogischer Beurteilungsspielraum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung aus der Schule - Bedrohung eines Mitschülers mit einem Klappmesser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entlassung von der Schule wegen Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer rechtmäßig - Bedrohung mit einer Klinge kann nicht als scherzhafte Handlung verstanden werden
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 599
- DÖV 2012, 692
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2020 - 19 A 4548/18
Fehlverhalten von Schülern und die Zulässigkeit von Schulordnungsmaßnahmen
OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 19 B 679/14 -, juris, Rn. 18; zum dortigen Landesrecht vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 7 B 790/19 -, juris, Rn. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 7 CS 12.451 -, NVwZ-RR 2012, 599, juris, Rn. 14. - VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme
So kann beispielsweise die als ernsthaft empfundene Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer die Entlassung von der Schule rechtfertigen (BayVGH vom 4.6.2012 Az. 7 CS 12.451). - VG München, 27.07.2015 - M 3 S 15.2569
Ausschluss vom Unterricht für mehr als vier Wochen bis zum Schuljahresende
Tätlichkeiten können auch aus generalpräventiven Gründen an einer Schule nicht hingenommen werden (BayVGH, B. v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451).Bereits bei Tätlichkeiten oder Bedrohungen ohne Verletzungsfolgen kann daher die Ordnungsmaßnahme der Entlassung von der Schule auch ohne vorangegangene Androhung gerechtfertigt sein (z.B. BayVGH, B. v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451, wo die Ordnungsmaßnahme der Entlassung ohne vorangegangene Androhung bestätigt wurde, nachdem ein Mitschüler einen anderen mit einem geöffneten Klappmesser bedroht hatte, um ihn dazu zu bewegen, von einer Bank aufzustehen; es war hier zu keinerlei Verletzung des bedrohten Schülers gekommen).
- VGH Hessen, 21.06.2019 - 7 B 790/19 Nicht ausschlaggebend ist insofern das Alter des Antragstellers zum Zeitpunkt seines Fehlverhaltens (13 Jahre), da eine Schulordnungsmaßnahme weniger an die Strafmündigkeit, sondern vielmehr an die individuelle, nicht altersabhängige Einsichtsfähigkeit des Schülers anknüpft (vgl. Bayr. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 7 CS 12.451 -, juris, Rdnr. 14).
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 7 CS 15.1231
Entlassung von der Schule
So kann beispielsweise die als ernsthaft empfundene Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer die Entlassung von der Schule rechtfertigen (BayVGH, B.v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451 - juris). - VG Bayreuth, 30.05.2022 - B 3 K 20.1418
Androhung der Entlassung von der Schule, verschärfter Verweis, Gewaltanwendung, …
Bedrohungen mit Gefahren für Gesundheit oder gar Leben können - auch aus generalpräventiven Gründen - an einer Schule nicht hingenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451 - BeckRS 2012, 51774 Rn. 14). - VG München, 11.02.2014 - M 3 K 12.3507
Entlassung aus der Schule; Bedrohung eines Mitschülers; Taschenmesser mit 8 cm …
Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az. 7 CS 12.451 zurückgewiesen. - VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 2 K 14.1784
Androhung der Entlassung; Beibringen einer Verletzung im Bereich des Auges einer …
Danach kann ein tätlicher Angriff, etwa die Bedrohung mit einem Messer wie auch die Verbreitung und von massiven Beleidigungen und Drohungen im Internet gegenüber Mitschülern u. U. sogar eine Entlassung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2001- 7 ZS 01.1428 - juris; BayVGH, U. v.13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris; B. v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451 - juris). - VG Würzburg, 09.04.2014 - W 2 K 12.880
Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht kein …
Hinsichtlich einer Bedrohungslage ist auf die Sicht der möglicherweise betroffenen Schüler und der für die Umsetzung des schulischen Bildungsauftrags verantwortlichen Schulleiters zum Zeitpunkt der Schaffung der Bedrohungslage abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451, juris Rn. 14).