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   VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593   

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VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 (https://dejure.org/2014,7993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 (https://dejure.org/2014,7993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 (https://dejure.org/2014,7993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1 GG; Art. 56 Abs. 4 BayEUG, Art. 49 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG, § 80 Abs. 5 VwGO
    Schulrecht: Verbot der religiös begründeten Verschleierung (Niqab) im Schulunterricht | Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ; Widerruf der Aufnahme in die Berufsoberschule ; Teilnahme am Unterricht mit gesichtsverhüllendem Schleier (Niqab) ; Offene ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1 GG; Art. 56 Abs. 4 BayEUG, Art. 49 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG, § 80 Abs. 5 VwGO
    Schulrecht: Verbot der religiös begründeten Verschleierung (Niqab) im Schulunterricht | Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ; Widerruf der Aufnahme in die Berufsoberschule ; Teilnahme am Unterricht mit gesichtsverhüllendem Schleier (Niqab) ; Offene ...

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopftuch (islamisch motiviertes Tragen) - Vollverschleierung einer Schülerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

  • zeit.de (Pressemeldung, 25.04.2014)

    Bayern: Muslimische Schülerin muss Gesichtsschleier abnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht und die freie Religionsausübung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muslimin darf im Unterricht keinen Gesichtsschleier (Niqab) tragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Religionsfreiheit - Schule darf Gesichtsschleier verbieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Gesichtsschleier im Unterricht! - Eine Schülerin muss darauf verzichten - oder auf den Besuch der Berufsoberschule

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine gesichtsverhüllende Verschleierung einer muslimischen Schülerin

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verbot einer gesichtsverhüllenden Verschleierung im Unterricht ist zulässig

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Muslimische Schülerin darf im Unterricht keinen Schleier tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BayVGH zur gesichtsverhüllenden Verschleierung im Unterricht - Verbot eines gesichtsverhüllenden Schleiers an einer Berufsschule rechtens

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1109
  • DÖV 2014, 631
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592
    16 Das Verlangen, dass die Antragstellerin während der Teilnahme am Unterricht auf das Tragen eines gesichtsverhüllenden Schleiers verzichtet, ist mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG vereinbar, weil der beabsichtigten Ausübung der Glaubensfreiheit durch Tragen des Niqabs, einer gesichtsverhüllenden Verschleierung, während des Unterrichts Rechtsgüter von Verfassungsrang entgegenstehen und sich diese Begrenzung der freien Religionsausübung auf eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage stützen kann (vgl. BVerfG, U. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282).

    Die Frage, ob und inwieweit die Verschleierung für Frauen von den Regeln des Islam vorgeschrieben ist, ist umstritten (BVerfG, B.v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282).

    Die gemessen an Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 7 Abs. 1 GG zulässige Einschränkung der freien Religionsausübung der Antragstellerin kann sich auch auf eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage stützen (BVerfG, U. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282).

    Die Pflicht der Schülerin, mit geeigneter Bekleidung am Unterricht teilzunehmen, ergibt sich mit hinreichender Bestimmtheit unmittelbar aus Art. 56 Abs. 4 BayEUG (vgl. BVerfG, U. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282).

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592
    Deshalb ist hierfür ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 25.8. 1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82).

    Insoweit müsste die Antragstellerin nachvollziehbar, gegebenenfalls unter Verweis auf entsprechende Lehrmeinungen, darlegen, dass dieser Glaubenssatz auch die völlige Gesichtsverschleierung umfasst (BVerwG U.v. 25.8.1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82).

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592
    Die in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützte Freiheit, die Lebensführung an der Glaubensüberzeugung auszurichten, kann insoweit eingeschränkt werden, als religiös bedingte Verhaltensweisen die Durchführung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags soweit behindern, dass ihm der Staat nicht mehr oder nur unzureichend nachkommen kann (BVerwG, U.v. 11.9.2013 - 6 C 25/12 - NVwZ 2014, 81 Rn. 11 ff.).

    Eine Ausweichmöglichkeit für die Schule ist dann nicht annehmbar, wenn sie zu einer Art der Unterrichtsgestaltung führte, die ihrem fachlichen Konzept - offene Kommunikation im Unterrichtsgespräch im Gegensatz zum einseitigen, monologen Vortrag der Lehrkraft - in gravierender Weise zuwider liefe (BVerwG, U.v. 11.9.2013 - 6 C 25/12 - NVwZ 2014, 81 Rn. 28).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592
    Das Recht auf Teilhabe an staatlichen Leistungen im Ausbildungswesen beschränkt sich auf das, was der oder die Einzelne von der Gesellschaft vernünftigerweise, insbesondere im Rahmen der haushaltspolitischen Grundsätze und Gegebenheiten, erwarten kann (BVerfG, U.v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - BVerfGE 33, 303).
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für behördliche Eingriffe in Form von Verboten (auch in der Gestalt von Nebenbestimmungen), z. B. Auflagen im Sinn von Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG, sowie wirkungsähnlichen anderen Maßnahmen, die in den Schutzbereich eines Grundrechts fallen, dadurch die Reichweite des Grundrechts beschränken und damit "wesentlich" sind in dem Sinne, dass sie die Grundlagen der sozialen Gemeinschaft betreffen, ein Parlamentsgesetz durch den förmlichen Gesetzgeber erforderlich (BVerfG, U. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282; s. auch BayVGH, B. v. 22.4.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 - BayVBl 2014, 533; VG Düsseldorf, U. v. 8.11.2013 - 26 K 5907/12 - juris Rn. 48; VG Augsburg, U. v. 16.4.2013 - Au 3 K 12.1328 - juris Rn. 23).
  • VG Düsseldorf, 26.11.2020 - 6 L 2150/20

    Keine Vollverschleierung am Steuer ("Niqab")

    vgl. zur Einschränkung der nonverbalen Kommunikation durch eine Gesichtsverhüllung im Schulunterricht: einerseits OVG Hmb, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 Bs 6/20, NVwZ 2020, 489, andererseits BayVGH, Beschluss vom 29. August 2013 - 7 CS 13.2592 u.a., NVwZ 2014, 1109.
  • OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20

    Niqab-Verbot: Beschwerde der Stadt zurückgewiesen

    Gleiches gilt für eine dem (damaligen) Art. 56 Abs. 4 BayEUG entsprechende Regelung, die der VGH München (Beschl. v. 22.4.2014, 7 Cs 13.2592 u.a., NVwZ 2004, 1109, juris) als ausreichende Rechtsgrundlage ansah (im Jahr 2017 wurde eine erheblich klarere, allerdings auch mit einer Ausnahmemöglichkeit versehene Regelung in die Vorschrift eingefügt).
  • VG Osnabrück, 22.08.2016 - 1 B 81/16

    Niqab; Schulbesuch

    Davon geht jedenfalls der BayVGH in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss vom 22.04.2014 (-7 CS 13.2592; 7 C 13.2593, juris Rdnr. 25) wie schon die Vorinstanz (VG Regensburg, B.v. 25.11.2013 - RO 1 S 13.1842 - juris Rdnr 49 ff.) aus.
  • VG Hamburg, 20.12.2019 - 2 E 5812/19

    Erfolgreicher Eilantrag einer Mutter, die ihre 16-jährige Tochter dazu anhalten

    Ob eine Glaubensüberzeugung nachvollziehbar ist, von einer großen Zahl von Gläubigen vertreten wird oder auf welchen Lehrmeinungen sie beruht, hat das Gericht ebenfalls nicht zu beurteilen (vgl. jedoch VGH München, Beschl. v. 22.4.2014, 7 CS 13.2592, juris Rn. 24; Anger, a.a.O., S. 198).

    Daher bedarf eine Anordnung der Schule oder Schulbehörde jedenfalls an eine schulpflichtige Schülerin, auf den im Einzelfall religiös motiviert getragenen Gesichtsschleier zu verzichten, einer hinreichend bestimmten, nicht generalklauselartigen Rechtsgrundlage durch den Gesetzgeber (ebenso VG Osnabrück, a.a.O., juris Rn. 37; Anger, a.a.O., S. 201 ff.; a.A.: VGH München, Beschl. v. 22.4.2014, 7 CS 13.2592, juris Rn. 23 ff. zu einer nicht schulpflichtigen Schülerin, deren Glaubensbeeinträchtigung nicht als erheblich angesehen wurde).

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Die Glaubensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG und das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte elterliche Erziehungsrecht werden durch das Bestimmungsrecht des Staates im Schulwesen, dem ebenfalls Verfassungsrang zukommt (Art. 7 Abs. 1 GG) eingeschränkt (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CS 13.2592, 7 C 13.2593 - juris Rn. 18 ff.).
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