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   ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19   

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https://dejure.org/2019,41649
ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 (https://dejure.org/2019,41649)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 (https://dejure.org/2019,41649)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2019 - 7 Ca 154/19 (https://dejure.org/2019,41649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst (hier: Beschäftigte in einer Serviceeinheit an einem Arbeitsgericht)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
    Dementsprechend habe das BAG mit seiner Entscheidung vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - eine Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle am BVerwG in VG V b FG 1 Teil II Abschnitt T Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT eingruppiert.

    (3) Dies hat das BAG zu der Regelung in § 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TVÜ-Bund bereits entschieden (28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 19).

    Denn damit haben sie die Bewertung von Einzeltätigkeiten festgelegt, nicht aber die Bestimmung von Arbeitsvorgängen vorgegeben, die gerade nicht nach der Wertigkeit der Einzeltätigkeiten, sondern ohne Rücksicht auf diese vorzunehmen ist (vgl. zum Ganzen BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn.22-25 mwN.).

    Dies alles obliegt der Klägerin als Beschäftigte in einer Serviceeinheit im Interesse eines reibungslosen Arbeitsablaufs (vgl. zum Ganzen BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 27f.; ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 - Rn. 42f.; ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 - Rn. 36f.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 - II 1 f der Entscheidungsgründe; ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - II 1 e der Entscheidungsgründe).

    Die zitierte Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - erging zu einer Geschäftsstellenverwalterin und Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle am BVerwG, während die Klägerin Beschäftigte in einer Serviceeinheit an einem Arbeitsgericht ist.

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (vgl. BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38 mwN.).

  • ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
    Dies alles obliegt der Klägerin als Beschäftigte in einer Serviceeinheit im Interesse eines reibungslosen Arbeitsablaufs (vgl. zum Ganzen BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 27f.; ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 - Rn. 42f.; ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 - Rn. 36f.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 - II 1 f der Entscheidungsgründe; ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - II 1 e der Entscheidungsgründe).
  • ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
    Dies alles obliegt der Klägerin als Beschäftigte in einer Serviceeinheit im Interesse eines reibungslosen Arbeitsablaufs (vgl. zum Ganzen BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 27f.; ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 - Rn. 42f.; ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 - Rn. 36f.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 - II 1 f der Entscheidungsgründe; ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - II 1 e der Entscheidungsgründe).
  • ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19
    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
    Dies alles obliegt der Klägerin als Beschäftigte in einer Serviceeinheit im Interesse eines reibungslosen Arbeitsablaufs (vgl. zum Ganzen BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 27f.; ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 - Rn. 42f.; ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 - Rn. 36f.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 - II 1 f der Entscheidungsgründe; ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - II 1 e der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 278/10

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
    Das für die vorliegende Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, da sich Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einer gerichtlichen Entscheidung über eine Eingruppierungsfeststellungsklage regelmäßig beugen und der Rechtsfrieden dadurch wieder hergestellt wird, ohne dass es einer weiteren Leistungsklage in Form einer Zahlungsklage bedarf (vgl. BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 278/10 - Rn.12; LAG BW, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17 - Rn. 33).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17

    Eingruppierung nach TVöD und TV EntgO Bund - Entgeltgruppe 13 - Entscheiderin in

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.11.2019 - 7 Ca 154/19
    Das für die vorliegende Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, da sich Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einer gerichtlichen Entscheidung über eine Eingruppierungsfeststellungsklage regelmäßig beugen und der Rechtsfrieden dadurch wieder hergestellt wird, ohne dass es einer weiteren Leistungsklage in Form einer Zahlungsklage bedarf (vgl. BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 278/10 - Rn.12; LAG BW, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17 - Rn. 33).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts;

    Ein Anspruch auf Höhergruppierung soll aber auch dann bestehen, wenn er nicht in das Entgeltgefüge passt (ArbG Karlsruhe 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 - juris Rn 57), was anscheinend angenommen wird.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts;

    Ein Anspruch auf Höhergruppierung soll aber auch dann bestehen, wenn er nicht in das Entgeltgefüge passt (ArbG Karlsruhe 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 - juris Rn 57), was anscheinend angenommen wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 29.11.2019, Az. 7 Ca 154/19, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 29. November 2019, Az.: 7 Ca 154/19, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

  • LAG Hamm, 05.03.2020 - 17 Sa 1504/19
    Dazu sind sämtliche mit der Aktenführung und - betreuung im Zusammenhang stehende Tätigkeiten einschließlich der Durchführung von Beglaubigungen und der Bearbeitung von Sachstandsanfragen sowie der Fertigung des Schreibwerkes und gegebenenfalls der Verteilung von Neueingängen zu zählen (BAG 28.02.2018 a.a.O. Rd. 27; Arbeitsgericht Karlsruhe 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 - Rd. 22).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 317/20

    Einheitlicher Arbeitsvorgang nicht entscheidend für Eingruppierung in

    Ein Anspruch auf Höhergruppierung soll aber auch dann bestehen, wenn er nicht in das Entgeltgefüge passt (ArbG Karlsruhe 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 - juris Rn 57), was anscheinend angenommen wird.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 330/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Ein Anspruch auf Höhergruppierung soll aber auch dann bestehen, wenn er nicht in das Entgeltgefüge passt (ArbG Karlsruhe 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 - juris Rn 57), was anscheinend angenommen wird.
  • ArbG Mannheim, 23.01.2020 - 8 Ca 226/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang - schwierige

    Die Klägerin begehrt vorliegend jedoch keine originäre Höhergruppierung nach TV-L, sondern eine Höhergruppierung wegen einer zu niedrigen Eingruppierung nach BAT und der darauf basierenden Überleitung in den TV-L. Diesen Fall erfasst § 29a Abs. 4 Satz 1 TVÜ-Länder gerade nicht (vgl. hierzu näher ArbG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2019 - 7 Ca 154/19 -, Rn. 56 juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 19 juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 332/20

    Erheblichkeit des zeitlichen Anteils schwieriger Tätigkeiten bei Feststellung der

    Ein Anspruch auf Höhergruppierung soll aber auch dann bestehen, wenn er nicht in das Entgeltgefüge passt (ArbG Karlsruhe 29.11.2019 - 7 Ca 154/19 - juris Rn 57), was anscheinend angenommen wird.
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