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   ArbG Düsseldorf, 04.10.2018 - 7 Ca 2844/18   

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https://dejure.org/2018,31609
ArbG Düsseldorf, 04.10.2018 - 7 Ca 2844/18 (https://dejure.org/2018,31609)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2018 - 7 Ca 2844/18 (https://dejure.org/2018,31609)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 7 Ca 2844/18 (https://dejure.org/2018,31609)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R

    Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 04.10.2018 - 7 Ca 2844/18
    Allein die Ehegatten sollen das wirtschaftliche Risiko der Ehescheidung tragen und ein doppelter Rentenanspruch aus der gleichen Rentenanwartschaft soll vermieden werden (BSG, Urteil vom 21.03.2018, Az.: B 13 R 17/15 R, Juris Rn.29).

    Eine rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich entfaltet bindende Rechtswirkung, auch wenn sie materiell-rechtlich unzutreffend sein sollte (BSG, Urteil vom 21.03.2018, Az.: B 13 R 17/15 R, Juris Rn.18; BAG Urteil vom 26.04.2018, Az.: 3 AZR 738/16, Juris Rn.34).

    Die Entscheidung des Familiengerichts und damit auch die Rechtskraft eines Beschlusses erstreckt sich hingegen nicht auf die Fragen, wer zuständiger Versorgungsträger der ausgeglichenen Versorgungsleistungen ist (BSG, Urteil vom 21.03.2018, Az.: B 13 R 17/15 R, Juris Rn.22) und ob und in welcher Höhe überhaupt ein Versorgungsanspruch besteht (BAG, Urteil vom 26.04.2018, Az.: 3 AZR 738/16, Juris Rn.32, 34).

    Vielmehr kann Träger der Versorgungslast ebenfalls der Träger eines anderen vom Familiengericht (vermeintlich) als ausgleichsfähig angesehenen Anspruchs sein (BSG, Urteil vom 21.03.2018, Az.: B 13 R 17/15 R, Juris Rn.27).

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 04.10.2018 - 7 Ca 2844/18
    Eine rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich entfaltet bindende Rechtswirkung, auch wenn sie materiell-rechtlich unzutreffend sein sollte (BSG, Urteil vom 21.03.2018, Az.: B 13 R 17/15 R, Juris Rn.18; BAG Urteil vom 26.04.2018, Az.: 3 AZR 738/16, Juris Rn.34).

    Die Entscheidung des Familiengerichts und damit auch die Rechtskraft eines Beschlusses erstreckt sich hingegen nicht auf die Fragen, wer zuständiger Versorgungsträger der ausgeglichenen Versorgungsleistungen ist (BSG, Urteil vom 21.03.2018, Az.: B 13 R 17/15 R, Juris Rn.22) und ob und in welcher Höhe überhaupt ein Versorgungsanspruch besteht (BAG, Urteil vom 26.04.2018, Az.: 3 AZR 738/16, Juris Rn.32, 34).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.10.2018 - 7 Ca 2844/18 teilweise und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und die Beklagte verurteilt, 1. an den Kläger 2.251,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.328,49 Euro seit dem 22.06.2017 und aus weiteren jeweils 153, 83 Euro seit dem 04.07.2017, 02.08.2017, 04.09.2017, 04.10.2017, 03.11.2017 und 04.12.2017 zu zahlen und.
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