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   ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05   

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ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 (https://dejure.org/2006,35935)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 (https://dejure.org/2006,35935)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 7 Ca 3342/05 (https://dejure.org/2006,35935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ausgesprochene außerordentlichenn, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen des Verdachts der Leergutmanipulation nach Auswertung von Videosequenzen; Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Eignung des Verdachts einer ...

  • datenschutz.eu

    Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05
    Nicht öffentlich zugänglich sind Räume, die nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen (vgl. zum Begriff BAG 1. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 , Az: 1 ABR 34/03).
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05
    Ein Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten und ähnlichen Kosten zur Verfolgung eines gegenüber Mitarbeitern bestehenden Verdachts kann sich grds. aus § 280 BGB bzw. aus § 823 BGB ergeben (BAG vom 03.12.1985, 3 AZR 277/84).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05
    Der Verdacht muss objektiv durch Tatsachen begründet sein, die so beschaffen sind, dass sie einen verständig und gerecht abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch der Kündigung veranlassen können (BAG 2. Senat , Urteil vom 14. September 1994 , Az: 2 AZR 164/94).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90

    Erschleichung von Lohnfortzahlung - Eigenmächtige Verlängerung des betrieblich

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05
    Dies setzt voraus, dass es gerade der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zu einer unerträglichen Belastung des Arbeitsverhältnisses führt (BAG 2. Senat , Urteil vom 6. September 1990 , Az: 2 AZR 162/90 mwN.).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Daraus wird teilweise gefolgert, eine verdeckte Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen sei ausnahmslos unzulässig (ArbG Frankfurt 25. Januar 2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, 214; Bayreuther NZA 2005, 1038, 1040 f.; Lunk NZA 2009, 457, 460; Otto Anm. zu BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36) .
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit

    Ob es sich bei § 6 b Abs. 2 BDSG um eine Zulässigkeitsvoraussetzungen (ArbG Frankfurt a. M., U. v. 25.1.2006 - 7 Ca 3342/05 - juris Rn. 53) oder um eine Ordnungsvorschrift (BAG, U.v. 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 - juris) handelt kann vorliegend dahinstehen.
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2011 - 11 Ca 7326/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Inwieweit sich durch die Schaffung des § 6b BDSG, der allgemein die (kenntlich gemachte) Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen betrifft, und des § 32 BDSG, der die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis regelt, Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben haben, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. nur LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Berlin, Urteil vom 18.02.2010 - 38 Ca 12879/09 - ZIP 2010, S. 1191; ArbG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, S. 214; Otto, Anmerkung zum BAG-Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Dzida/Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm/Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Lunk, Prozessuale Verwertungsverbote im Arbeitsrecht, NZA 2009, S. 457; Oberwetter, Arbeitnehmerrechte bei Lidl, Aldi & Co., NZA 2008, S. 609).

    Diese Kenntnisnahme ist ein notwendiger Zwischenschritt, so dass das Beweisverwertungsverbot völlig sinnentleert würde, wenn man zwar den Augenscheinbeweis selbst als unzulässig qualifizieren, die Vernehmung der Personen, die den Inhalt des Videobandes zur Kenntnis genommen haben, oder deren Aufzeichnungen als Beweise jedoch zulassen würde (ArbG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, S. 214).

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 Sa 1781/10

    Verwertung heimlicher Videoaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume im

    Hieraus wird zum Teil auch gefolgert, dass eine heimliche Videoüberwachung ohne Kenntlichmachung unzulässig ist (ArbG Frankfurt 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - Bayreuther NZA 2005, 1038, 1040 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Inwieweit sich durch die Schaffung des § 6b BDSG, der allgemein die (kenntlich gemachte) Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen betrifft, und des § 32 BDSG, der die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis regelt, Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben haben, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. nur LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Berlin, Urteil vom 18.02.2010 - 38 Ca 12879/09 - ZIP 2010, S. 1191; ArbG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, S. 214; Otto, Anmerkung zum BAG-Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Dzida/Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm/Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Lunk, Prozessuale Verwertungsverbote im Arbeitsrecht, NZA 2009, S. 457; Oberwetter, Arbeitnehmerrechte bei Lidl, Aldi & Co., NZA 2008, S. 609).

    Diese Kenntnisnahme ist ein notwendiger Zwischenschritt, so dass das Beweisverwertungsverbot völlig sinnentleert würde, wenn man zwar den Augenscheinbeweis selbst als unzulässig qualifizieren, die Vernehmung der Personen, die den Inhalt des Videobandes zur Kenntnis genommen haben, oder deren Aufzeichnungen als Beweise jedoch zulassen würde (ArbG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, S. 214).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.03.2010 - 4 Ca 4165/09
    Daher ist eine solche künstliche Aufspaltung abzulehnen (ebenso Arbeitsgericht Frankfurt am Main vom 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05 - Bayreuther in NZA 2005, 1038 sowie ErfK/ Wang § 6b BDSG, Rn. 1) .

    Mithin ist ein solcher Zeugenbeweis vom bestehenden Beweisverwertungsverbot erfasst (vgl. ebenso Arbeitsgericht Frankfurt vom 25.01.2006 a.a.O.).

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