Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 25.02.2014 - 7 Ca 3959/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.02.2014 - 7 Ca 3959/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
- BAG, 15.06.2015 - 9 AZN 258/15
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.02.2014 - 7 Ca 3959/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. Februar 2014 - 7 Ca 3959/12 - und ergänzend auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.
Das Arbeitsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25. Februar 2014 - 7 Ca 3959/12 - der Klage stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. Februar 2014 - 7 Ca 3959/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Zahlungsansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung - Beginn - Kenntnis - …
Gegen die beiden Kündigungen vom 10. September 2009 und 31. Oktober 2012 hat sich der Kläger in dem vor dem Arbeitsgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 7 Ca 3959/12 geführten Kündigungsschutzverfahren gewandt.In diesem Kündigungsschutzverfahren (ArbG Koblenz - 7 Ca 3959/12 -) hat der Kläger mit Schriftsatz vom 13. August 2013, beim Arbeitsgericht Koblenz am 15. August 2013 eingegangen, im Wege der Klageerweiterung Zahlungsansprüche aus Annahmeverzug für die Zeit vom 27. September 2008 bis einschließlich 31. Oktober 2012 in Höhe von insgesamt 518.953,89 EUR geltend gemacht.
Sodann hat es den Rechtsstreit 7 Ca 3855/13 wegen Vorgreiflichkeit der Feststellungsanträge betreffend die Kündigungen vom 10. September 2009 und 31. Oktober 2012 hinsichtlich der Annahmeverzugsansprüche ab 10. September 2009 teilweise ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits 7 Ca 3959/12 - Arbeitsgericht Koblenz.