Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.03.2012 - 7 F 1027/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4547
VGH Hessen, 01.03.2012 - 7 F 1027/11 (https://dejure.org/2012,4547)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.2012 - 7 F 1027/11 (https://dejure.org/2012,4547)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 2012 - 7 F 1027/11 (https://dejure.org/2012,4547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 KostVfG, § 19 GKG
    Absehen vom Kostenansatz bei Unvermögen des Kostenschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Erlasses der Gerichtskosten bei dauerndem Unvermögen des Kostenschulders; Erheblichkeit des § 10 der bundeseinheitlichen Kostenverfügung (KostVfG) für die Bewertung der Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes; Bestehen eines subjektiv-öffentliches Rechts des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 19; KostVfG § 10
    Geltendmachung des Erlasses der Gerichtskosten bei dauerndem Unvermögen des Kostenschulders; Erheblichkeit des § 10 der bundeseinheitlichen Kostenverfügung (KostVfG) für die Bewertung der Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes; Bestehen eines subjektiv-öffentliches Rechts des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 VAs 71/15

    Kostenerinnerung: Überprüfung des Nichtabsehens vom Kostenansatz wegen Unvermögen

    Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfg auf Beachtung dieser Verwaltungsvorschrift durch den Kostenbeamten besteht demzufolge nicht (BFH, Beschluss vom 18.08.2015 - III E 4/15 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 01.03.2012 - 7 F 1027/11 -, juris; BeckOK/Gerlach, KostR, Stand 13. Edition 15.11.2015, § 10 KostVfg Rn. 10; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 6 W 244/05 -, juris).
  • BFH, 18.08.2015 - III E 4/15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen

    Der Kostenansatz ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG eine gebundene und keine Ermessensentscheidung; sie ergeht als Verwaltungsakt im Außenverhältnis zum Bürger als Kostenschuldner (ebenso Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs --VGH-- vom 1. März 2012  7 F 1027/11, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2012, 585).

    Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfG auf Beachtung dieser Verwaltungsvorschrift durch den Kostenbeamten besteht nicht (ebenso Beschluss des Hessischen VGH in NVwZ-RR 2012, 585).

  • BGH, 26.04.2021 - 6 StR 326/20

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz als unbegründet

    b) Für die Bewertung der Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes ist unerheblich, ob die Kostenbeamtin nach § 10 KostVfg vom Ansatz der Kosten hätte absehen dürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 2 VAs 71/15; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. November 2015 - 13 W 35/15; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht