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   AG Winsen, 01.06.2010 - 7 Gs 3301 Js 13961/10 (47/10), 7 Gs 47/10   

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https://dejure.org/2010,50596
AG Winsen, 01.06.2010 - 7 Gs 3301 Js 13961/10 (47/10), 7 Gs 47/10 (https://dejure.org/2010,50596)
AG Winsen, Entscheidung vom 01.06.2010 - 7 Gs 3301 Js 13961/10 (47/10), 7 Gs 47/10 (https://dejure.org/2010,50596)
AG Winsen, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 7 Gs 3301 Js 13961/10 (47/10), 7 Gs 47/10 (https://dejure.org/2010,50596)
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Wird zitiert von ...

  • AG Köln, 31.05.2017 - 506 Gs 1178/17

    Grundsätze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts für

    Während eine Mindermeinung (AG Winsen, Beschluss v. 01.06.2010 - 7 Gs 47/10; LG Arnsberg Beschluss v. 10.06.2009 - 2 AR 3/09; nur obiter wohl auch LG Köln Beschluss v. 22.03.2017 - 105 AR 3/17) meint, dass § 162 StPO auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wörtlich anzuwenden sei, weshalb es auch hier für die gerichtliche Zuständigkeit auf den Sitz der Staatsanwaltschaft ankomme, ist nach deutlich überwiegender und auch hier vertretener Auffassung § 162 StPO im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG - schon seinem Wortlaut nach - nur "sinngemäß" anzuwenden, namentlich dahingehend, dass sich die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts für den Erlass einer beantragten Ermittlungsmaßnahme nach dem Sitz der nach §§ 35 ff. OWiG zuständigen Behörde - vorliegend also der antragstellenden Verfolgungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim - richtet (so LG Paderborn, Beschluss v. 03.06.2015 - 01 Qs 62/15; LG Hagen, Beschluss v. 12.11.2009 - 46 Qs 30/09; BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08 = NStZ 2008, 578; Thewes, NJW 2015, 2845; Harms, NStZ 2009, 465; Zöller, in: Gercke/Julius/Temming u. a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 162 Rn. 6, Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 162 Rn 8; von Häfen, in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2017, § 162 Rn. 7a; Bohnert/Krenberger/Krumm, in: Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl. 2016, § 46 Rn. 13).
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