Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44022
FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09 (https://dejure.org/2013,44022)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2013 - 7 K 10056/09 (https://dejure.org/2013,44022)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 7 K 10056/09 (https://dejure.org/2013,44022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 15 Abs. 3 Nr. 1, 2 EStG; § 2 Abs. 1 S. 1. 2 ; GewStG; § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG; § 35b Abs. 1 S. 1, 2 GewStG
    Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt "Einkaufszentrum" in Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften der Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15
    Gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG bei der Vermietung eines Einkaufszentrums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG bei der Vermietung eines Einkaufszentrums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige für die Errichtung des Gebäudes und für die Vermietung eigene Fachkenntnisse einsetzt, in welchem Umfang Objekte vermietet werden und ob zur Verwaltung ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb unterhalten wird (BFH-Urteil vom 17.01.1961, I 53/60 S BStBl III 1961, 233, BFHE 72, 637, vom 12.03.1964, IV 136/61 S, BStBl. III 1964, 364, BFHE 79, 366, vom 06.03.1997, IV R 21/96 BFH/NV 1997, 762, vom 18.04.2000 VIII R 68/98, BStBl II 2001, 359, BFHE 192, 100, Wacker in Schmidt a.a.O., Rdz. 80 ff. zu § 15 EStG, jeweils m.w.N.).

    Auch ein erfolgsabhängiges Entgelt (Umsatzmiete) begründet grundsätzlich keinen Gewerbebetrieb (BFH-Urteil vom 18.04.2000 VIII R 68/98 a.a.O.).

    Anderes gilt nach der Rechtsprechung des BFH "jedoch beispielsweise dann, wenn Sonderleistungen --wie etwa die Überwachung und Reinigung des Gebäudes oder die (u.U. mit Rücksicht auf die gleichgelagerten Interessen der gewerblichen Mieter) Durchführung koordinierter Werbemaßnahmen-- erbracht werden, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten und deren Bereitstellung eine unternehmerische Organisation erfordert" (BFH-Urteil vom 18.04.2000, VIII R 68/98 a.a.O., m.w.N.).

    Dies schließt die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus (BFH-Urteil vom 18.04.2000, VIII R 68/98 a.a.O.).

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 28/98

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Die Regelung in § 35 b Abs. 1 Satz 2 GewStG und die (im BFH-Urteil vom 10.03.1999, XI R 28/98 BStBl II 1999, 475, BFHE 188, 409 dargelegte) Entstehungsgeschichte des § 35 b GewStG und dessen weiterer Entwicklung zeigen, dass die Regelung eine Änderung des Gewinns nur der Höhe, nicht jedoch dem Grunde nach betrifft.

    In Fällen dieser Art kommt eine Änderung nach § 35b GewStG nicht in Betracht." (Urteil vom 10.03.1999 a.a.O. m.w.N.).

    Die Voraussetzungen einer Aufhebung der angefochtenen Bescheide aufgrund anderer verfahrensrechtlicher Vorschriften (insbesondere des § 174 Abs. 4 AO) liegen ebenfalls nicht vor; das Gericht nimmt insoweit auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 10. März 1999 (XI R 28/98 a.a.O.) Bezug.

  • FG Berlin, 11.04.2005 - 9 K 4184/01

    Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufscenters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Ferner macht die Klägerin (unter Hinweis u.a. auf das Urteil des FG Berlin vom 11.04.2005, 9 K 4184/01, EFG 2005, 1689) weiterhin u.a. geltend, dass sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziele.

    Das Gericht lässt die Revision nach § 115 Abs. 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und - im Hinblick auf die von der Klägerin angeführte Entscheidung des FG Berlin vom 11.04.2005 (9 K 4184/01 a.a.O.) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu.

  • BFH, 24.03.1987 - IX R 17/84
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB alle Aufwendungen, die darauf gerichtet sind, durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten ein Wirtschaftsgut herzustellen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 24.03.1987, IX R 17/84 BStBl II 1987, 694, BFHE 149, 548 m.w.N., Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG a.a.O., Rdz. 151 ff. zu § 6 EStG).

    Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 24.03.1987, a.a.O. m.w.N.).

  • FG Hamburg, 23.04.1998 - III 189/95

    Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Der BFH verweist in der Entscheidung zum Fall des Centermanagements auf das Urteil des FG Hamburg vom 23. April 1998 (III 189/95 juris-Entscheidungsdienst).
  • BFH, 17.01.1961 - I 53/60 S

    Einordnung einer Vermietung von Räumen in grösseren Bürohäusern als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige für die Errichtung des Gebäudes und für die Vermietung eigene Fachkenntnisse einsetzt, in welchem Umfang Objekte vermietet werden und ob zur Verwaltung ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb unterhalten wird (BFH-Urteil vom 17.01.1961, I 53/60 S BStBl III 1961, 233, BFHE 72, 637, vom 12.03.1964, IV 136/61 S, BStBl. III 1964, 364, BFHE 79, 366, vom 06.03.1997, IV R 21/96 BFH/NV 1997, 762, vom 18.04.2000 VIII R 68/98, BStBl II 2001, 359, BFHE 192, 100, Wacker in Schmidt a.a.O., Rdz. 80 ff. zu § 15 EStG, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    ... Maßgebend sind jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalles." (BFH-Urteil vom 14.01.2004, X R 7/02 BFH/NV 2004, 945 m.w.N., vgl. auch BFH-Urteil vom 21.12.1976, VIII R 27/72 BStBl. II 1977, 244, BFHE 121, 60, BFH-Beschluss vom 28.08.2002, XI B 158/01 BFH/NV 2003, 152 m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1991 - X R 48/91

    Änderung eines Gewerbesteuermeßbescheides nach § 35b GewStG auch dann möglich,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Der Gewerbeertrag sei nunmehr selbständig zu ermitteln (BFH-Urteil vom 13.11.1991, X R 48/91 BStBl II 1992, 351, BFHE 166, 367).
  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Auf die Vertretungsbefugnis, auf die Eintragung im Handelsregister und darauf, dass neben der Kommanditistin die Kapitalgesellschaft weiterhin zur Geschäftsführung und Vertretung befugt war, kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.1996, IV R 87/93 BStBl II 1996, 523, BFHE 180, 396, FG München, Urteil vom 07.07.1992, 2 K 2408/86 juris-Entscheidungsdienst, FG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2001, 1 K 455/98 EFG 2002, 265, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
    Revision eingelegt, BFH-Az. IV R 34/13.
  • FG München, 07.07.1992 - 2 K 2408/86

    Dauervermietung von Zimmern - Übernahme von Nebenleistungen - Gewerblicher

  • BFH, 21.12.1976 - VIII R 27/72

    Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

  • BFH, 06.03.1997 - IV R 21/96

    Gewerbliche Prägung einer landwirtschaftliche Einkünfte erzielenden

  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 455/98

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • BFH, 28.09.2010 - X B 42/10

    Aufhebung eines Gewerbesteuermeßbescheides

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Aussiedler-/Asylantenheim: Abgrenzung Vermögensverwaltung/Gewerbebetrieb

  • BFH, 28.08.2002 - XI B 158/01
  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Juni 2013  7 K 10056/09 aufgehoben.

    Mit Urteil vom 26. Juni 2013  7 K 10056/09 wies das FG die Klage als unbegründet ab.

    Sie beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. Juni 2013  7 K 10056/09 aufzuheben, die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag für 2001 und 2002, jeweils vom 23. September 2013, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1998 und 31. Dezember 1999, jeweils vom 23. September 2013, und den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2000 vom 12. Juni 2008 sowie die Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 2009 ersatzlos aufzuheben, und hilfsweise, die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag für 2001 und 2002, jeweils vom 23. September 2013, dahingehend zu ändern, dass der Gewerbesteuermessbetrag wegen der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG auf 0 EUR festgesetzt wird.

  • FG Bremen, 07.07.2020 - 1 K 44/19

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für die kraft

    Darin macht er geltend, dass nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen (Urteil vom 26.06.2013, Az. 7 K 10056/09) und des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 25.09.2018, Az. GrS 2/16) einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren sei, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht