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   FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E, F   

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FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E, F (https://dejure.org/2018,2510)
FG Münster, Entscheidung vom 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E, F (https://dejure.org/2018,2510)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 7 K 1007/17 E, F (https://dejure.org/2018,2510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

  • IWW (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwendungen | Erste Tätigkeitsstätte bei Auslandssemester und Auslandspraktikum im Rahmen einer Zweitausbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bildungseinrichtung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als erste Tätigkeitsstätte

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2005 - 9 K 211/04

    Kosten eines im Anschluss an die Schulausbildung begonnenen Studiums als

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Die Kosten sind dementsprechend aufzuteilen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.2005 9 K 211/04, EFG 2005, 860, im Ergebnis bestätigt durch BFH-Urteil vom 20.7.2006 VI R 46/05, BStBl. II 2006, 764).
  • BFH, 04.11.2003 - VI R 28/03

    WK-Abzug: Promotionskosten

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Als Werbungskosten anzuerkennende Ausbildungskosten sind gemäß § 3c Abs. 1 EStG um unmittelbar damit zusammenhängende steuerfreie Einnahmen zu kürzen (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.2003 VI R 28/03, BFH/NV 2004, 928 zu einem steuerfreien Stipendium, dass für eine Promotion gewährt wird).
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Der Senat geht davon aus, dass der Gesetzgeber in Kenntnis dieser neueren Rechtsprechung mit der Einführung des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG bewusst die Entscheidung getroffen hat, die frühere Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 10.4.2008 VI R 66/05, BStBl. II 2008, 825), wonach auch eine Bildungseinrichtung eine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen konnte, wiederherzustellen (so auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG, Anm. 562).
  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Bereits nach der Rechtsprechung zur bis 2013 geltenden Rechtslage, bei der die finanzielle Beteiligung keine Tatbestandsvoraussetzung des eigenen Hausstands darstellte, war geklärt, dass nicht verheiratete junge Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung im elterlichen Haushalt ihr Zimmer - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - bewohnen, dort keinen eigenen Hausstand unterhalten (zuletzt BFH Beschluss vom 1.3.2017 VI B 74/16, BFH/NV 2017, 903).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die bisher noch nicht geklärte Frage, ob der Ausschluss von Erstausbildungskosten verfassungsmäßig ist (s. hierzu Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014 VI R 2/12, BFH/NV 2014, 1954, Verfahren anhängig beim BVerfG unter 2 BvL 23/14) nicht an.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die bisher noch nicht geklärte Frage, ob der Ausschluss von Erstausbildungskosten verfassungsmäßig ist (s. hierzu Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014 VI R 2/12, BFH/NV 2014, 1954, Verfahren anhängig beim BVerfG unter 2 BvL 23/14) nicht an.
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Soweit der BFH zur bis einschließlich 2013 geltenden Rechtslage entschieden hat, dass eine Bildungseinrichtung auch dann nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wird (Urteil vom 9.2.2012 VI R 42/11, BStBl. II 2013, 236), ist diese Rechtsprechung durch die ab 2014 geänderte Rechtslage überholt (so auch Braun, NWB Nr. 50/2014, S. 1, 2).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
    Die Kosten sind dementsprechend aufzuteilen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.2005 9 K 211/04, EFG 2005, 860, im Ergebnis bestätigt durch BFH-Urteil vom 20.7.2006 VI R 46/05, BStBl. II 2006, 764).
  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E,F aufgehoben.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Münster vom 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E,F aufzuheben und den Verlustfeststellungsbescheid vom 21.02.2018 auf den 31.12.2014 sowie den Verlustfeststellungsbescheid vom 03.12.2018 auf den 31.12.2015 dahin zu ändern, dass der jeweils festgestellte Verlust um die in den Streitjahren angefallenen Mehraufwendungen für Verpflegung sowie die Aufwendungen für die Unterkünfte in E-Stadt (Ausland) und M-Stadt (Ausland) erhöht wird.

  • FG Köln, 15.11.2018 - 1 K 1246/16

    Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

    Denn nur hinsichtlich diesen Betrages liegt keine wirtschaftliche Belastung des Klägers vor (vgl. für die Anrechnung von BAföG FG Münster Urteil vom 24.1.2018 7 K 1007/17 E,F; FG Baden-Württemberg Urteil vom 18.2.2005 9 K 211/04, EFG 2005, 860, im Ergebnis bestätigt durch BFH-Urteil vom 20.7.2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
  • FG Nürnberg, 09.05.2018 - 5 K 167/17

    Einkommensteuer

    Aus diesen Gründen hat das FG Münster eine Mindestdauer verneint, weil ein eigenständiger Begriff der ersten Tätigkeitsstätte vorliege und die Regelungen für Arbeitnehmer nicht zur Anwendung kämen (Urteil vom 24.01.2018 7 K 1007/17 E, F, juris).

    cc) Selbst wenn man, anders als das FG Münster (Urteil vom 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E, F -, juris) die Regelungen für Arbeitnehmer (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) zugrunde legt, wofür beispielsweise die Begründung der Ergänzung von § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 18/1529) spricht, ist auch nach den Maßstäben für Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte des Klägers in A-Stadt anzunehmen.

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