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   FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14 E   

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https://dejure.org/2015,34425
FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14 E (https://dejure.org/2015,34425)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2015 - 7 K 1077/14 E (https://dejure.org/2015,34425)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 7 K 1077/14 E (https://dejure.org/2015,34425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Einkunftserzielungsabsicht für eine an die eigene Tochter vermietete Wohnung bei den geltend gemachten Werbungskosten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung einer Mietwohnung an die Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vermietung an nahe Angehörige und der Fremdvergleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietverhältnisses bei Überlassung der Wohnung an die Tochter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14
    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind jedoch in der Regel der Besteuerung nur dann zu Grunde zu legen, wenn der maßgebliche Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden ist und sowohl seine Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 22.1. 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067; vom 7.6. 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 7.6. 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).

    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind daher daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich (§ 12 EStG) veranlasst sind (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; FG Münster vom 27.8. 2014 13 K 4136/11 E, EFG 2014, 2031).

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14
    Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6.2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699; vom 26.6.2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28.7.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).

    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind daher daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich (§ 12 EStG) veranlasst sind (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; FG Münster vom 27.8. 2014 13 K 4136/11 E, EFG 2014, 2031).

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14
    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind jedoch in der Regel der Besteuerung nur dann zu Grunde zu legen, wenn der maßgebliche Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden ist und sowohl seine Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 22.1. 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067; vom 7.6. 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 7.6. 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).

  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person -

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2015  7 K 1077/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das angefochtene Urteil des FG vom 20. Mai 2015  7 K 1077/14 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 9. August 2013, zuletzt geändert unter dem 10. Dezember 2013, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Februar 2014 mit der Maßgabe zu ändern, dass der Werbungskostenüberschuss aus Vermietung und Verpachtung mit 4.436 EUR festgesetzt wird, sowie die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren und finanzgerichtlichen Verfahren für notwendig zu erklären.

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