Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08 EZ |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Eigenheimzulage; Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt nach Ablauf des 31.12.2005; Personenbezogene oder objektbezogene Förderprinzipien der Eigenheimzulage
- Judicialis
EigZulG § 2; ; EigZulG § 7; ; EigZulG § 19 Abs. 9; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 2; EigZulG § 7; EigZulG § 19 Abs. 9
Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Eigenheimzulage; Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt nach Ablauf des 31.12.2005 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Eigenheimzulage; Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt nach Ablauf des 31.12.2005
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenheimzulage für ein nach dem 31.12.2005 angeschafftes Folgeobjekt
Papierfundstellen
- EFG 2010, 116
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Auszug aus FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit ergeben sich lediglich aus dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie den in Art. 20 GG verankerten rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85 -, BVerfGE 72, 175, mit weiteren Nachweisen). - FG Niedersachsen, 31.03.2009 - 13 K 58/08
Unterscheidung zwischen Herstellung und Anschaffung einer Immobilie im Rahmen der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Diese Grenzen werden durch den Wegfall der Eigenheimzulage und die Anknüpfung an die Fallgruppen der Anschaffung und Herstellung nicht überschritten (vgl. Urteil des Niedersächsisches Finanzgerichts vom 31.03.2009 13 K 58/08, EFG 2009, 1284). - BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtssachen zur Eigenheimzulage
Auszug aus FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 EigZulG i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 3680), wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (BFH-Beschluss vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129). - BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Insbesondere kann er bestimmen, welche Beträge er zur Durchführung der Maßnahme insgesamt bereitstellen will (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 210 (216).
- BFH, 22.06.2010 - II R 4/09
Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 GrEStG trotz Abschaffung der Eigenheimzulage
Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ergeben sich insoweit vielmehr alleine aus dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sowie den in Art. 20 GG verankerten rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG-Beschluss vom 13. Mai 1986 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85, BVerfGE 72, 175), die durch den Wegfall der Eigenheimzulage aber nicht überschritten wurden (vgl. Urteile des Niedersächsischen FG vom 31. März 2009 13 K 58/08, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1284, und des FG Düsseldorf vom 9. September 2009 7 K 1120/08 EZ, EFG 2010, 116).