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   FG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 7 K 1131/18   

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https://dejure.org/2018,28875
FG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 7 K 1131/18 (https://dejure.org/2018,28875)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2018 - 7 K 1131/18 (https://dejure.org/2018,28875)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 7 K 1131/18 (https://dejure.org/2018,28875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Nr 2 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 3 S 1 EStG 2002, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Veräußerung eines Grundstücks gegen Barzahlung und Abschluss einer Sofortrenten-Lebensversicherung zugunsten des Veräußerers gegen Einmalzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung des Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Veräußerung eines Grundstücks gegen Barzahlung und Leistung einer Einmalzahlung in eine Sofortrenten-Lebensversicherung zu Gunsten des Veräußerers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1707
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08

    Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 7 K 1131/18
    Der Bekl verwies ergänzend zur Begründung seiner Rechtsansicht auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Oktober 2012 - 7 K 2576/08, EFG 2013, 616.

    Darüber hinaus vertritt der Kl die Ansicht, dass die Entscheidung des FG Köln vom 22.10.2012 (7 K 2576/08, EFG 2013, 616) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, weil der dortige Vertragsgegenstand nicht die Veräußerung eines Grundstücks, sondern die Veräußerung eines Betriebes gewesen sei.

    Aus diesem Grund vermag der Kl auch keine Rechte aus den Rz. 65 ff. des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 11.03.2010 (IV C 3- S2221/09/10004, BStBl I 2010, 227) abzuleiten, denn dort werden allein entgeltliche Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen behandelt, nicht aber die Verlagerung eines Ausfallrisikos vom Rentenverpflichteten auf einen Versicherer (s. auch das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22.10.2012 - 7 K 2576/08, EFG 2013, 616).

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 18/16

    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - 7 K 1131/18
    Mithin sind auf den vorliegenden Fall auch nicht die Grundsätze des BFH-Urteils vom 06.12.2016 IX R 18/16, BStBl II 2017, 676 anwendbar.
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